Rotlichtverstoß: OLG Köln stärkt Betroffenenrechte bei Traffipax-Messungen
OLG Köln – Beschluss vom 29. November 2024 (Az. III 1 ORBs 280/24)
Nicht jede Rotlicht-Messung ist rechtssicher.
Das Wichtigste in Kürze
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil zu Rotlichtverstößen gefällt, das für alle Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung ist. Das Gericht hob eine Verurteilung wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht.
Der Fall: 200 Euro Bußgeld und Fahrverbot aufgehoben
Eine 72-jährige Autofahrerin war vom Amtsgericht Aachen zu 200 Euro Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Der Vorwurf: qualifizierter Rotlichtverstoß mit einer Rotlichtzeit von 1,01 Sekunden. Die Messung erfolgte durch eine Traffipax Traffiphot III Anlage.
Warum das OLG Köln das Urteil aufhob
Das Oberlandesgericht kritisierte die unzureichende Beweiswürdigung des Amtsgerichts. Der entscheidende Punkt: Die Rotlichtüberwachungsanlage Traffipax Traffiphot III misst die Rotlichtzeit nicht direkt an der Haltelinie, sondern erst beim Überfahren der ersten Induktionsschleife.
Das Problem der Rückrechnung
Bei älteren Rotlichtanlagen wie der Traffipax Traffiphot III ist eine manuelle Rückrechnung erforderlich, um die tatsächlich vorwerfbare Rotlichtdauer zu ermitteln. Diese Rückrechnung berücksichtigt:
- Die Fahrzeit von der Haltelinie bis zur ersten Induktionsschleife
- Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs
- Eventuelle Lampenverzögerungszeiten
- Erforderliche Toleranzabschläge
Neue Rechtsprechung: Höhere Anforderungen an Gerichte
Das OLG Köln stellte klare Anforderungen auf.
Bei standardisierten Messverfahren reicht grundsätzlich:
- Angabe des Gerätetyps
- Messergebnis
- Toleranzwerte
Bei Anlagen ohne direkte Haltelinienmessung müssen zusätzlich angegeben werden:
- Berechnungsgrundlagen für die Rückrechnung
- Verwendete Parameter
- Angewandte Toleranzen und Sicherheitsabschläge
- Berücksichtigung der Lampenverzögerungszeit
Praktische Auswirkungen für Betroffene
Die Rückrechnung kann zu einer Verminderung der vorwerfbaren Rotlichtzeit um bis zu 0,3 Sekunden führen, bei sehr langsamer Fahrt sogar um bis zu 0,5 Sekunden. Dies kann den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß bedeuten.
Wann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor?
Einfacher Rotlichtverstoß (Rotlichtzeit unter 1 Sekunde)
Qualifizierter Rotlichtverstoß: (Rotlichtzeit über 1 Sekunde)
- Höheres Bußgeld
- Fahrverbot
- Punkte in Flensburg
Was bedeutet das Urteil für die Praxis?
Für Gerichte
- Detailliertere Begründungen bei Rückrechnungen erforderlich
- Eventuell Hinzuziehung von Sachverständigen nötig
- Transparente Darstellung aller Berechnungsschritte
Für Betroffene
- Prüfung der Messmethode lohnt sich
- Rückrechnungen können angreifbar sein
- Professionelle Verteidigung bei knappen Grenzwerten sinnvoll
Verteidigungsstrategie bei Rotlichtverstößen
Bei einem Rotlichtverstoß sollten folgende Punkte geprüft werden:
- Messverfahren: Welche Anlage wurde verwendet?
- Rückrechnung: Wurde korrekt zurückgerechnet?
- Toleranzen: Wurden alle Abschläge berücksichtigt?
- Grenzwerte: Ist der qualifizierte Verstoß nur knapp überschritten?
Fazit: Chancen für die Verteidigung
Das Urteil des OLG Köln zeigt, dass nicht jeder Rotlichtverstoß automatisch rechtssicher ist. Insbesondere bei knappen Grenzüberschreitungen zum qualifizierten Verstoß lohnt sich eine genaue Prüfung der Messung und Berechnung.
Bei einem Rotlichtverstoß sollten Sie daher:
- Die Messung durch einen Anwalt prüfen lassen
- Nicht vorschnell einen Bußgeldbescheid akzeptieren
- Besonders bei drohenden Fahrverboten Einspruch erwägen
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.