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Flug gestrichen oder verspätet? So viel steht Ihnen zu.

Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel haben Fluggäste Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person – unabhängig vom Ticketpreis. Ohne Provisionsabzug, wenn Sie den Anspruch direkt durchsetzen.

Ihr Ausgleichsanspruch (Art. 7 VO 261/2004)

Anspruch jetzt durchsetzen lassen

Ausgleichsansprüche nach Art. 5, 6, 7 VO (EG) 261/2004 in der Auslegung des EuGH (Ausgleich auch bei Ankunftsverspätung ab drei Stunden). Die Airline kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen (Art. 5 Abs. 3); ob diese vorliegen, ist häufig streitig und gerade der Punkt, an dem anwaltliche Durchsetzung den Unterschied macht. Ansprüche verjähren nach deutschem Recht in drei Jahren zum Jahresende.
Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.
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