Behandlungsfehler vermutet? So lange können Sie Ansprüche noch durchsetzen.
Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren – aber später, als viele denken: Die 3-Jahres-Frist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem Sie vom Fehler und vom Verantwortlichen Kenntnis erlangt haben.
Voraussichtlicher Eintritt der Verjährung
„Kenntnis“ im Rechtssinn setzt mehr voraus als eine bloße Vermutung – oft beginnt die Frist später, als Betroffene annehmen. Das kann zu Ihren Gunsten wirken.
Verhandlungen mit dem Versicherer, ein Schlichtungsverfahren oder eine Klage hemmen die Verjährung (§§ 203, 204 BGB) – aber nur, wenn sie rechtzeitig eingeleitet werden.
Berechnung nach §§ 195, 199 BGB: Regelverjährung drei Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntniserlangung, Höchstfrist bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit 30 Jahre ab dem Ereignis (§ 199 Abs. 2 BGB). Was rechtlich als „Kenntnis“ gilt, ist häufig streitig; Verhandlungen, Schlichtungsverfahren und Klage können die Verjährung hemmen (§§ 203 ff. BGB). Die verbindliche Einordnung erfordert anwaltliche Prüfung. Rechtsstand: Juni 2026. Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall; es speichert und übermittelt keine Eingaben.