Eigenbedarfskündigung

Einleitung

Ziel dieser Einleitung

Diese Einleitung bündelt die unmittelbar relevanten Prüf- und Handlungsfelder für Sie nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung, ohne das Thema von Grund auf neu zu erläutern. Sie bekommen konkrete Hinweise, welche Unterlagen und Fristen zuerst zu prüfen sind und welche Fehler seitens des Vermieters die Kündigung unwirksam machen können.

Konkrete Zahlen, Fristen und ein Rechenbeispiel

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB richtet sich nach der Mietdauer: bis zu 5 Jahren = 3 Monate, mehr als 5 bis 8 Jahre = 6 Monate, mehr als 8 Jahre = 9 Monate. Beispiel: Haben Sie die Wohnung seit dem 01.03.2019 bewohnt und erhalten die Kündigung am dritten Werktag im April 2025, endet das Mietverhältnis spätestens zum 30.09.2025 (Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats unter Berücksichtigung der verlängerten Frist wegen über fünfjähriger Überlassung).

Bei formalen Mängeln gilt: eine nicht eigenhändig unterschriebene Kündigung oder fehlender Zugang kann die Wirksamkeit insgesamt beeinflussen. Zudem kann die Umwandlungs-Sperrfrist des § 577a BGB oder ein mietvertraglich vereinbarter Kündigungsausschluss die Kündigung in jedem Fall unwirksam machen.

Sofortmaßnahmen, die Sie jetzt ergreifen sollten

Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag auf explizite Klauseln wie „Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen“ oder zeitlich befristete Ausschlüsse; solche Klauseln greifen oft zugunsten des Mieters. Fordern Sie Einsicht ins Grundbuch (vgl. Info Nr. 118), um zu klären, ob der Kündigende überhaupt berechtigt ist. Achten Sie auf die Unterschrift und das Datum der Kündigung sowie auf den tatsächlichen Zugang: bei Bestreiten muss der Vermieter den Zugang beweisen.

Soll die Kündigung durch einen Bevollmächtigten erfolgt sein, verlangen Sie die Vorlage der Original-Vollmacht; verweigert der Bevollmächtigte diese und Sie weisen die Kündigung innerhalb von maximal 14 Tagen zurück, ist die Kündigung gem. § 174 S.1 BGB unwirksam. Sammeln Sie Belege (E-Mail, Posteingang, Zeugen), fotografieren Sie das Kündigungsschreiben und notieren Sie Zeitpunkte.

Nutzen Sie verfügbare Unterstützung: Mieterorganisation bieten Beratungen und Mietrechtsschutz; ferner empfiehlt sich umgehend die Einholung einer rechtlichen Beratung, weil viele Fehler des Vermieters – etwa Formverstöße oder Sperrfristen – nur kurzfristig wirksam geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie bei bei unserer kostenlosen Erstberatung.

Juristische Grundlagen der Eigenbedarfskündigung

Relevante Paragraphen im Mietrecht

§ 573 BGB definiert das berechtigte Interesse des Vermieters und § 573c BGB die Kündigungsfristen (dritte Werktag, Verlängerung nach 5/8 Jahren um je 3 Monate). Formvorschriften finden sich in § 568 (Schriftform) und § 126 BGB (eigenhändige Unterschrift). § 577a BGB enthält die Sperrfrist bei Eigentumsumwandlung, § 174 BGB regelt die Unwirksamkeit mangels Originalvollmacht, § 566 und § 328 betreffen Rechtsnachfolge und Verträge zugunsten Dritter.

Unterschiede zur ordentlichen Kündigung

Eigenbedarf verlangt nach § 573 Abs. 3 BGB eine konkrete Begründung (identifizierbare Person, Bedarf), während andere ordentliche Vermieterkündigungen (z. B. wirtschaftliche Verwertung) eine andere Tatsachengrundlage benötigen. Die Kündigungsfrist bleibt nach § 573c gleich, aber Eigenbedarf kann durch Kündigungsausschluss oder Sperrfristen besonders leicht unwirksam werden; Ihre Widerspruchsrechte wegen Härte sind hier häufig entscheidend.

Konkretes Beispiel: Bei wirtschaftlicher Verwertung muss der Vermieter einen konkreten Verwertungsplan (z. B. beabsichtigter Verkauf oder Umwandlung) darlegen; bei Eigenbedarf reicht die Angabe der Person und des Interesses, wobei Gerichte regelmäßig prüfen, ob der Bedarf tatsächlich besteht oder nur vorgeschoben ist (BGH-Rechtsprechung: Identifizierbarkeit statt zwingender Nennung des Namens).

Voraussetzungen für eine gültige Eigenbedarfskündigung

Definition und Umfang des Eigenbedarfs

Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB umfasst Eigenbedarf die Nutzung der Räume als Wohnung durch den Vermieter selbst, Angehörige oder Haushaltsangehörige; dazu zählen auch Zweitwohnungen oder die Aufnahme einer Pflege- bzw. Hilfsperson (z. B. Kindermädchen, Pfleger). Gerichtliche Entscheidungen (z. B. BGH, 22.08.2017) bestätigen die Einzelfallprüfung; Vortäuschung von Bedarf macht die Kündigung unwirksam.

Berechtigte Personen für die Inanspruchnahme

Nur natürliche Personen können Eigenbedarf geltend machen; juristische Personen, Behörden oder Unternehmen sind ausgeschlossen (BGH, 15.12.2010). Zu den Bedarfspersonen zählen Ehegatten, Kinder, Enkel, Geschwister und Lebenspartner, nicht jedoch Arbeitnehmer. Bei GbR/Mehrheitseigentümern gelten besondere Regeln und ggf. Sperrfristen nach § 577a BGB.

Weitere Details: Käufer können vor Eintragung ins Grundbuch keine wirksame Kündigung aussprechen, mehrere Eigentümer müssen gemeinsam kündigen, und eine Kündigung durch Bevollmächtigte ist nach § 174 S.1 BGB unwirksam, wenn die Originalvollmacht fehlt und Sie die Kündigung innerhalb von 14 Tagen unverzüglich zurückweisen.

Der Kündigungsausschluss: Ein wichtiger Schutzmechanismus

Mietvertragliche Ausschlüsse

Prüfen Sie den Mietvertrag auf Formulierungen wie „erstmalig kündbar zum …“ oder „Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen bis …“; solche Klauseln können selbst bei berechtigtem Interesse des Vermieters eine Kündigung verhindern (vgl. BGH, 16.10.2013 – VIII ZR 57/13). Verträge zugunsten Dritter nach § 328 BGB können Ihnen unmittelbar das Recht geben, die Unterlassung einer ordentlichen Kündigung zu verlangen (BGH, 14.11.2018 – VIII ZR 109/18). Eine vertragliche Vereinbarung kann die Kündigung somit unwirksam machen.

Gesetzliche Kündigungssperrfristen

Bei Umwandlung von Miet- in Wohneigentum greift § 577a BGB als gesetzlicher Kündigungsausschluss; Kündigungen, die während der Umwandlungs-Sperrfrist ausgesprochen werden, sind in jedem Fall unwirksam. Zudem besteht seit dem 1.5.2013 für bestimmte Fälle des „gekauften“ Eigenbedarfs bei GbR ein zusätzlicher Sperrwirkungstatbestand (§ 577a Abs. 1a BGB).

Praktisches Beispiel: Wurde ein Haus zur Eigentumsanlage umgewandelt, können Erwerber innerhalb der Sperrfrist nicht wirksam wegen Eigenbedarfs kündigen; Sie sollten deshalb Grundbuch und Umwandlungsunterlagen prüfen. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen mehrfach, dass Verstöße gegen diese Sperrfristen zur Nichtigkeit der Kündigung führen, weshalb Mieterschutz hier besonders stark ist.

Die Rolle des Vermieters: Wer ist berechtigt?

Identifikation des rechtmäßigen Vermieters

Du musst das Grundbuch einsehen: nur der eingetragene Vermieter bzw. die Vermietermehrheit ist berechtigt zu kündigen. Ein Erwerber darf vor der Eintragung im Grundbuch keine wirksame Kündigung aussprechen; eine vorherige Ermächtigung ist unzulässig. Kündigt ein Bevollmächtigter, ist die Erklärung nach § 174 S.1 BGB unwirksam, wenn die Original-Vollmacht nicht binnen 14 Tagen vorgelegt wird.

Verantwortlichkeiten bei mehreren Eigentümern

Bei gemeinschaftlichem Eigentum nach § 566 BGB müssen alle Erwerber gemeinsam kündigen; sind mehrere Vermieter als solche eingetragen, genügt für den Eigenbedarf in der Regel, dass bei mindestens einem Vermieter der Bedarf besteht. Praktisch heißt das: bei drei Miteigentümern im Grundbuch braucht es meist die Unterschrift aller, sonst droht die Unwirksamkeit der Kündigung.

Bei Zwangsversteigerung tritt der Rechtsübergang bereits mit Zuschlag ein (§ 90 ZVG), der Erwerber kann also kündigen, obwohl die Grundbucheintragung noch aussteht; im Gegensatz dazu bleibt bei normalem Kauf die Kündigung ohne Eintragung unwirksam. GbR-Konstellationen unterliegen Sonderregeln (BGH, 14.12.2016 – VIII ZR 232/15) und können zudem durch die Sperrfrist des § 577a BGB beeinflusst werden.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Schriftlichkeit und Unterschrift

Die Kündigung muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 BGB); Fax oder E‑Mail genügen nicht. Bei mehreren Beteiligten muss die Kündigung von allen erklärt werden; sind mehrere Vermieter beteiligt, benötigen Sie die Unterschriften aller Berechtigten. Erteilt ein Bevollmächtigter die Kündigung, verlangen Sie im Zweifel die Originalvollmacht: ohne Vorlage kann die Erklärung nach § 174 S.1 BGB bei unverzüglicher Zurückweisung (max. 14 Tage) unwirksam sein.

Zugang des Kündigungsschreibens

Der Zeitpunkt des Zugangs bestimmt den Fristenbeginn (§ 573c BGB); im Streitfall muss der Vermieter den Zugang beweisen. Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder ein Einschreiben mit Rückschein bieten starke Beweiskraft, ein Einwurf ins Treppenhaus/Briefkasten ist weniger sicher, wenn Sie den Empfang bestreiten.

Als zusätzliche Absicherung empfiehlt sich die Zustellung per Einschreiben (Rückschein) oder persönliche Übergabe mit einer schriftlichen Empfangsbestätigung; bei postalischer Zustellung können Einlieferungsbelege oder Sendungsverfolgung als Indiz dienen, beim Einschreiben‑Einwurf bleibt der genaue Empfangszeitpunkt allerdings oft streitig. Übergabe an einen Hausgenossen oder Nachbarn gilt nur, wenn diese Person zur Entgegennahme befugt war; bei Zweifeln dokumentieren Sie die Umstände (Zeugen, Foto des Einwurfs, Uhrzeit) – der Vermieter trägt die Beweislast, wenn Sie den Zugang bestreiten.

Fristen und Fristverlängerungen im Kündigungsprozess

Standardkündigungsfristen

Nach § 573c BGB darf die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erklärt werden; die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Für den Vermieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die sich bei längerer Überlassung verlängert. Beachten Sie, dass formale Fehler beim Zugang oder falsche Fristberechnung die Kündigung unwirksam machen können.

Verlängerungen nach Mietdauer

Die gesetzliche Fristverlängerung greift nach der Überlassungsdauer: nach mehr als fünf Jahren erhöht sich die Frist auf 6 Monate, nach mehr als acht Jahren auf 9 Monate. Abweichende vertragliche Regelungen sind nur zulässig, wenn sie für Sie günstiger sind.

Zum Berechnen der Verlängerung zählt der Zeitraum seit der ersten Überlassung der Wohnung an den aktuellen Mieter; Beispiel: Ein Mietverhältnis, das am 1.1.2018 begann, führt ab dem 2.1.2023 zur Verlängerung auf 6 Monate und ab dem 2.1.2026 auf 9 Monate. Achten Sie auf den genauen Zugangstermin der Kündigung (nicht nur das Datum der Absendung). Fehlerhafte Berechnungen oder die Ignorierung der Überlassungsdauer durch den Vermieter können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen; vereinbarte Sonderfristen zwischen den Parteien dürfen Ihre Rechte nicht zu Ihrem Nachteil beschränken.

Die Kündigungsbegründung: Klarheit für den Mieter schaffen

Erforderliche Inhalte der Begründung

Bei Eigenbedarf genügt nach § 573 Abs. 3 BGB grundsätzlich die Angabe, für welche Person die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung ihres konkreten Interesses (BGH 6.7.2011). Eine namentliche Nennung ist nicht zwingend; eine identifizierbare Beschreibung reicht (BGH 30.4.2014). Detaillierte Angaben zu möglichen Ausweichräumen sind nicht erforderlich (BGH 15.3.2017). Überprüfen Sie, ob diese Kernangaben im Schreiben enthalten sind; fehlt etwas, ist die Begründung angreifbar.

Rechtsprechung zu Begründungspflichten

Gerichte betonen, dass das Begründungserfordernis vornehmlich dem Informationsinteresse des Mieters dient (BVerfG 20.10.1988). Eine weitergehende, substantiierte Darlegung muss der Vermieter erst im Prozess nachreichen (BVerfG 4.6.1998). Bezugnahmen auf frühere Kündigungen sind zulässig, wenn sich an den Gründen nichts geändert hat (BVerfG 31.3.1992). Fehlt im Schreiben die erforderliche Klarheit, ist ein Widerspruch sinnvoll.

Konkrete BGH-Entscheidungen konkretisieren die Anforderungen: Angabe der Person und ihres Interesses reicht in der Regel (BGH 6.7.2011), alternative Wohnmöglichkeiten müssen nicht aufgezählt werden (BGH 15.3.2017) und eine identifizierbare Beschreibung ersetzt die Nennung des Namens (BGH 30.4.2014). Im Streitfall obliegt dem Vermieter im Prozess die Beweisführung für die behaupteten Umstände, daher sollten Sie Belege/Fakten gezielt einfordern.

Eigenbedarf im Detail: Was der Vermieter tatsächlich benötigt

Definition von „Selbstnutzung“

Selbstnutzung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB für sich, seinen Haushalt oder nahe Angehörige benötigt; auch die Nutzung als Zweitwohnung kann zulässig sein (BGH, 22.8.2017 – VIII ZR 19/17). Prüfe, ob der Bedarf konkret, zeitlich bestimmt und nicht nur vorgetäuscht ist, denn Scheinbedarf führt häufig zur gerichtlichen Anfechtung.

Angehörige und deren Ansprüche

Nahe Familienangehörige (Kinder, Ehegatten, Enkel, Geschwister) gelten regelmäßig als Bedarfspersonen, Haushaltsangehörige wie Lebenspartner können Anspruch haben, wenn eine rechtliche oder sittliche Pflicht zur Versorgung besteht; bei entfernten Verwandten müssen Sie eine besondere Beziehung und konkrete Gründe prüfen lassen.

Wenn Sie beispielhaft prüfen, ob ein erwachsenes Kind nach drei Jahren Auslandstätigkeit und ohne eigene Wohnung zurückkehrt, kann das als Eigenbedarf ausreichen; bei Pflegefällen genügt oft die Aufnahme eines Pflegenden (BGH). Achten Sie darauf, ob der Vermieter alternative Unterkünfte besitzt und ob die bedürftige Person identifizierbar benannt ist (BGH, 30.4.2014 – VIII ZR 284/13); im Prozess trägt der Vermieter die Beweislast gegen den Vorwurf des Scheinbedarfs.

Die Rechte des Mieters im Falle einer Eigenbedarfskündigung

Widerspruchsmöglichkeiten

Sie können den Härteeinwand nach § 574 BGB erheben und/oder binnen der Kündigungsfrist Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung beim Amtsgericht erheben; unterlassen Sie das, droht nach Fristablauf eine Räumungsklage. Typische Gründe für erfolgversprechende Widersprüche sind schwere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder langjährige Mietdauer. Verhandlungen über Aufhebungs- oder Verlängerungsvereinbarungen sind praxisüblich und können kurzfristig Fristnachteile abwenden.

Anspruch auf Beratung und rechtliche Unterstützung

Sie haben Anspruch auf rechtliche Beratung; die Berliner Mieterorganisation mit über 190.000 Mitgliedern bietet Mieterberatung in allen Bezirken, Schriftverkehr mit Vermietern und Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren (Stand: 3/22). Holen Sie umgehend Beratung ein, damit Formfehler, Fristen (§ 573c, § 568 BGB) und die Kündigungsbegründung geprüft und gegebenenfalls eine Klage vorbereitet werden.

Zur Beratung bringen Sie unbedingt das Kündigungsschreiben, den Mietvertrag, Übergabeprotokolle und Nachweise zur Mietdauer sowie ärztliche Atteste oder Sozialunterlagen bei Härtefällen mit. Die Beratungsstelle prüft formale Wirksamkeit, berechnet Fristen, erstellt Widerspruchsschreiben oder Klageentwürfe und vermittelt bei Bedarf Prozessvertretung oder weiterführende rechtliche Unterstützung.

Rechtliche Folgen eines unrechtmäßigen Eigenbedarf

Rückforderungen und Schadensersatzansprüche

Sie können vom Vermieter die Herausgabe ungerechtfertigt erlangter Vorteile nach § 812 BGB verlangen; dazu zählen Erstattung von Umzugskosten, Doppelbelastungen (z. B. doppelte Miete) und gezahlte Renovierungsaufwendungen. Bei schuldhaftem Verhalten des Vermieters kommen Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB hinzu; Gerichte haben in Einzelfällen Ersatzbeträge von mehreren tausend Euro zugesprochen. Sammeln Sie Belege (Rechnungen, Mietverträge, Schriftverkehr) zur Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Wiederherstellung des Mietverhältnisses

Sie können die Feststellung verlangen, dass die Kündigung unwirksam ist, und damit die Fortsetzung des Mietverhältnisses anstreben; das Gericht prüft insbesondere, ob die Wohnung noch verfügbar ist und ob Ihr Interesse die Interessen des Vermieters überwiegt. Praktisch stellt sich häufig die Frage der Wiedereinsetzung in die Wohnung, insbesondere wenn der Vermieter bereits an Dritte übergeben hat oder bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Für eine erfolgreiche Wiederherstellung empfiehlt sich sofortiges, schriftliches Vorgehen: Feststellungsklage oder Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Nachweis der Unwirksamkeit der Kündigung und Belege zur Wohnungsnutzung (z. B. Übergabeprotokolle). Fehlen der Wohnung oder zwischenzeitliche Neuvermietung können die Durchsetzbarkeit stark einschränken; dokumentieren Sie deshalb Fristen, Zugang der Kündigung und alle Übergaben lückenlos.

Praktische Tipps für Mieter bei Eigenbedarfskündigung

Eigenes Vorgehen und Fristen beachten

Prüfen Sie sofort das Kündigungsschreiben auf formale Mängel, das Zugangsdatum und berechnen Sie die Kündigungsfrist (§573c BGB) ab Empfang; kontrollieren Sie außerdem den Mietvertrag auf einen möglichen Kündigungsausschluss oder Hinweise zu §577a. Sichern Sie alle Unterlagen und den Schriftverkehr, fordern Sie Nachweise zur Person des Eigenbedarfs an und senden Sie etwaige Stellungnahmen stets schriftlich per Einschreiben, damit Sie einen beweisbaren Fristbeginn haben.

Wie man am besten juristischen Rat einholt

Wenden Sie sich zuerst an einen Anwalt für Mietrecht und bringen Kündigung, Mietvertrag, Schriftverkehr und ggf. Grundbuchauszug mit.

Vergleichen Sie gezielt: Fragen Sie nach einer Erstberatung, Honorarvereinbarung und ob Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe infrage kommt. Achten Sie darauf, dass der Anwalt Erfahrungen mit Eigenbedarfsklagen hat (Gerichtsurteile, z. B. zur Identifizierbarkeit der Bedarfsperson), und vereinbaren Sie konkrete Termine für die Fristwahrung; oft lässt sich durch schnelle anwaltliche Einschaltung ein formaler oder materieller Angriff auf die Kündigung rechtzeitig vorbereiten.

So begegnen Sie einer Eigenbedarfskündigung erfolgreich

Proaktive Kommunikation mit dem Vermieter

Fordern Sie unverzüglich die schriftliche Begründung gem. § 573 Abs. 3 BGB und notieren Sie Datum sowie Zustellweg. Prüfen Sie per Grundbucheinsicht, ob der Kündigende berechtigt ist; fehlt die Original-Vollmacht, können Sie binnen 14 Tagen die Kündigung zurückweisen. Dokumentieren Sie jeden Kontakt, senden Sie Fristsetzungen per Einschreiben und holen Sie frühzeitig die Mieterberatung (z. B. lokalen Mieterverein) zur Prüfung des Schreibens hinzu.

Verhandlungschancen und alternative Lösungen

Verhandeln Sie konkrete Lösungen: Verlängerung der Auszugsfrist, Übernahme von Umzugskosten, eine Ersatzwohnung oder eine Abfindung (häufig im Bereich von 1–3 Monatsmieten). Bieten Sie nachvollziehbare Gegenangebote schriftlich an und setzen Sie klare Annahmefristen; viele Vermieter ziehen eine Einigung dem Gerichtsverfahren vor.

Bereiten Sie die Verhandlung mit konkreten Zahlen und Unterlagen vor: Mietvertrag, Kündigungsschreiben, ärztliche Atteste bei gesundheitlicher Betroffenheit und Kostenvoranschläge für Umzugskosten. Argumentieren Sie notfalls mit einem Härtefall gemäß § 574 BGB (z. B. Pflegebedürftigkeit, Kinderbetreuung), legen Sie Belege vor und formulieren Sie ein verbindliches Angebot (z. B. Verlängerung um X Monate gegen Zahlung Y Euro). Ziehen Sie die Mieterberatung oder einen Rechtsanwalt hinzu; gerichtliche Überprüfungen sind zeitintensiv, aber eine schriftliche Vergleichsvereinbarung schützt Sie sofort.

Schlusswort

Konkrete Handlungsschritte

Prüfen Sie zunächst Dokumente und Fristen: Liegt ein schriftlich unterschriebenes Kündigungsschreiben vor, wurde es allen Mitmietern zugegangen, und ist der Kündigende im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Wenn der Bevollmächtigte keine Originalvollmacht vorlegt, können Sie die Kündigung binnen 14 Tagen gem. § 174 S. 1 BGB zurückweisen. Bei Formfehlern (fehlende Eigenhändige Unterschrift, keine Schriftform) ist die Kündigung unwirksam und Sie behalten Ihren Wohnraum bis zu einer ggf. später korrekt ausgesprochenen Kündigung.

Wann rechtliche Schritte lohnen

Liegt die Begründung knapp oder widersprüchlich vor (z. B. nur „für Familienangehörigen“ ohne Identifizierbarkeit), verlangen Sie konkret die Nennung oder vorläufige Darlegung. Bestreiten Sie die Tatsachenbehauptungen des Vermieters schriftlich, wenn Sie Hinweise auf Missbrauch (z. B. Wohnungsverkauf, Zweitwohnung ohne tatsächlichen Bedarf) haben. Musterfälle zeigen: Bei Formfehlern gewinnt der Mieter regelmäßig; bei streitigen Tatsachen entscheidet oft das Amtsgericht, wobei der Vermieter die Darlegungspflicht im Prozess erfüllen muss (vgl. BGH v. 6.7.2011, VIII ZR 317/10). Wenn Ihre Mietdauer bereits >5 Jahre beträgt, beachten Sie die verlängerte Kündigungsfrist (+3 Monate; nach 8 Jahren nochmals +3 Monate).

Anlaufstellen, Fristen und praktische Zahlen

Nutzen Sie vorhandene Beratung: Die Berliner Mieterorganisation mit über 190.000 Mitgliedern bietet Mieterberatung in allen Bezirken, Unterstützung im Schriftverkehr und Mietrechtsschutz für Gerichtsverfahren. Notieren Sie Fristen genau: Zugang des Schreibens bestimmt die Kündigungsfrist (Beispiel: Kündigung zugegangen am 3. September → Ende des Mietverhältnisses frühestens zum 30. November). Sammeln Sie Belege (Mietvertrag, Schriftverkehr, Zeugen, ggf. Grundbucheintrag). Holen Sie binnen weniger Tage Rechtsrat ein, denn viele Schritte (Widerspruch, Fristwahrung, Klageeinreichung) sind zeitkritisch.

Inhalt
  1. Einleitung
  2. Juristische Grundlagen der Eigenbedarfskündigung
  3. Voraussetzungen für eine gültige Eigenbedarfskündigung
  4. Der Kündigungsausschluss: Ein wichtiger Schutzmechanismus
  5. Die Rolle des Vermieters: Wer ist berechtigt?
  6. Formale Anforderungen an die Kündigung
  7. Fristen und Fristverlängerungen im Kündigungsprozess
  8. Die Kündigungsbegründung: Klarheit für den Mieter schaffen
  9. Eigenbedarf im Detail: Was der Vermieter tatsächlich benötigt
  10. Die Rechte des Mieters im Falle einer Eigenbedarfskündigung
  11. Rechtliche Folgen eines unrechtmäßigen Eigenbedarf
  12. Praktische Tipps für Mieter bei Eigenbedarfskündigung
  13. So begegnen Sie einer Eigenbedarfskündigung erfolgreich
  14. Schlusswort

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