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Wann tritt Rechtschutzfall ein?
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, stellt sich oft die Frage: Wann genau beginnt der Rechtschutzfall? Für Sie als Versicherungsnehmer ist es entscheidend zu wissen, dass nicht jedes rechtliche Problem automatisch versichert ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem sich aus Ihrer Sicht eine konkrete Rechtssituation ergibt, die einen Rechtsstreit begründet – nicht der objektive Sachverhalt. Achten Sie darauf, dass Ihre Darstellung zählt und Sie dadurch den Schutz Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen können. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Kostenübernahme.
Definition des Rechtsschutzfalles
Ein Rechtsschutzfall liegt nach der aktuellen Rechtsprechung dann vor, wenn die von dir vorgebrachte Situation als tatsächlicher Eintritt eines versicherungsrelevanten Problems gilt. Entscheidend ist nicht die objektive Sachlage, sondern dein Vorbringen als Versicherungsnehmer, das zeigt, dass du dich in einer rechtlich relevanten Auseinandersetzung befindest. Besonders wichtig ist, dass der Zeitpunkt des Versicherungsfalls am Zeitpunkt der erstmaligen Leistungsverweigerung deines Vertragspartners, z. B. des Versicherers, anzusetzen ist. So wird für dich Klarheit geschaffen, wann dein Rechtsschutz wirklich greift.
Voraussetzungen für das Eintreten eines Rechtsschutzfalles
Damit ein Rechtsschutzfall eintritt, muss eine konkrete rechtliche Situation vorliegen, die aus deiner Sicht als Versicherungsnehmer eine rechtliche Auseinandersetzung rechtfertigt. Entscheidend ist, dass diese Situation innerhalb der versicherten Zeit eintritt und dein Anliegen nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich versichert ist. Du solltest dabei stets prüfen, ob ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall gemäß den Bedingungen vorliegt, denn häufig führen genau hier Missverständnisse zu Streitigkeiten mit deinem Versicherer.
Zeitpunkt des Eintritts
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt des Rechtsschutzfalles ist nicht der Zeitpunkt des vermeintlichen Rechtsverstoßes, sondern der Moment, in dem dein Gegner die vertragliche Leistung verweigert – ganz gleich, ob zu Recht oder Unrecht. Für dich ist dabei entscheidend, wie sich die Rechtslage aus deiner Sicht darstellt, nicht, wie dein Gegner seine Ablehnung begründet.
Vorbringen des Versicherungsnehmers
Im Rechtsschutzfall kommt es ausschließlich auf dein Vorbringen an. Du musst darlegen, dass die Inanspruchnahme unberechtigt ist, damit der Versicherungsschutz greift. Deine Darstellung ist maßgeblich, selbst wenn die objektive Situation anders bewertet wird. So schützt dich deine Rechtsschutzversicherung gegen eine unberechtigte Forderung – deine Sicht auf den Rechtsverstoß ist entscheidend.
Wichtig: Dein Vorbringen bildet die Grundlage für die Deckungszusage. Du solltest daher deine Position klar und nachvollziehbar darstellen, denn die Versicherung prüft zwar die Erfolgsaussichten, richtet sich aber in erster Linie nach deinem Bericht. Gerade in Passivprozessen schützt dich dieser Ansatz, da die Versicherung deinen Rechtsschutzanspruch nicht an einem späteren, objektiven Sachverhalt festmacht, sondern an deiner Darstellung des Geschehens.
Weitere Informationen erhalten Sie bei bei unserer kostenlosen Erstberatung.
Unterschiede zwischen Aktiv- und Passivprozess
Für dich als Versicherungsnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Grundsätze des Bundesgerichtshofs nun sowohl für Aktiv- als auch Passivprozesse gelten. Früher gab es hier Unsicherheiten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen zugunsten von Versicherer oder Versicherungsnehmer führten. Entscheidend ist alleine deine Darstellung der Rechtslage, nicht die objektive Bewertung. Dadurch entfällt die bisherige Differenzierung, was dir als Anwalt oder Mandant die klare Beurteilung erleichtert, ob ein eintrittspflichtiger Rechtsschutzfall vorliegt.
Prüfungsmaßstab für Anwälte
Für Sie als Anwalt ist es entscheidend, den Prüfungsmaßstab beim Eintritt eines Rechtsschutzfalls genau zu kennen. Die jüngste BGH-Entscheidung schafft Rechtssicherheit und erleichtert Ihnen die Beurteilung, ob ein Versicherungsschutz vorliegt oder nicht. Dabei kommt es ausschließlich auf das Vorbringen des Versicherungsnehmers an – nicht auf die objektive Situation. So können Sie zielgerichtet und rechtssicher beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer erfüllt sind und Ihren Mandanten entsprechend beraten.
Fallbeispiele aus der Anwaltspraxis
In der anwaltlichen Praxis gibt es typische Situationen, bei denen du genau prüfen musst, ob ein eintrittspflichtiger Rechtsschutzfall vorliegt. Ob es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Verkehrsunfälle oder Versicherungsschäden geht – entscheidend ist stets der Zeitpunkt und die Darstellung der Situation aus deiner Sicht als Versicherungsnehmer. Nur dann kannst du sicher beurteilen, ob dein Rechtsschutz greift oder nicht.
Arbeitsrechtliche Fälle
Wenn dein Arbeitgeber dir einen Aufhebungsvertrag ohne Kündigungsandrohung vorlegt, liegt nach aktueller Rechtsprechung kein versicherter Rechtsschutzfall vor. Deine Rechtsposition hat sich noch nicht verändert, sodass du in diesem Stadium keinen Anspruch auf Deckung hast. Die Situation ändert sich erst, wenn eine klare rechtliche Auseinandersetzung entsteht.
Verkehrsunfälle
Bei Verkehrsunfällen ist der Zeitpunkt deines Rechtsschutzfalls abhängig davon, welche Versicherung du in Anspruch nimmst. Nimmst du den Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung in Anspruch, gilt der Unfallzeitpunkt als maßgeblich. Anders ist es bei der eigenen Vollkasko: Hier tritt der Rechtsschutzfall erst mit dem Verweigerungsschreiben deiner Versicherung ein.
Besonders wichtig ist hierbei, dass du genau darauf achtest, welches Versicherungsverhältnis vorliegt. Denn während gegen den Unfallgegner der Rechtsschutz sofort greift, verlierst du andernfalls deinen Versicherungsschutz, wenn die Vollkasko noch nicht abgelehnt hat. Dies kann entscheidend für deine Rechte und die Kostenübernahme sein.
Wann tritt Rechtschutzfall ein?
Ein Rechtschutzfall tritt für Sie grundsätzlich dann ein, wenn aus Ihrer Sicht eine „Situation da ist“, die rechtlichen Schutz erfordert. Entscheidender Zeitpunkt ist nicht der objektive Sachverhalt, sondern Ihr eigenes Vorbringen und die ersichtliche Verweigerung des Versicherers, eine vertragliche Leistung zu erbringen. Ob Sie aktiv einen Anspruch durchsetzen oder sich passiv gegen eine Inanspruchnahme verteidigen, maßgeblich ist Ihr rechtlicher Standpunkt. Prüfen Sie daher genau, wann Ihre rechtliche Situation in den versicherten Zeitraum fällt, um Ihren Rechtschutzanspruch sicher geltend machen zu können.
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