Kündigungsfrist: Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Die gesetzliche Frist hängt davon ab, wer kündigt und wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Der Rechner zeigt den frühestmöglichen Beendigungstermin nach § 622 BGB.
Frühestmögliches Ende des Arbeitsverhältnisses
Wichtig nach einer Arbeitgeberkündigung: Unabhängig von der Kündigungsfrist läuft die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).
Arbeits- oder Tarifvertrag gehen vor: Prüfen Sie dort vereinbarte Fristen und Termine (§ 622 Abs. 4–6 BGB).
Eine zu kurz berechnete Frist macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam – sie wird meist zum nächstzulässigen Termin ausgelegt; Geld und Zeit gehen trotzdem oft verloren.
Berechnung nach § 622 BGB (gesetzliche Fristen). Arbeits- oder Tarifvertrag können abweichende Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4–6 BGB); verlängerte Fristen für den Arbeitgeber gelten für die Eigenkündigung nur bei entsprechender Vereinbarung. § 193 BGB gilt für Beendigungstermine nicht – der Termin kann auch auf ein Wochenende fallen. Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.