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Flugentschädigungsrechner nach EU-Verordnung 261/2004
Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel stehen Fluggästen 250 bis 600 Euro pro Person zu – unabhängig vom Ticketpreis. Grundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 in der Auslegung des EuGH. Der Rechner ermittelt Ihren Anspruch nach Strecke und Fall – und zeigt, warum sich die direkte Durchsetzung gegenüber Inkasso-Portalen lohnt: Sie erhalten den vollen Betrag, ohne 20 bis 35 Prozent Provision.
Das Wichtigste in Kürze
- Beträge nach Art. 7: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km), 600 € (Langstrecke).
- Anspruch bei Annullierung unter 14 Tagen vor Abflug, Nichtbeförderung und Ankunftsverspätung ab 3 Stunden.
- Die Airline kann „außergewöhnliche Umstände“ einwenden – Technikdefekte und Personalmangel zählen meist nicht dazu.
- Verjährung nach deutschem Recht: drei Jahre zum Jahresende – auch Altfälle lohnen die Prüfung.
Wie funktioniert der Entschädigungsrechner?
Fall, Strecke und Personenzahl wählen – der Rechner zeigt den Anspruch nach Art. 7 der Verordnung, einschließlich der hälftigen Kürzung bei Langstrecken-Verspätungen unter vier Stunden. Vorab prüft er, ob die Verordnung auf Ihren Flug anwendbar ist.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung steht mir bei Flugproblemen zu?
Nach Art. 7 VO (EG) 261/2004: 250 Euro bei Strecken bis 1.500 km, 400 Euro bis 3.500 km und 600 Euro darüber – pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Bei Langstrecken-Verspätungen unter vier Stunden darf die Airline den Betrag halbieren (Art. 7 Abs. 2).
Ab wann gilt ein Flug als entschädigungspflichtig verspätet?
Ab drei Stunden Verspätung an der Endankunft – maßgeblich ist das Öffnen der Flugzeugtür am Ziel, nicht der Abflug. Das hat der EuGH den Annullierungen gleichgestellt. Unter drei Stunden bestehen ab zwei Stunden immerhin Betreuungsleistungen (Verpflegung, Kommunikation, ggf. Hotel).
Was sind „außergewöhnliche Umstände“?
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline, etwa extremes Wetter, Streik der Fluglotsen oder unvorhersehbare Sicherheitslagen. Nicht dazu zählen nach der Rechtsprechung regelmäßig technische Defekte, Personalmangel oder ein Streik des eigenen Personals. Genau an diesem Einwand scheitern Eigenanfragen am häufigsten – und hier setzt anwaltliche Durchsetzung an.
Wie lange kann ich die Entschädigung rückwirkend fordern?
Nach deutschem Recht verjähren die Ansprüche in drei Jahren zum Jahresende. Flüge aus dem Vorjahr und dem Jahr davor sind also fast immer noch durchsetzbar – Buchungsbestätigung und Bordkarten genügen als Nachweis in der Regel.
Portal, Sofortentschädiger oder Anwalt – was lohnt sich?
Inkasso-Portale behalten üblicherweise 20 bis 35 Prozent Provision, Sofortankäufer noch mehr. Bei anwaltlicher Durchsetzung erhalten Sie den vollen Betrag; die Kosten trägt bei berechtigtem Anspruch häufig die Airline, mit Rechtsschutzversicherung ohnehin Ihr Versicherer. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.
Flug gestrichen oder verspätet? Holen Sie sich den vollen Betrag.
Wir setzen Ihren Anspruch direkt gegen die Airline durch – ohne Provisionsabzug, auf Wunsch für die ganze Buchung inklusive Mitreisender.
Vertiefend: Anwalt für Reiserecht und Reisemängel

