Fahrverbot trotz langer Verfahrensdauer: Wann ist die Zwei-Jahres-Grenze entscheidend?
OLG Brandenburg (Beschluss vom 15.07.2024, Az. 1 ORbs 134/24)
Das Wichtigste in Kürze
OLG Brandenburg bestätigt: Fahrverbot kann auch nach 22 Monaten noch verhängt werden
Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg sorgt für Klarheit bei der Frage, wann ein Fahrverbot wegen Zeitablaufs entfallen kann. Der Fall zeigt deutlich die Grenzen der sogenannten Zwei-Jahres-Regel auf.
Der Fall: Überschreitung der Geschwindigkeit mit Folgen
Ein Autofahrer wurde dabei erwischt, wie er auf der Autobahn mit 149 km/h bei erlaubten 100 km/h unterwegs war – eine Überschreitung um 49 km/h. Die Zentrale Bußgeldstelle verhängte daraufhin:
- Ein Bußgeld von 320 Euro
- Ein einmonatiges Fahrverbot
Das Besondere an diesem Fall: Zwischen der Tat und der gerichtlichen Entscheidung lagen 22,5 Monate.
Amtsgericht verzichtet auf Fahrverbot – zu Recht?
Das Amtsgericht Oranienburg sah zunächst vom Fahrverbot ab und verdoppelte stattdessen das Bußgeld auf 640 Euro. Die Begründung: Die erzieherische Wirkung des Fahrverbots sei durch die lange Verfahrensdauer entfallen. Doch diese Entscheidung wurde vom Betroffenen selbst angegriffen – er sah sich durch die Verdoppelung des Bußgeldes benachteiligt.
Klarstellung OLG Brandenburg: Zwei-Jahres-Grenze noch nicht erreicht
Die Zwei-Jahres-Regel im Detail
Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist der Sinn des Fahrverbots erst dann in Frage zu stellen, wenn die zu ahndende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt. Entscheidend ist dabei der Zeitraum zwischen:
- Tatbegehung und
- letzter tatrichterlicher Verhandlung
Kein automatischer Wegfall
Wichtig zu wissen: Auch ein Zeitablauf von genau zwei Jahren führt nicht automatisch zum Wegfall des Fahrverbots. Die Zwei-Jahres-Grenze ist lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine besondere Prüfung erforderlich ist.
Besondere Umstände erforderlich
Erst bei einem Zeitablauf von mehr als zwei Jahren bedarf es nach Ansicht des Gerichts besonderer Umstände für die Annahme, dass ein Fahrverbot noch unbedingt notwendig ist.
Praktische Konsequenzen für Betroffene
Was bedeutet das für Verkehrssünder?
- Verfahrensdauer unter zwei Jahren: Fahrverbot bleibt grundsätzlich bestehen
- Verfahrensdauer über zwei Jahren: Prüfung der erzieherischen Erforderlichkeit notwendig
- Kompensation möglich: Verzicht auf Fahrverbot kann durch Erhöhung des Bußgeldes ausgeglichen werden
Rechtsschutz-Tipp
Wer von einem Fahrverbot betroffen ist und eine lange Verfahrensdauer vorliegt, sollte prüfen lassen, ob:
- Die Zwei-Jahres-Grenze überschritten ist
- Besondere Umstände gegen die Erforderlichkeit sprechen
- Eine Kompensation durch Bußgelderhöhung angemessen ist
Fazit: Rechtsanwaltliche Beratung empfehlenswert
Die Entscheidung des OLG Brandenburg zeigt, dass die Bewertung der Erforderlichkeit eines Fahrverbots bei langer Verfahrensdauer eine komplexe Einzelfallprüfung erfordert. Betroffene sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Fahrverbot nach längerer Zeit entfällt.
Wichtiger Hinweis: Jeder Fall ist individuell zu bewerten. Bei Fragen zu Fahrverboten und langen Verfahrensdauern empfiehlt sich die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts für Verkehrsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Problemen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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