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Anwalt für Reisemängel in Leipzig
Professionelle Rechtshilfe bei Pauschalreise-Problemen • Kostenlose Erstberatung
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Rechtsschutzversichert? Wir holen die Deckungszusage für Sie ein, Sie tragen in der Regel nur eine etwaige Selbstbeteiligung. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen, wir melden uns bei Anfragen werktags bis 15 Uhr noch am selben Tag.
60.000+
Mandanten
Stand Mai 2026
100 %
nur Reisende
Wir vertreten nur Reisende, keine Veranstalter. Unsere Erfahrung als Anwalt für Reisemängel gewährleistet, dass wir die Interessen der Reisenden in den Vordergrund stellen und alles daran setzen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Erstberatung komplett kostenlos
Ihr Anwalt für Reisemängel
Schwerpunkt: Reiserecht • Umfassende Betreuung von A bis Z
Kostenlos selbst prüfen: Reisepreisminderung berechnen · Flugentschädigung berechnen · Rechtsschutz-Check
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Warum Sie uns vertrauen können
Über 20 Jahre anwaltliche Erfahrung, auch im Reiserecht • Ihr starker Partner für Reisemängel
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Seit über 7 Jahren im Reiserecht tätig. Wir kennen jeden Trick der Versicherungen und wissen genau, wie wir Ihre Ansprüche maximal durchsetzen.
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Erfolgreich abgewickelte Fälle im Reiserecht (2018 bis 2025)
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Wir prüfen Ihre Ansprüche nach Pauschalreiserecht und Fluggastrechte-Verordnung.
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Seit 2018 in Leipzig und seit 2024 in Braunsbedra (Sachsen-Anhalt) ansässig. Wir kennen die zuständigen Gerichte,
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Erfahrung im Reiserecht
Schnelle Abwicklung
Sie erhalten von uns noch am selben Werktag einen Rückruf und einen Termin. Schneller zur Entschädigung.
Bundesweit tätig
von Flensburg bis Garmisch.
Wie viel Reisepreisminderung steht mir bei einem Reisemangel zu?
Der Reisepreis mindert sich für die Dauer des Mangels kraft Gesetzes, und zwar in dem Verhältnis, in dem der Wert der Reise herabgesetzt ist (§ 651m Abs. 1 BGB). Feste Prozentsätze nennt das Gesetz nicht; Gerichte orientieren sich am Einzelfall und an Tabellen wie der Frankfurter Tabelle. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mängelanzeige vor Ort.
Muss ich den Reisemangel schon im Urlaub melden?
Ja. Zeigen Sie den Mangel unverzüglich der Reiseleitung oder dem Veranstalter an (§ 651o Abs. 1 BGB). Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und hätte der Veranstalter abhelfen können, verlieren Sie insoweit Minderung und Schadensersatz (§ 651o Abs. 2 BGB). Lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos.
Wann kann ich die Pauschalreise wegen eines Mangels kündigen?
Wenn der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht abhilft (§ 651l Abs. 1 BGB). Eine Frist ist entbehrlich, wenn er die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe nötig ist. Der Veranstalter verliert dann den Reisepreis für die nicht mehr zu erbringenden Leistungen und muss Ihre Rückbeförderung organisieren (§ 651l Abs. 2 und 3 BGB).
Wer zahlt den Anwalt bei Reisemängeln?
Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz übernimmt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten, gegebenenfalls abzüglich Selbstbeteiligung; wir fragen die Deckung kostenlos an. Ohne Rechtsschutz tragen Sie die außergerichtlichen Anwaltskosten grundsätzlich selbst, es sei denn, der Veranstalter war bereits in Verzug (§§ 280, 286 BGB). Im Prozess trägt die unterlegene Partei die Kosten (§ 91 ZPO).
Verfasst und fachlich geprüft von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter, Geschäftsführer der WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Letzte inhaltliche Prüfung: Oktober 2026.
Die 8 wichtigsten Fragen bei Reisemängeln
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