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Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel: OLG Frankfurt urteilt zu geteilter Haftung

OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 29. April 2025 (Az. 9 U 5/24)

Das Wichtigste in Kürze

Neue Rechtsprechung zur Schadensregulierung bei komplexen Verkehrssituationen:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, wie die Haftung bei Auffahrunfällen zu bewerten ist, wenn der Vorausfahrende kurz vor der Kollision einen bereits begonnenen Spurwechsel abbricht. Die Entscheidung zeigt wichtige Grundsätze für die Schadensregulierung in komplexen Verkehrssituationen auf.

Der Sachverhalt: Spurwechsel im Baustellenbereich

Der Fall ereignete sich auf der Autobahn A45 in einem Baustellenbereich, wo sich die Fahrbahn von drei auf zwei Spuren verengte. Ein Autofahrer begann von der linken auf die mittlere Spur zu wechseln, brach dieses Manöver jedoch ab, als er bereits zur Hälfte auf der mittleren Spur war. Er scherte wieder vor das nachfolgende Fahrzeug ein und bremste bis zum Stillstand ab. Nur eine Sekunde später fuhr der Nachfolgende auf.

Zentrale Rechtsgrundsätze des Urteils

1. Wann entfällt der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden?

Das Gericht stellte klar: Der normalerweise gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis entfällt, wenn:

  • Das vorausfahrende Fahrzeug einen bereits zur Hälfte vollzogenen Spurwechsel unvermittelt abbricht
  • Es wieder vor dem auffahrenden Fahrzeug einschert
  • Dort bis zum Stillstand abbremst
  • Dies alles in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall geschieht

2. Zeitlicher Zusammenhang bei Spurwechseln

Entscheidend ist: Der zeitliche Zusammenhang zwischen gescheitertem Spurwechsel und Auffahrunfall ist nicht unterbrochen, wenn sich der Vorausfahrende zum Kollisionszeitpunkt maximal eine Sekunde auf dem Fahrstreifen des Auffahrenden befunden hat.

3. Haftungsverteilung bei komplexen Verkehrssituationen

Bei Auffahrunfällen im unmittelbaren Zusammenhang mit einem gescheiterten Spurwechsel ist regelmäßig eine Haftungsverteilung von 50% zu 50% anzunehmen. Dies gilt insbesondere in unklaren Verkehrssituationen, wie sie in Baustellenbereichen häufig auftreten.

Bedeutung für die Praxis

Für Geschädigte

  • Auch bei Auffahrunfällen kann eine Mithaftung bestehen
  • Spurwechselmanöver kurz vor der Kollision können den normalerweise günstigen
  • Anscheinsbeweis zunichte machen
  • Eine sorgfältige Unfallrekonstruktion ist entscheidend

Für Versicherungen

  • Die Regulierung sollte komplexe Verkehrssituationen berücksichtigen
  • Pauschale Haftungszuweisungen bei Auffahrunfällen sind nicht immer gerechtfertigt
  • Der Zeitfaktor spielt eine entscheidende Rolle

Grüne-Karte-System: Passivlegitimation geklärt

Das Urteil enthält auch wichtige Aussagen zur Passivlegitimation des Deutschen Büro Grüne Karte e.V.: Kaskoversicherer können nach Legalzession gemäß § 86 VVG ihre Schadensersatzansprüche direkt gegen das Deutsche Büro Grüne Karte geltend machen, wenn ausländische Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren.

Praktische Tipps für Verkehrsteilnehmer

  1. Spurwechsel nur bei ausreichendem Platz vollziehen
  2. Begonnene Spurwechsel nach Möglichkeit nicht abbrechen
  3. Bei Baustellenbereichen erhöhte Vorsicht walten lassen
  4. Ausreichend Sicherheitsabstand halten, auch bei vermeintlich klaren Verkehrssituationen

Fazit

Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass die Haftung bei Verkehrsunfällen nicht schematisch beurteilt werden kann. Auch der normalerweise gegen Auffahrende sprechende Anscheinsbeweis kann durch besondere Umstände erschüttert werden. In komplexen Verkehrssituationen ist eine differenzierte Betrachtung der Verursachungsbeiträge erforderlich.


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