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Atemalkoholmessung: OLG Karlsruhe stärkt Beweiskraft standardisierter Messverfahren

OLG Karlsruhe – Beschluss vom 31.01. 2025 (Az.: 3 ORbs 330 SsBs 629/24)

Das Wichtigste in Kürze

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat klargestellt: Standardisierte Atemalkoholmessgeräte wie der Dräger Alcotest 9510 DE genießen hohe Beweiskraft. Gerichte müssen nur dann weitergehende Beweise erheben, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen

Der Fall: 0,27 mg/l nach Bierkonsum

Ein Autofahrer wurde in Singen mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,27 mg/l erwischt – knapp über dem Grenzwert von 0,25 mg/l. Besonders brisant: Er war bereits 2022 wegen einer ähnlichen Tat verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte:

  • 1.000 Euro Geldbuße
  • 3 Monate Fahrverbot

Verteidigung mit Privatgutachten gescheitert

Die Verteidigung legte ein Privatgutachten vor, das die grundsätzliche Ordnungsgemäßheit der Messung bestätigte, aber auf theoretische Risiken durch Rückstände in den Probenkammern hinwies. Das OLG Karlsruhe wies diese Argumentation zurück.

Warum das Privatgutachten nicht überzeugte

  • Keine konkreten Anhaltspunkte für einen Messfehler
  • Nur theoretische Störungsquellen benannt
  • Gerät war ordnungsgemäß geeicht (vor und nach der Messung)
  • Messablauf war korrekt dokumentiert

Rechtliche Bedeutung: Reduzierte Beweisanforderungen

Standardisierte Messverfahren genießen Vertrauen

Das Gericht betonte: Bei standardisierten Messgeräten für Atemalkohol wie dem Dräger Alcotest 9510 DE gelten reduzierte Beweisanforderungen. Gerichte dürfen grundsätzlich von der Richtigkeit des Messwerts ausgehen, wenn:

  • ✅ Das Gerät den Anforderungen des Bundesgesundheitsamts entspricht
  • ✅ Eine gültige Eichung vorliegt
  • ✅ Der Messablauf ordnungsgemäß dokumentiert ist

Wann sind weitere Beweise nötig?

Nur bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler muss das Gericht weiter aufklären:

  • Nicht ausreichend: Pauschale Zweifel oder theoretische Einwände
  • Ausreichend: Konkrete Hinweise auf Gerätedefekte oder Bedienungsfehler

Praktische Auswirkungen für Betroffene

Für Autofahrer

  • Vorsicht bei Wiederholungstaten: Vorstrafen verschärfen die Sorgfaltspflicht erheblich.
  • Messwerte knapp über dem Grenzwert sind ohne konkrete Gegenbeweise schwer anfechtbar.
  • Privatgutachten müssen spezifische Mängel aufzeigen, nicht nur theoretische Risiken.

Für die Rechtsverteidigung

  • Höhere Hürden bei der Anfechtung von Atemalkoholmessungen
  • Konkrete Beweise für Messfehler erforderlich
  • Frühzeitige Beweissicherung wird noch wichtiger

Fahrlässigkeit bei Alkohol am Steuer

Das Gericht bestätigte: Unbewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand nach Alkoholkonsum fährt und hätte erkennen können, dass er den Grenzwert überschreitet. Bei Wiederholungstätern gelten besonders strenge Maßstäbe.

Verschärfende Faktoren:

  • Vorherige Verurteilungen wegen Alkohol am Steuer
  • Bewusster Alkoholkonsum vor der Fahrt
  • Überschreitung des Grenzwerts (nicht nur Erreichen)

Fazit: Hohe Beweiskraft moderner Messgeräte

Das OLG Karlsruhe stärkt mit diesem Urteil die Beweiskraft standardisierter Atemalkoholmessungen. Für Betroffene wird es schwieriger, Messergebnisse erfolgreich anzufechten. Entscheidend sind konkrete Anhaltspunkte für Messfehler – pauschale Zweifel reichen nicht aus.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Schlagworte: Atemalkoholmessung, Verkehrsrecht, Bußgeldverfahren, OLG Karlsruhe, Dräger Alcotest, Alkohol am Steuer, Rechtsanwalt

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