Geschwindigkeitsüberschreitung: Wenn Verkehrsschilder ungültig sind – Urteil des AG Landstuhl
AG Landstuhl – Urteil (Az. 2 OWi 4211 Js 4445/25)
Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Landstuhl hat in einem bemerkenswerten Urteil (Az. 2 OWi 4211 Js 4445/25) entschieden, dass ein Verkehrszeichen ohne behördliche Anordnung keine Befolgungspflicht begründet. Der ursprünglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung um 71 km/h angeklagte Betroffene wurde letztendlich nur wegen vorsätzlicher Überschreitung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 41 km/h verurteilt.
Die Fakten des Falls
- Ursprünglicher Vorwurf: Überschreitung der durch Verkehrszeichen 274-70 angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h um 71 km/h
- Gemessene Geschwindigkeit: 141 km/h (nach Toleranzabzug)
- Entscheidung des Gerichts: Nur Verurteilung wegen Überschreitung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
- Strafe: 640 € Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot
Warum war das Verkehrsschild ungültig?
Rechtliche Grundlagen
Verkehrszeichen sind nach allgemeiner Auffassung Verwaltungsakte in Form von
Allgemeinverfügungen (§ 35 Satz 2 VwVfG). Ein Verkehrszeichen ohne behördliche Anordnung
kann daher keine Rechtswirkungen entfalten, da es sich entweder um:
- Einen Nichtakt (Scheinverwaltungsakt) handelt, oder
- Einen nichtigen Verwaltungsakt nach § 44 VwVfG
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Einwand
Obwohl der Betroffene behauptete, sich seiner Fahrgeschwindigkeit nicht bewusst gewesen zu sein, wertete das Gericht dies als Schutzbehauptung.
Indizien für Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Überschreitung um mehr als 40% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Wahrnehmbare Fahrgeräusche und Fahrzeugvibrationen
- Schnelle Veränderung der Umgebung
Das Gericht argumentierte, dass bei einer Überschreitung um 41 km/h (41% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) dem Fahrer die erhöhte Geschwindigkeit nicht verborgen bleiben konnte.
Rechtliche Konsequenzen und Strafmaß
Das Urteil orientierte sich am Regelsatz der Bußgeldkatalogverordnung:
- Geldbuße: 640 €
- Fahrverbot: 1 Monat
- Kostenübernahme: Verfahrenskosten und Auslagen
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach 4 Monaten.
Praktische Tipps für Betroffene
Was können Sie tun, wenn Sie geblitzt wurden?
- Prüfen Sie die Rechtsgrundlage: Existiert eine behördliche Anordnung für das Verkehrszeichen?
- Dokumentieren Sie: Fotografieren Sie die Örtlichkeit und das Verkehrszeichen
- Rechtsbeistand: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fristen beachten: Legen Sie rechtzeitig Einspruch ein
Häufige Fehlerquellen bei Verkehrsschildern:
- Fehlende behördliche Anordnung
- Falsche Aufstellung oder Beschilderung
- Nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe
- Überhöhte oder unbegründete Geschwindigkeitsbegrenzungen
Bedeutung für die Rechtspraxis
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, die formelle Rechtmäßigkeit von Verkehrszeichen zu prüfen. Nicht jedes aufgestellte Schild ist automatisch rechtswirksam. Betroffene sollten bei Bußgeldbescheiden immer prüfen lassen, ob:
- Eine ordnungsgemäße behördliche Anordnung vorliegt
- Das Verkehrszeichen korrekt aufgestellt wurde
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung sachlich gerechtfertigt ist
Fazit
Das Urteil des AG Landstuhl macht deutlich, dass auch im Verkehrsrecht formelle Voraussetzungen entscheidend sind. Ein Verkehrszeichen ohne behördliche Anordnung ist nicht befolgungspflichtig. Dennoch sollten Autofahrer beachten, dass weiterhin die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten – im vorliegenden Fall 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Bei Bußgeldbescheiden lohnt sich oft eine rechtliche Prüfung, da formelle Fehler nicht selten sind und zu einer Reduzierung oder sogar Aufhebung der Sanktionen führen können.
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Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.