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BGH stärkt Vermieterrechte bei Zahlungsverzug -Keine Abmahnung vor ordentlicher Kündigung erforderlich

BGH-Urteil vom 28.11.2007, Az. VIII ZR 145/07

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Vermieter müssen Mieter vor einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht abmahnen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Vermietern erheblich und bringt Klarheit in eine langeumstrittene Rechtsfrage.

Der Fall: Chronischer Zahlungsverzug trotz rechtskräftiger Urteile

Ausgangssituation

  • Mietverhältnis seit 1987 in Potsdam
  • Rechtskräftige Mieterhöhung um 71,56 € auf 287,22 € monatlich
  • Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung von 63,65 € auf 191 € monatlich
  • Mieter zahlten trotz Urteilen weiterhin nur die alten, niedrigeren Beträge

Die Zahlen sprechen für sich

Zum Zeitpunkt der Kündigung waren die Mieter mit 3.292,95 € in Verzug – das entspricht mehr als sechs Monatsmieten. Selbst nachträgliche Zahlungen erfolgten nur „unter Vorbehalt“.

Die BGH-Entscheidung: Klare Regeln für Vermieter

Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?

Der BGH bestätigt: Eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung liegt vor bei:

✅ ständig unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen
✅ Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten über mehr als zwei Zahlungstermine
✅ schuldhaftem Verhalten des Mieters

Keine Abmahnpflicht als Regel

Kernaussage des BGH: Eine Abmahnung vor ordentlicher Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Begründung:

  • Der Gesetzeswortlaut sieht keine Abmahnung vor (anders als bei fristloser Kündigung)
  • Der Gesetzgeber wollte bewusst keine Änderung der bestehenden Rechtsprechung
  • Bei schuldhaftem Verhalten hat der Mieter die Pflichtverletzung selbst zu verantworten

Ausnahme: Wann kann eine Abmahnung doch relevant werden?

Eine Abmahnung kann ausnahmsweise dann Bedeutung haben, wenn:

  • Nur ein schlichtes Versehen des Mieters vorlag
  • Eine Duldung durch den Vermieter zu vermuten war
  • Erst die Missachtung der Abmahnung der Pflichtverletzung das nötige Gewicht verleiht

Praktische Auswirkungen für Vermieter

Ihre Vorteile als Vermieter:

  • Schnellere Kündigungsmöglichkeit bei Zahlungsproblemen
  • Weniger Formalitäten – keine Abmahnung erforderlich
  • Stärkere Rechtsposition bei säumigen Mietern
  • Planungssicherheit durch klare Rechtslage

Was Sie beachten sollten:

  • Schuldhaftes Verhalten muss nachweisbar sein
  • Dokumentation aller Zahlungsausfälle ist essentiell
  • Bei wirtschaftlicher Notlage des Mieters kann Verschulden entfallen
  • Fristgemäße Kündigung bleibt auch bei nachträglichem Ausgleich wirksam

Rechtstipp: Kombination aus fristloser und ordentlicher Kündigung

Empfehlung unserer Kanzlei: Sprechen Sie bei erheblichem Zahlungsverzug sowohl eine
fristlose als auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung aus.

Vorteil:

  • Fristlose Kündigung kann durch Nachzahlung unwirksam werden
  • Ordentliche Kündigung bleibt auch bei Nachzahlung bestehen
  • Maximaler rechtlicher Schutz für Vermieter

Unser Service für Vermieter

Als spezialisierte Mietrechts-Kanzlei unterstützen wir Sie bei:

  • Kündigungsschreiben rechtssicher formulieren
  • Räumungsklagen erfolgreich durchführen
  • Mieterhöhungen durchsetzen
  • Nebenkostenabrechnungen rechtssicher erstellen
  • Beratung zu allen mietrechtlichen Fragen

Fazit

Das BGH-Urteil stärkt Vermieterrechte erheblich. Nutzen Sie diese Rechtslage zu Ihrem Vorteil – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


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