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Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs bestätigt – LAG Köln stärkt Arbeitgeberrechte

LAG Köln – Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. 7 Sa 635/23)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln eine wichtige Entscheidung zur fristlosen Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs getroffen. Der Fall zeigt deutlich, welche Konsequenzen Arbeitnehmer bei vorsätzlichen Arbeitszeitverstößen erwarten müssen.

Der Fall: Systematischer Arbeitszeitbetrug bei ÖPNV-Unternehmen

Ein seit 2009 beschäftigter Fahrausweisprüfer eines Verkehrsunternehmens wurde fristlos gekündigt, nachdem durch Detektiv-Observationen massive Arbeitszeitverstöße aufgedeckt wurden. Der Arbeitnehmer hatte über mehrere Tage hinweg:

  • Private Besuche bei seiner Freundin während der Arbeitszeit
  • Ausgedehnte Bäckereibesuche ohne Pausenerfassung
  • Insgesamt fast 26 Stunden nicht geleistete Arbeitszeit dokumentiert
  • Das Zeiterfassungssystem vorsätzlich falsch bedient

Wann ist eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt?

Wichtiger Grund nach § 626 BGB

Das LAG Köln bestätigte, dass vorsätzliche Verstöße gegen die Arbeitszeitdokumentation einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können. Entscheidend sind:

  • Vorsätzliches Handeln: Der Arbeitnehmer muss wissentlich falsche Angaben machen
  • Vertrauensbruch: Manipulation der Zeiterfassung erschüttert das Vertrauen nachhaltig
  • Schwere der Pflichtverletzung: Erhebliche Zeiträume oder systematisches Verhalten

Detektiv-Überwachung: Zulässig bei konkretem Verdacht

Besonders relevant für die Praxis: Das Gericht bestätigte die Zulässigkeit der Observation nach § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG, wenn:

  • Ein konkreter Verdacht auf Pflichtverletzungen besteht
  • Die Überwachung zeitlich begrenzt erfolgt
  • Nur öffentlich wahrnehmbare Tätigkeiten dokumentiert werden

Schadenersatz: Detektivkosten müssen erstattet werden

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Urteils: Der Arbeitnehmer wurde zur Erstattung der Detektivkosten in Höhe von 21.608,90 Euro verurteilt. Das LAG stellte klar:

  • Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung sind Detektivkosten erstattungsfähig.
  • Voraussetzung ist ein konkreter Tatverdacht.
  • Die Kosten müssen verhältnismäßig und notwendig sein.

Praktische Tipps für Arbeitgeber

Präventive Maßnahmen

  • Klare Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Funktionierende Zeiterfassungssysteme implementieren
  • Regelmäßige Kontrollen und stichprobenartige Überprüfungen

Bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug

  1. Konkrete Verdachtsmomente dokumentieren
  2. Betriebsrat ordnungsgemäß anhören vor Kündigungsausspruch
  3. Verhältnismäßige Überwachungsmaßnahmen erwägen
  4. Rechtliche Beratung vor Detektiv-Beauftragung einholen

Rechtlicher Rat für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass:

  • Arbeitszeitbetrug schwerwiegende Konsequenzen haben kann
  • Ehrlichkeit bei Zeiterfassung essentiell ist
  • Bei Problemen mit Zeiterfassungssystemen sofort der Arbeitgeber zu informieren ist

Fazit: Klare Grenzen für Arbeitszeitbetrug

Das Urteil des LAG Köln sendet ein deutliches Signal: Arbeitszeitbetrug wird nicht toleriert und kann sowohl zur fristlosen Kündigung als auch zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen. Arbeitgeber erhalten mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung von Arbeitszeitverstößen, müssen aber die datenschutzrechtlichen Grenzen beachten.


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