BGH stärkt Vermieterrechte bei Zahlungsverzug -Keine Abmahnung vor ordentlicher Kündigung erforderlich
BGH-Urteil vom 28.11.2007, Az. VIII ZR 145/07
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Vermieter müssen Mieter vor einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht abmahnen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Vermietern erheblich und bringt Klarheit in eine langeumstrittene Rechtsfrage.
Der Fall: Chronischer Zahlungsverzug trotz rechtskräftiger Urteile
Ausgangssituation
- Mietverhältnis seit 1987 in Potsdam
- Rechtskräftige Mieterhöhung um 71,56 € auf 287,22 € monatlich
- Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 63,65 € auf 191 € monatlich
- Mieter zahlten trotz Urteilen weiterhin nur die alten, niedrigeren Beträge
Die Zahlen sprechen für sich
Zum Zeitpunkt der Kündigung waren die Mieter mit 3.292,95 € in Verzug – das entspricht mehr als sechs Monatsmieten. Selbst nachträgliche Zahlungen erfolgten nur „unter Vorbehalt“.
Die BGH-Entscheidung: Klare Regeln für Vermieter
Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?
Der BGH bestätigt: Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung liegt vor bei:
✅ ständig unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen
✅ Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten über mehr als zwei Zahlungstermine
✅ schuldhaftem Verhalten des Mieters
Keine Abmahnpflicht als Regel
Kernaussage des BGH: Eine Abmahnung vor ordentlicher Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Begründung:
- Der Gesetzeswortlaut sieht keine Abmahnung vor (anders als bei fristloser Kündigung)
- Der Gesetzgeber wollte bewusst keine Änderung der bestehenden Rechtsprechung
- Bei schuldhaftem Verhalten hat der Mieter die Pflichtverletzung selbst zu verantworten
Ausnahme: Wann kann eine Abmahnung doch relevant werden?
Eine Abmahnung kann ausnahmsweise dann Bedeutung haben, wenn:
- Nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorlag
- Eine Duldung durch den Vermieter zu vermuten war
- Erst die Missachtung der Abmahnung der Pflichtverletzung das nötige Gewicht verleiht
Praktische Auswirkungen für Vermieter
Ihre Vorteile als Vermieter:
- Schnellere Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsproblemen
- Weniger Formalitäten – keine Abmahnung erforderlich
- Stärkere Rechtsposition bei säumigen Mietern
- Planungssicherheit durch klare Rechtslage
Was Sie beachten sollten:
- Schuldhaftes Verhalten muss nachweisbar sein
- Dokumentation aller Zahlungsausfälle ist essentiell
- Bei wirtschaftlicher Notlage des Mieters kann Verschulden entfallen
- Fristgemäße Kündigung bleibt auch bei nachträglichem Ausgleich wirksam
Rechtstipp: Kombination aus fristloser und ordentlicher Kündigung
Empfehlung unserer Kanzlei: Sprechen Sie bei erheblichem Zahlungsverzug sowohl eine
fristlose als auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus.
Vorteil:
- Fristlose Kündigung kann durch Nachzahlung unwirksam werden
- Ordentliche Kündigung bleibt auch bei Nachzahlung bestehen
- Maximaler rechtlicher Schutz für Vermieter
Unser Service für Vermieter
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Fazit
Das BGH-Urteil stärkt Vermieterrechte erheblich. Nutzen Sie diese Rechtslage zu Ihrem Vorteil – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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