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Fahrverbot wegen wiederholter Handynutzung am Steuer: OLG Hamm bestätigt harte Linie

Oberlandesgericht Hamm (Az. 3 RBs 256/13)

Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Hamm hat einen wichtigen Grundsatz aufgestellt: Die wiederholte verbotswidrige Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist geeignet, die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer beharrlichen Pflichtverletzung zu rechtfertigen.

Der Fall

Ein Autofahrer wurde am 18.02.2013 dabei erwischt, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der rechten Hand hielt und telefonierte. Das wäre normalerweise eine Ordnungswidrigkeit mit 40 Euro Bußgeld gewesen – doch der Betroffene hatte bereits eine beachtliche Vorgeschichte.

Vorstrafen des Fahrers:

  • 3 Handyverstöße zwischen Februar 2011 und November 2011
  • 3 Geschwindigkeitsüberschreitungen (22-42 km/h zu schnell)
  • 1 Verstoß gegen Umweltzone

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Lemgo verhängte:

  • 80 Euro Geldbuße (statt der üblichen 40 Euro)
  • 1 Monat Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung

Das OLG Hamm bestätigte diese Entscheidung vollumfänglich.

Rechtliche Begründung

Das Gericht sah eine beharrliche Pflichtverletzung als erfüllt an, weil:

  1. Wiederholte gleichartige Verstöße: Drei Handyverstöße in kurzer Zeit
  2. Mangelnde Rechtstreue: Vorherige Sanktionen zeigten keine Wirkung
  3. Unrechtskontinuität: Gesamtmuster von Verkehrsverstößen erkennbar
  4. Kurze Zeitabstände: Verstöße innerhalb von zweieinhalb Jahren

Was bedeutet „beharrliche Pflichtverletzung“?

Eine beharrliche Pflichtverletzung liegt vor, wenn Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue verletzt werden. Entscheidend sind:

  • Wiederholung gleichartiger oder ähnlicher Verstöße
  • Zeitlicher Zusammenhang zwischen den Taten
  • Mangelnde Einsicht trotz vorheriger Sanktionen
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit

Praktische Konsequenzen

Für Autofahrer bedeutet das:

Bereits beim 3. Handyverstoß droht Fahrverbot!

Die Gerichte wenden bei wiederholten Handyverstößen eine harte Linie an:

  • beim 1. Verstoß: 60 Euro + 1 Punkt
  • beim 2. Verstoß: Erhöhte Geldbuße
  • beim 3. Verstoß: Fahrverbot möglich

Keine Ausnahmen bei beruflicher Nutzung

Das Gericht ließ auch berufliche Argumente nicht gelten:

  • Außendienstmitarbeiter
  • Probezeit beim Arbeitgeber
  • Firmenwagen nur für eine Person

Aktuelle Rechtslage 2025

Seit den Verschärfungen ist die Handynutzung am Steuer noch teurer geworden:

Bußgeld: 100 Euro (statt früher 60 Euro)
Punkte: 1 Punkt in Flensburg
Bei Gefährdung: 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Bei Sachschaden: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Rechtsanwaltliche Beratung

Bei wiederholten Handyverstößen ist professionelle Hilfe wichtig.

Wir prüfen für Sie:

  • Verfahrensfehler bei der Kontrolle
  • Verjährung vorheriger Verstöße
  • Möglichkeiten der Strafmilderung
  • Alternativen zum Fahrverbot

Besonders wichtig :

  • für Berufskraftfahrer
  • für Außendienstmitarbeiter
  • bei drohendem Führerscheinentzug
  • bei mehreren Punkten in Flensburg

Präventive Maßnahmen

So vermeiden Sie Handyverstöße:

  • Freisprecheinrichtung nutzen
  • Handy stumm schalten
  • Bei wichtigen Anrufen anhalten
  • Bluetooth-Verbindung einrichten

Fazit: Handy am Steuer wird teuer

Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil klargestellt: Wiederholte Handyverstöße führen unweigerlich zum Fahrverbot. Die Gerichte tolerieren keine Ausreden mehr – weder berufliche noch private.

Unser Tipp: Nehmen Sie bereits den ersten Handyverstoß ernst und sorgen Sie für eine ordnungsgemäße Freisprecheinrichtung. Die Kosten dafür sind deutlich geringer als Bußgeld und Fahrverbot.


Haben Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid oder droht Ihnen ein Fahrverbot? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten auf.

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH