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Polizeiliche Sicherstellung des Führerscheins wird nicht auf Fahrverbot angerechnet

AG Landstuhl – Beschluss vom 5. September 2024 (Az. 2 OWi 157/24)

Das Wichtigste in Kürze

Aktuelles Urteil des AG Landstuhl sorgt für Klarstellung bei Cannabis-Fahrten

Das Amtsgericht Landstuhl hat mit Beschluss vom 5. September 2024 entschieden, dass die polizeiliche Sicherstellung eines Führerscheins nicht auf ein später verhängtes Fahrverbot angerechnet wird. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Verkehrsteilnehmer, die unter Drogeneinfluss gefahren sind.

Der Fall im Überblick

Ein Autofahrer wurde im Mai 2023 unter Cannabis-Einfluss erwischt (6,8 ng/ml THC im Blut). Die Polizei stellte seinen Führerschein nach § 22 Nr. 1 POG RP (Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz) präventiv sicher. Erst zwei Monate später holte der Betroffene seinen Führerschein wieder ab.

Parallel dazu verhängte die Bußgeldbehörde:

  • 1.000 € Geldbuße
  • 1 Monat Fahrverbot

Der Betroffene wollte die zwei Monate polizeiliche Sicherstellung auf das Fahrverbot anrechnen lassen – ohne Erfolg.

Die Rechtslage: Wann wird angerechnet?

Das Gericht stellte klar: Nur bestimmte Maßnahmen werden auf Fahrverbote angerechnet:

Anrechenbare Maßnahmen (§ 25 Abs. 6 StVG):

  • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO
  • Beschlagnahme des Führerscheins nach § 94 StPO (im Strafverfahren)
  • Sicherstellung nach § 94 StPO (wenn wegen möglicher Fahrerlaubnisentziehung)

Nicht anrechenbare Maßnahmen:

  • Polizeiliche Sicherstellung nach Polizeirecht (wie hier)
  • Maßnahmen aus rein präventiven Gründen
  • Sicherstellungen zur Gefahrenabwehr

Warum keine Anrechnung bei polizeilicher Sicherstellung?

Das Amtsgericht Landstuhl begründete seine Entscheidung mit mehreren wichtigen Argumenten:

1. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen

  • Polizeirecht: Gefahrenabwehr und Prävention
  • Strafprozessrecht: Ermittlungsverfahren mit Blick auf Fahrerlaubnisentziehung

2. Geringere Eingriffsintensität

  • Bei polizeilicher Sicherstellung: Fahren ohne Führerschein ist nur Ordnungswidrigkeit (§ 75 Nr. 4 FeV)
  • Bei strafprozessualer Maßnahme: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Straftat (§ 21 StVG)

3. Kurze Dauer der Maßnahme

Polizeiliche Sicherstellungen sind meist nur temporär bis zum Wegfall der Gefahr – hier war der Führerschein bereits nach der „Nüchternheit“ wieder abholbar.

Praktische Konsequenzen für Betroffene

Diese Entscheidung bedeutet für Verkehrsteilnehmer:

Bei Drogen- oder Alkoholfahrten

  • Polizeiliche Sicherstellung läuft parallel zum späteren Fahrverbot
  • Keine Verkürzung des Fahrverbots durch die Sicherstellungsdauer
  • Doppelbelastung möglich: Erst Sicherstellung, dann Fahrverbot

Wichtiger Hinweis

Wer seinen Führerschein nach polizeilicher Sicherstellung nicht abholt, verschenkt wertvolle Zeit. Die Sicherstellung läuft nicht automatisch in das spätere Fahrverbot über.

Abgrenzung zu anderen Entscheidungen

Das Gericht grenzte sich bewusst von einer Entscheidung des OLG Frankfurt ab, das eine Anrechnung für möglich hielt. Der entscheidende Unterschied: In Frankfurt war die Fahrerlaubnis rechtswidrig entzogen worden, hier lag nur eine rechtmäßige polizeiliche Sicherstellung vor.

Was können Betroffene tun?

Sofortige Maßnahmen:

  1. Führerschein schnell abholen nach polizeilicher Sicherstellung
  2. Rechtsberatung einholen bei Verdacht auf rechtswidrige Maßnahmen
  3. Unterschiede beachten zwischen polizeilicher und strafprozessualer Sicherstellung

Langfristige Strategie

  • Fahrverbot-Antritt strategisch planen (4-Monats-Frist nutzen)
  • Härtefallregelung prüfen bei besonderen Umständen
  • MPU-Vorbereitung bei wiederholten Verstößen

Fazit: Klarstellung mit Folgen

Das Urteil des AG Landstuhl schafft wichtige Rechtssicherheit: Polizeiliche Sicherstellungen werden grundsätzlich nicht auf Fahrverbote angerechnet. Dies unterstreicht den Unterschied zwischen präventiven polizeilichen Maßnahmen und strafprozessualen Ermittlungsverfahren.

Für Betroffene bedeutet dies: Professionelle Rechtsberatung ist unerlässlich, um die verschiedenen Verfahrensstadien richtig einzuschätzen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt.

Stichworte: Fahrverbot, Führerschein-Sicherstellung, Cannabis am Steuer, Verkehrsrecht, Bußgeldverfahren, AG Landstuhl, § 25 StVG

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