Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen Geld zu.
Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf den Mietwagen verzichtet, kann stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen – pro Tag der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Viele Geschädigte verschenken diese Position.
Nutzungsausfallentschädigung (Orientierung)
Anspruch besteht für die erforderliche Ausfallzeit – bei Verzögerungen der Versicherung auch länger; das Gutachten ist der Maßstab.
Bei Fahrzeugen über 10 Jahren zahlen Versicherer oft nur „Vorhaltekosten“ – dagegen lässt sich häufig erfolgreich argumentieren.
Tagessätze sind Orientierungswerte in Anlehnung an die in der Regulierungspraxis gebräuchlichen Tabellenwerke (Eingruppierung im Einzelfall maßgeblich; Werte vor Veröffentlichung und danach jährlich gegen den aktuellen Tabellenstand prüfen). Voraussetzung des Anspruchs sind u. a. Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit während des Ausfallzeitraums. Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.