Reisemängel? So viel Geld können Sie zurückverlangen.
Bei Mängeln der Pauschalreise mindert sich der Reisepreis kraft Gesetzes (§ 651m BGB) – für jeden Tag, an dem der jeweilige Mangel bestand. Erfassen Sie alle Mängel einzeln; der Rechner zeigt jede Position, den Tagesreisepreis und Ihre realistische Erstattungsspanne.
Ihre Reisepreisminderung (Orientierungsspanne)
Voraussetzung: Jeder Mangel muss vor Ort angezeigt worden sein – beim Veranstalter oder seiner Reiseleitung, nicht nur beim Hotel (§ 651o BGB). Fotos, Zeugen und die Anzeigen dokumentieren.
Gleichzeitige Mängel addieren sich, je Reisetag jedoch höchstens bis zur vollen Tagesvergütung.
Bei erheblicher Beeinträchtigung kommt zusätzlich eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht (§ 651n Abs. 2 BGB) – sie kommt zur Minderung hinzu.
Verjährung: zwei Jahre ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB).
Minderung nach § 651m BGB; die Quoten orientieren sich an der sogenannten Frankfurter Tabelle und veröffentlichter Rechtsprechung – sie sind keine verbindlichen Sätze, Gerichte entscheiden einzelfallbezogen. Bei mehreren gleichzeitigen Mängeln addieren sich die Quoten, je Reisetag jedoch höchstens bis zur vollen Tagesvergütung. Voraussetzung ist regelmäßig die Mängelanzeige beim Reiseveranstalter bzw. seiner Vertretung vor Ort (§ 651o BGB). Ansprüche verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende (§ 651j BGB). Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.