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WKR Rechtsanwälte Leipzig und Braunsbedra

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Anwalt für Reisemängel in Leipzig

Kostenlose Ersteinschätzung: Rückruf und Terminvereinbarung noch am selben Werktag

Rechtsschutzversichert? Wir holen die Deckungszusage für Sie ein, Sie tragen in der Regel nur eine etwaige Selbstbeteiligung. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen, wir melden uns bei Anfragen werktags bis 15 Uhr noch am selben Tag.

60.000+

Mandanten


Stand Mai 2026

100 %

nur Reisende


Wir vertreten nur Reisende, keine Veranstalter. Unsere Erfahrung als Anwalt für Reisemängel gewährleistet, dass wir die Interessen der Reisenden in den Vordergrund stellen und alles daran setzen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Selber Werktag

Schnelle Hilfe


Rückruf und Terminvereinbarung am selben Werktag

0 €

Keine Vorkosten


Erstberatung komplett kostenlos

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Mark
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Top im Ergebnis - Kommunikation könnte besser sein.
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Sabi Na
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Ich hatte ein kostenloses Erstgespräch am Telefon mit dem Anwaltsbüro und wurde dabei bereits hervorragend beraten. Trotz des kurzen Gesprächs habe ich sehr klare, hilfreiche und verständliche Einschätzungen erhalten, die mir wirklich weitergeholfen haben. Die freundliche und professionelle Art hat mich beeindruckt und mir sofort Vertrauen gegeben. Ich kann das Büro jedem empfehlen, der eine kompetente und unkomplizierte Ersteinschätzung sucht.
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Rauner Giuliana
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Top super Nettt und schnell Dankeschön nochmal!
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Ralf Böhme
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Sehr gute und erfolgreiche anwaltliche Vertretung

Ihr Anwalt für Reisemängel

Schwerpunkt: Reiserecht • Umfassende Betreuung von A bis Z

Kostenlos selbst prüfen: Reisepreisminderung berechnen · Flugentschädigung berechnen · Rechtsschutz-Check

Hotelmängel

Schmutzige Zimmer, defekte Klimaanlage, Lärm, nicht funktionierende Sanitäranlagen oder falsche Hotelbeschreibung? Wir setzen Ihre Minderungsansprüche durch.

Flugprobleme

Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen oder verlorenes Gepäck? Sie haben Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung.

Mängel bei der Verpflegung

Schlechtes Essen, mangelnde Hygiene, All-Inclusive nicht wie versprochen? Auch hier können Sie Reisepreisminderung geltend machen.

Reiseziel-Probleme

Baustellen, verschmutzter Strand, nicht verfügbare Einrichtungen? Wenn die Reisebeschreibung nicht der Realität entspricht, haben Sie Rechte.

So einfach erhalten Sie Ihre Entschädigung

Unser bewährter 4-Schritte-Prozess für Ihren Erfolg

Kostenlose Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei.

Detaillierte Erfassung

Als erstes ist es uns wichtig, mit Ihnen zusammen alle Fakten des Falls zu sammeln

Professionelle Abwicklung

Sachverhalt prüfen, Ansprüche berechnen, Rechtslage kontrollieren, Forderungen durchsetzen

Entschädigung erhalten

außergerichtlich und gerichtlich sind wir an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis zu erhalten.

Warum Sie uns vertrauen können

Über 20 Jahre anwaltliche Erfahrung, auch im Reiserecht •  Ihr starker Partner für Reisemängel

Langjährige Erfahrung

Seit über 7 Jahren im Reiserecht tätig. Wir kennen jeden Trick der Versicherungen und wissen genau, wie wir Ihre Ansprüche maximal durchsetzen.

Gründliche Prüfung

Wir prüfen Ihre Ansprüche nach Pauschalreiserecht und Fluggastrechte-Verordnung.

viel Erfahrung und Kompetenz

Seit 2018 in Leipzig und seit 2024 in Braunsbedra (Sachsen-Anhalt) ansässig. Wir kennen die zuständigen Gerichte,

Schnelle Abwicklung

Sie erhalten von uns noch am selben Werktag einen Rückruf und einen Termin. Schneller zur Entschädigung.

Wie viel Reisepreisminderung steht mir bei einem Reisemangel zu?

Der Reisepreis mindert sich für die Dauer des Mangels kraft Gesetzes, und zwar in dem Verhältnis, in dem der Wert der Reise herabgesetzt ist (§ 651m Abs. 1 BGB). Feste Prozentsätze nennt das Gesetz nicht; Gerichte orientieren sich am Einzelfall und an Tabellen wie der Frankfurter Tabelle. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mängelanzeige vor Ort.

Muss ich den Reisemangel schon im Urlaub melden?

Ja. Zeigen Sie den Mangel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter an (§ 651o Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und hätte der Veranstalter abhelfen können, verlieren Sie insoweit Minderung und Schadensersatz (§ 651o Abs. 2 BGB). Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos.

Wann kann ich die Pauschalreise wegen eines Mangels kündigen?

Wenn der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht abhilft (§ 651l Abs. 1 BGB). Eine Frist ist entbehrlich, wenn er die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe nötig ist. Der Veranstalter verliert dann den Reisepreis für die nicht mehr zu erbringenden Leistungen und muss Ihre Rückbeförderung organisieren (§ 651l Abs. 2 und 3 BGB).

Wer zahlt den Anwalt bei Reisemängeln?

Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernimmt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung; wir fragen die Deckung kostenlos an. Ohne Rechtsschutz tragen Sie die außergerichtlichen Anwaltskosten grundsätzlich selbst, es sei denn, der Veranstalter war bereits in Verzug (§§ 280, 286 BGB). Im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO).

Verfasst und fachlich geprüft von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Geschäftsführer der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Letzte inhaltliche Prüfung: Oktober 2026.

Die 8 wichtigsten Fragen bei Reisemängeln

Schnelle Antworten auf die Fragen, die Sie jetzt beschäftigen

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Weitere Fragen? Wir sind da!

Jeder Fall ist anders. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Fall besprechen.

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