E-Scooter und Alkohol: Wann droht der Führerscheinentzug? – Neue Rechtsprechung des OLG Braunschweig
OLG Braunschweig – Urteil vom 30.11.2023 (Az. 1 ORs 33/23)
Das Wichtigste in Kürze
- E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge – bei Trunkenheitsfahrten droht Führerscheinentzug
- 1,6 Promille Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit (wie bei Fahrrädern)
- Keine Sonderbehandlung für E-Scooter-Fahrer bei Alkoholdelikten
- Regelvermutung greift – Ausnahmen nur in seltenen Fällen
Der Fall: 1,83 Promille auf dem Leih-E-Scooter
Das OLG Braunschweig musste über einen Fall entscheiden, der für viele E-Scooter-Nutzer wegweisend ist: Ein Mann fuhr mit 1,83 Promille etwa einen Kilometer mit einem Miet-E-Scooter zu einem Freund. Das Amtsgericht Göttingen verhängte zunächst nur ein Fahrverbot – das OLG korrigierte diese Entscheidung und stellte klar: Auch bei E– Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss droht der Führerscheinentzug.
Rechtliche Einordnung: E-Scooter = Kraftfahrzeug
Promillegrenze für E-Scooter
Das OLG Braunschweig entschied eindeutig: Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben
Promillegrenzen wie für Fahrradfahrer. Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille liegt
absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Begründung des Gerichts:
- E-Scooter ähneln Fahrrädern in Fahreigenschaften und Verkehrswahrnehmung
- Geschwindigkeit zwischen 12-20 km/h entspricht Fahrradgeschwindigkeit
- Ähnliche psycho-physische Anforderungen an den Fahrer
- Vergleichbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Führerscheinentzug nach § 69 StGB
Wann droht der Führerscheinentzug?
Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB besteht eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von
Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrten. Diese gilt auch für E-Scooter-Fahrer.
Ausnahmen sind selten und nur bei besonderen Umständen möglich:
- Notstandsähnliche Situationen
- Sehr kurze Fahrstrecken (wenige Meter zum Umparken)
- Längere Verwahrung des Führerscheins vor Urteil
Was das Urteil für E-Scooter-Nutzer bedeutet
Diese Argumente helfen NICHT
- „Ich bin nur E-Scooter gefahren, kein Auto“
- „Es war nur eine kurze Strecke“ (1 km ist nicht kurz genug)
- „Ich habe mich danach mit meinem Alkoholkonsum auseinandergesetzt“
- „Ich bin sonst ein ordentlicher Fahrer“
- „Mir war die Sanktionsschwere nicht bewusst“
Rechtliche Konsequenzen:
- Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot)
- Sperrfrist für neue Fahrerlaubnis
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oft erforderlich
Praktische Tipps für E-Scooter-Nutzer
Alkoholgrenzwerte beachten
- 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit (wie beim Auto)
- 1,1 Promille: Straftat (umstritten, ob dieser Wert für E-Scooter gilt)
- 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit (sicher)
Sicherheitsempfehlungen
- Nach Alkoholkonsum: E-Scooter stehen lassen
- Alternative nutzen: Öffentliche Verkehrsmittel, Taxi, zu Fuß gehen
- Vorsicht bei Leih-E-Scootern: Auch diese sind Kraftfahrzeuge
Unser Rat: Rechtsberatung bei E-Scooter-Delikten
Falls Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter belangt werden, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Rechtslage ist komplex und die Konsequenzen weitreichend.
Wir unterstützen Sie bei:
- Strafverteidigung bei Trunkenheitsfahrten
- Führerscheinrecht und Fahrerlaubnisentzug
- MPU-Vorbereitung und Wiedererteilung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
Kontakt für Rechtsberatung
Bei Fragen zu E-Scooter-Delikten oder Führerscheinangelegenheiten stehen wir Ihnen mit unserer
Expertise im Verkehrs- und Strafrecht zur Seite.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht.
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