Schmerzensgeld: Was ist bei Ihren Verletzungen realistisch?
Schmerzensgeld gibt es nicht nach Katalog, sondern nach Einzelfall – die veröffentlichte Rechtsprechung zeigt aber Spannen, in denen sich vergleichbare Fälle bewegen. Erfassen Sie alle Verletzungen; bei mehreren wird ein einheitlicher Gesamtbetrag bemessen, den die schwerste Verletzung prägt.
Orientierung aus der veröffentlichten Rechtsprechung
Nach oben wirken: lange Behandlungs- und Arbeitsunfähigkeitsdauer, Operationen, Dauerfolgen, sichtbare Narben, psychische Folgen, junges Alter, zögerliche Regulierung der Versicherung.
Nach unten wirken: Vorerkrankungen mit Anteil am Schaden und ein Mitverschulden (z. B. fehlender Gurt).
Schmerzensgeld kommt zusätzlich zu Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungs- und Sachschäden.
Beim unverschuldeten Unfall trägt die Kosten unserer Tätigkeit in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Die angezeigten Spannen sind grobe Orientierungswerte aus der veröffentlichten Rechtsprechung (Schmerzensgeldtabellen). Bei mehreren Verletzungen aus einem Ereignis wird ein einheitliches Schmerzensgeld bemessen – Einzelwerte werden nicht schlicht addiert. Maßgeblich sind u. a. Heilungsverlauf, Dauerfolgen, Alter, Behandlungsdauer und ein etwaiges Mitverschulden (§ 253 Abs. 2 BGB). Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.