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Photovoltaik-Vertragsrücktritt: Landgericht Detmold stärkt Verbraucherrechte bei mangelhaften Batteriespeichern

Erfolgreicher Rücktritt vom Photovoltaik-Vertrag wegen defektem Batteriespeicher

Das Landgericht Detmold (Urteil vom 15.05.2024, Az. 01 O 5/24) hat in einem wegweisenden Urteil
die Rechte von Photovoltaik-Kunden bei mangelhaften Batteriespeichern gestärkt. Der Fall zeigt,
wie sich Verbraucher erfolgreich gegen defekte Solar-Komponenten zur Wehr setzen können.

Der Sachverhalt: Wenn die Speicherkapazität plötzlich sinkt

Im März 2022 hatte der Kläger einen Vertrag über eine komplette Photovoltaikanlage mit
Batteriespeicher, Wallbox und Notstrompaket abgeschlossen. Das Problem: Der Batteriespeicher
mit ursprünglich 10 kWh Kapazität wurde durch Fernabschaltungen des Herstellers auf nur noch
70% seiner Leistung reduziert. Statt der versprochenen 10 kWh standen dem Hausbesitzer nur noch
etwa 7 kWh zur Verfügung.

Rechtliche Bewertung: Teilweiser Vertragsrücktritt erfolgreich

Voraussetzungen für den Rücktritt erfüllt

Das Landgericht Detmold bestätigte, dass der reduzierte Batteriespeicher mangelhaft im Sinne von
§ 633 Abs. 2 S. 1 BGB war, da er nicht die vereinbarte Speicherkapazität aufwies. Entscheidend war
dabei:

  • Erhebliche Leistungsminderung: Die Reduzierung von 10 kWh auf 7 kWh stellte eine wesentliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar.
  • Ordnungsgemäße Fristsetzung: Der Kunde hatte der Installationsfirma eine zweiwöchige Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt.
  • Wirksame Rücktrittserklärung: Der teilweise Rücktritt wurde rechtskonform erklärt.

Haftung trotz Herstellerfehler

Besonders wichtig für die Praxis: Das Gericht stellte klar, dass Installationsfirmen auch bei
Herstellerfehlern für die von ihnen verwendeten Produkte einstehen müssen. Die Beklagte konnte
sich nicht darauf berufen, dass der Defekt vom Batteriespeicher-Hersteller stammte.

Finanzielle Konsequenzen: Was können Betroffene fordern?

Das Urteil sprach dem Kläger folgende Beträge zu:

  • 14.697,80 Euro Rückzahlung für Batteriespeicher und Notstrompaket
  • 607,50 Euro außergerichtliche Anwaltskosten
  • Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Wichtig: Die Wallbox war vom Rücktritt nicht umfasst, da der Kläger nicht darlegen konnte, dass
diese mangelhaft war oder nur mit dem defekten Batteriespeicher betrieben werden konnte.

Praktische Tipps für Photovoltaik-Kunden

Bei Problemen mit der PV-Anlage:

  1. Dokumentation: Halten Sie alle Leistungseinbußen schriftlich fest.
  2. Fristsetzung: Setzen Sie dem Installateur eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung (mindestens 2 Wochen).
  3. Anwaltliche Beratung: Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
  4. Rücktrittserklärung: Erklären Sie den Rücktritt schriftlich und rechtskonform.

Besonderheiten bei Batteriespeichern:

  • Fernabschaltungen durch Hersteller können Mängel darstellen.
  • Auch herstellerbedingte Probleme fallen in die Verantwortung des Installateurs.
  • Teilrücktritt ist möglich, wenn nur einzelne Komponenten betroffen sind.

Bedeutung für die Solarbranche

Dieses Urteil sendet ein klares Signal an die Photovoltaik-Branche: Installationsfirmen können sich
nicht einfach auf Herstellerfehler berufen, sondern müssen für die Funktionsfähigkeit der von ihnen
installierten Anlagen geradestehen. Für Verbraucher bedeutet dies eine Stärkung ihrer
Rechtsposition.

Fazit: Verbraucherrechte bei Photovoltaik-Anlagen gestärkt

Das Urteil des Landgerichts Detmold zeigt, dass sich Investitionen in Photovoltaik-Anlagen rechtlich
absichern lassen. Bei erheblichen Mängeln haben Kunden realistische Chancen auf Vertragsrücktritt
und Kostenerstattung. Wichtig ist dabei das richtige rechtliche Vorgehen mit angemessener
Fristsetzung und korrekter Rücktrittserklärung.


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Rechtsgebiete: Energierecht, Verbraucherrecht, Werkvertragsrecht, Photovoltaik-Recht

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