Justitia

Die WKR informiert: Interessante Urteile aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Sie haben Fragen oder benötigen juristische Unterstützung?

Spurwechsel-Unfall auf der Autobahn: LG Halle verurteilt Versicherung zu 100% Schadensersatz

LG Halle (Saale) – Urteil vom 10.10.2024 (Az. 4 O 224/24)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Halle (Saale) hat in einem aktuellen Urteil vom Oktober 2024 entschieden, dass bei einem Spurwechsel-Unfall auf der Autobahn die Haftpflichtversicherung des spurwechselnden Fahrzeugs zu 100% schadensersatzpflichtig ist. Der Fall zeigt eindrucksvoll, welche Sorgfaltspflichten beim Überholen auf der Autobahn zu beachten sind.

Sachverhalt: Kollision beim Spurwechsel auf der A14

Am 11. Februar 2024 ereignete sich auf der Bundesautobahn 14 bei Kilometer 116,5 in Fahrtrichtung Nord ein Verkehrsunfall zwischen einem Mercedes GLE 350 und einem VW Sharan. Der Mercedes wurde dabei rechts seitlich erheblich beschädigt.

Die streitigen Unfallversionen:

  • Klägerversion: Das beklagte Fahrzeug wechselte von der rechten auf die linke Spur, ohne das bereits dort überholende Klägerfahrzeug zu beachten
  • Beklagtenversion: Das Klägerfahrzeug versuchte sich noch links an dem bereits auf der linken Spur fahrenden Beklagtenfahrzeug vorbeizudrängen

Rechtliche Bewertung: Anscheinsbeweis beim Spurwechsel

Das Gericht sah die Haftung der Beklagten als gegeben an und stützte sich dabei auf den Anscheinsbeweis bei Spurwechselunfällen. Dieser besagt, dass derjenige, der die Fahrspur wechselt, die umfassende Sorgfaltspflicht trägt.

Wichtige Rechtsgrundsätze:

  1. Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel: Nach § 5 Abs. 4 StVO trägt der Spurwechsler die Sicherheitsverantwortung für den Überholvorgang
  2. Anscheinsbeweis: Bei Spurwechselunfällen spricht ein Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler
  3. Erschütterung des Anscheinsbeweises: Die beklagte Versicherung konnte den Anscheinsbeweis nicht widerlegen

Beweiswürdigung: Warum das Gericht zugunsten der Klägerin entschied

Das Landgericht Halle bewertete die Aussage des Beklagtenfahrers als nicht glaubwürdig. Besonders kritisch sah das Gericht folgende Punkte:

  • Die geschilderte „wilde Geschichte“ einer vorherigen mehrfachen Blockierung des Überholwunsches wurde als fiktiv eingestuft.
  • Ein „selbstmörderisches“ Fahrmanöver des Klägerfahrzeugs erschien dem Gericht ausgeschlossen.
  • Das Eigeninteresse des Beklagtenfahrers (höhere Versicherungsbeiträge, eigene Reparaturkosten) wurde als Motiv für eine unwahre Darstellung gesehen.

Praktische Konsequenzen für Autofahrer

Verhaltensregeln beim Spurwechsel

  • Sicherheitsabstand beachten: Ausreichend Platz zum vorausfahrenden und nachfolgenden Verkehr
  • Blinken und Schulterblick: Frühzeitig anzeigen und toten Winkel prüfen
  • Geschwindigkeit anpassen: Nicht zu schnell oder zu langsam in die neue Spur einfahren
  • Rücksicht auf Überholende: Bereits überholende Fahrzeuge haben Vorrang

Für Geschädigte wichtig

  • Feststellungsklagen sind auch bei noch nicht abgeschlossener Schadensentwicklung möglich
  • Nutzungsausfallschäden können bereits entstehen, bevor die Reparatur beginnt
  • Sachverständigengutachten sind wichtige Beweismittel

Fazit: Spurwechsler tragen hohe Verantwortung

Das Urteil des LG Halle macht deutlich: Wer auf der Autobahn die Spur wechselt, trägt eine sehr hohe Sorgfaltspflicht. Der Anscheinsbeweis bei Spurwechselunfällen ist nur schwer zu erschüttern. Autofahrer sollten daher beim Überholen besonders vorsichtig sein und alle Verkehrsteilnehmer im Blick behalten.


Benötigen Sie Unterstützung nach einem Verkehrsunfall? Unsere erfahrenen Verkehrsrechtsanwälte beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und setzen diese erfolgreich durch. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen.

FAQ

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH