Führerschein weg? So lange dürfte die Sperre laufen.
Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, setzt es eine Sperrfrist (§ 69a StGB), vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Die Zeit, in der der Führerschein bereits vorläufig entzogen oder beschlagnahmt war, wird angerechnet (§ 69a Abs. 5 StGB). Der Rechner schätzt das Sperrfristende und den frühestmöglichen Antrag auf Neuerteilung.
Voraussichtliches Sperrfristende (Orientierung)
Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben. Sie muss nach Ablauf der Sperre neu beantragt werden (Neuerteilung); der Antrag ist in der Regel rund drei Monate vor Sperrfristende sinnvoll, weil die Behörde Bearbeitungszeit braucht.
Häufig ordnet die Behörde vor der Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, besonders bei Alkohol ab 1,6 Promille oder bei Drogen. Ob das bei Ihnen droht, schätzt der MPU-Check.
Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird auf die Sperre angerechnet (§ 69a Abs. 5 StGB); die Mindestsperre beträgt sechs Monate.
Eine anwaltliche Verteidigung kann auf eine kürzere Sperre hinwirken und bei nachträglichem Wegfall der Eignungszweifel die vorzeitige Aufhebung der Sperre beantragen (§ 69a Abs. 7 StGB).
Orientierung zur strafgerichtlichen Sperrfrist nach §§ 69, 69a StGB (Mindestsperre sechs Monate, § 69a Abs. 1 StGB). Die angezeigten Zeitspannen je Anlass sind grobe Praxiswerte und keine Zusagen; das Gericht bemisst die Sperre im Einzelfall. Die verwaltungsrechtliche Entziehung (z. B. nach Punktestand) folgt anderen Regeln. Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.