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Bußgeldbescheid erhalten? So lange können Sie Einspruch einlegen.

Gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch nur zwei Wochen ab Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Danach werden Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot rechtskräftig.

Schon einen Anhörungsbogen erhalten? Dann empfiehlt sich die Kontaktaufnahme bereits jetzt – vor Erlass des Bußgeldbescheids ist der Verteidigungsspielraum am größten. Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt anrufen: 0341 697 687-0.

Letzter Tag für den Einspruch

Bescheid jetzt prüfen lassen

Berechnung nach § 67 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 43 StPO. Maßgeblich ist das Zustelldatum (Vermerk auf dem gelben Umschlag). Bei Zustellungsmängeln oder öffentlicher Zustellung kann die Frist abweichen.
Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.
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