BGH stärkt Ärzte: Aufklärung auch ohne schriftliche Dokumentation wirksam
BGH-Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 143/13
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Ärzte ihre Aufklärungspflicht auch dann erfüllen können, wenn die konkrete Aufklärung über erweiterte Operationsmethoden nicht schriftlich dokumentiert wurde. Entscheidend ist das vertrauensvolle Gespräch zwischen Arzt und Patient.
Der Fall: Herzoperation mit unerwarteten Folgen
Ein Patient unterzog sich einer Herzoperation mit Aortenklappenersatz. Während des Eingriffs wurde aufgrund der Ausdehnung des Aneurysmas eine erweiterte Operationsmethode angewendet- der tiefhypotherme Kreislaufstillstand. Nach der Operation traten schwere neurologische Komplikationen auf:
- Gangunsicherheit und Schwindel
- Koordinationsprobleme
- Störungen der Augenmotorik
- Sprachstörungen
Der Patient klagte auf Schadensersatz und behauptete, nicht ausreichend über die Risiken der erweiterten Operationsmethode aufgeklärt worden zu sein.
Die rechtliche Problemstellung
Kernfragen: Können Ärzte eine ordnungsgemäße Aufklärung beweisen, wenn
- das konkrete Risiko nicht im schriftlichen Aufklärungsbogen steht?
- sie sich nicht mehr genau an das Gespräch erinnern können?
- keine schriftliche Dokumentation der mündlichen Aufklärung existiert?
BGH-Entscheidung: Ärzte werden gestärkt
Keine übertriebenen Beweis-Anforderungen
Der BGH stellte klar: An den Nachweis der ärztlichen Aufklärung dürfen keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Ärzte führen täglich zahlreiche Aufklärungsgespräche – eine detaillierte Erinnerung an jedes einzelne Gespräch ist nicht zumutbar.
Beweis auch ohne konkrete Erinnerung möglich
Entscheidende Grundsätze:
- Ärzte müssen sich nicht an jedes Detail des Aufklärungsgesprächs erinnern
- Der Beweis kann über die übliche Gesprächsführung erbracht werden
- Unterschriebene Aufklärungsbögen sind starke Indizien für stattgefundene Gespräche
- Mündliche Aufklärung kann über schriftliche Formulare hinausgehen
Faire Beweislastverteilung
Der BGH betonte: Dem Arzt muss eine „faire und reale Chance“ eingeräumt werden, den Nachweis der Aufklärung zu führen. Dies gilt auch dann, wenn:
- keine Zeugen verfügbar sind
- keine Formulare verwendet wurden
- die schriftliche Dokumentation unvollständig ist
Praktische Auswirkungen für Ärzte
Was Ärzte beachten sollten
✓ Empfohlene Praxis:
- Schriftliche Aufklärungsbögen verwenden (starke Indizwirkung)
- Wichtige Gesprächsinhalte dokumentieren
- Bei besonderen Risiken handschriftliche Ergänzungen vornehmen
✓ Rechtliche Absicherung:
- Standardisierte Aufklärungsroutinen entwickeln
- Bei erweiterten Operationsmethoden zusätzlich aufklären
- Aufklärungsgespräche rechtzeitig vor dem Eingriff führen
Grenzen der Entscheidung
Wichtig: Die Entscheidung entbindet Ärzte nicht von ihrer Aufklärungspflicht. Sie müssen weiterhin:
- Über alle wesentlichen Risiken aufklären
- Verständlich und vollständig informieren
- Ausreichend Zeit für Rückfragen einräumen
Bedeutung für Patienten
Ihre Rechte bleiben bestehen
Patienten haben weiterhin Anspruch auf:
- Vollständige Risikoaufklärung
- Verständliche Erklärungen
- Bedenkzeit vor dem Eingriff
- Schadensersatz bei Aufklärungsfehlern
Beweissituation hat sich verändert
Die Entscheidung erschwert es Patienten, Aufklärungsfehler zu beweisen. Unser Rat: Stellen Sie aktiv Fragen und lassen Sie sich wichtige Punkte schriftlich bestätigen.
Rechtliche Einordnung
Ausgleich widerstreitender Interessen
Der BGH hat einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten und den berechtigten Interessen der Ärzteschaft gefunden. Die Entscheidung verhindert eine übermäßige Defensivmedizin und stärkt das Vertrauen in die Arzt-Patient-Beziehung.
Anknüpfung an bisherige Rechtsprechung
Das Urteil bestätigt und präzisiert die bisherige BGH-Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht. Es schafft Rechtssicherheit für Ärzte, ohne die Patientenrechte zu beschneiden.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Für medizinische Einrichtungen
- Aufklärungsroutinen überprüfen und standardisieren
- Mitarbeiter über die neuen Rechtsgrundsätze schulen
- Dokumentationspraxis optimieren (aber nicht übertreiben)
Für Patienten
- Aktiv nachfragen bei unklaren Punkten
- Wichtige Informationen schriftlich festhalten
- Bei Problemen frühzeitig rechtlichen Rat einholen
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Die Darstellung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.
Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 143/13
Fundstelle: openJur 2014, 5056