Anwaltskosten berechnen

Einleitung

Was Sie hier kompakt bekommen

Im Folgenden finden Sie auf die wichtigsten Zahlen, Regeln und Praxisbeispiele, die Ihnen helfen, die zu erwartenden Anwaltskosten realistisch einzuschätzen. Direkte Angaben zu Gebühren, die seit dem 1. Juni 2025 erhöht wurden, Vergütungsarten nach dem RVG und typische Gebührenmultiplikatoren erleichtern Ihnen die konkrete Kalkulation.

Wesentliche Eckdaten auf einen Blick

Der Preis für ein erstes Beratungsgespräch darf für Sie als Privatperson höchstens 226,10 Euro inkl. MwSt. betragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde (§ 34 RVG). Für ein rechtliches Gutachten zahlen Sie mindestens 250 Euro zzgl. MwSt. Die Geschäftsgebühr für Streitwerte bis 10.000 Euro liegt seit dem Kostenrechtsänderungsgesetz bei etwa 652 Euro (Stand: Juni 2025). Anlage 2 zum RVG weist z. B. für Streitwerte bis 500 Euro eine Gebühr von 51,50 Euro und bis 5.000 Euro eine Gebühr von 354,50 Euro aus.

Typische Faktoren, die Ihre Rechnung bestimmen

Der Streitwert, die gesetzliche Gebühr und die Anzahl der anfallenden Gebühren bestimmen zusammen Ihre Kosten. Durchschnittlich können Sie in Zivilverfahren mit einer 1,3‑fachen Verfahrensgebühr rechnen; bei außergerichtlicher Einigung kommt zusätzlich oft eine 1,5‑fache Einigungsgebühr und bei Gericht eine 1,2‑fache Terminsgebühr hinzu. Wichtig: Rechtsschutzversicherer übernehmen in der Regel nur die Gebühren nach dem RVG – Vergütungsvereinbarungen (z. B. höherer Stundensatz) können für Sie zu erheblichen Zusatzkosten führen, die Sie selbst tragen müssen.

Kurzbeispiel zur Einordnung

Anton zahlt bei einer Monatsmiete von 800 Euro (Jahresmiete 9.600 Euro) für die außergerichtliche Vertretung etwa 973,66 Euro. Geht der Fall vor Gericht, liegen die Anwaltsgebühren für die Vertretung bei rund 1.459,18 Euro (Geschäftsgebühr 652 Euro, Verfahrens- und Terminsgebühren, anteilige Anrechnung vorgerichtlicher Kosten). Nutzen Sie solche Fallzahlen als Orientierung, prüfen Sie aber immer Ihren individuellen Streitwert und lassen Sie sich von der Kanzlei eine konkrete Kostenaufstellung geben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei bei unserer kostenlosen Erstberatung.

Die Grundlagen der Anwaltsgebühren

Gesetzliche Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das RVG bestimmt die Gebühren anhand des Streitwerts: etwa 51,50 € bei Streitwert bis 500 € und 354,50 € bis 5.000 € (Anlage 2). Seit dem 1. Juni 2025 wurden die Sätze durch das KostBRÄG im Schnitt um 6 % angehoben. Sie können die zu erwartenden Kosten direkt aus den RVG-Tabellen ablesen; ohne Vereinbarung gilt das gesetzliche System als Mindestmaß.

Vereinbarung von Vergütungen und Preisvergleiche

Sie können mit Ihrem Anwalt eine höhere Vergütung – häufig als Stundensatz – vereinbaren; ein solches Honorar ist nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zulässig (§ 3a RVG). Rechtsschutzversicherer erstatten in der Regel nur die RVG-Kosten, sodass Sie bei einer abweichenden Vereinbarung oft einen Teil selbst tragen müssen. Für ein erstes Beratungsgespräch darf die Gebühr maximal 226,10 € (inkl. MwSt.) betragen.

Konkretes Beispiel hilft: Ein Stundensatz von 180 € bei 10 Stunden ergibt 1.800 €; Ihre Rechtsschutzversicherung deckt meist nur den nach RVG entstehenden Anteil, die Differenz zahlen Sie. Vorgerichtlich können Sie mit Ihrem Anwalt auch geringere als die gesetzlichen Sätze vereinbaren (§ 4 Abs. 1 RVG) – etwa bei der Durchsetzung einer Mietkaution – doch eine reduzierte Pauschale müssen Sie aktiv verhandeln.

Faktoren zur Berechnung der Anwaltskosten

Der Streitwert: Wie wird er ermittelt?

Der Streitwert bemisst sich meist am Geldbetrag (§ 3 GKG); bei Nicht-Geldstreitigkeiten wird z. B. bei einer Kündigung eine Jahresmiete angesetzt (§ 41 GKG). Haben Sie eine Nettokaltmiete von 800 € pro Monat, ergibt das einen Streitwert von 9.600 €, den das Gericht im Verfahren nach § 63 GKG festlegt. Ihr Streitwert bestimmt direkt, welche Gebühren aus Anlage 2 zum RVG gelten.

Gebührenarten nach RVG: Ein Überblick

Das RVG unterscheidet u. a. Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr. Gebühren werden nach Streitwert in Anlage 2 bemessen; zusätzlich gelten Multiplikatoren wie 1,3-fach (Verfahrensgebühr), 1,2-fach (Terminsgebühr) und 1,5-fach (Einigungsgebühr). Seit dem KostBRÄG 2025 sind die Sätze im Schnitt um etwa 6 % gestiegen.

Konkretes Rechenbeispiel: Bei einem Streitwert bis 10.000 € beträgt die Geschäftsgebühr aktuell 652 €. Die Verfahrensgebühr von 1,3 führt damit zu einer Gebühr von 847,60 €, die Terminsgebühr mit 1,2 entspricht 782,40 €; diese Einzelwerte zeigen, wie sich die Gesamtkosten aus Basisgebühr und Multiplikatoren zusammensetzen.

Die Rolle von Vergütungsvereinbarungen

Unterschied zwischen gesetzlichen und vereinbarten Gebühren

Das RVG gilt automatisch, sofern Du nichts anderes vereinbarst; seit dem 1. Juni 2025 liegen die Gebühren im Schnitt 6–9 % höher. Beispiele: Gebühr bei Streitwert bis 500 € = 51,50 €, bis 5.000 € = 354,50 €, Geschäftsgebühr bis 10.000 € = 652 €. Vereinbarungen führen oft zu Stundensätzen oder Pauschalen und erfordern Ihre ausdrückliche Zustimmung nach § 3a RVG; Rechtsschutzversicherer zahlen in der Regel nur nach RVG.

Vor- und Nachteile von individuellen Vergütungsmodellen

Individuelle Modelle bieten Ihnen mehr Flexibilität: Stundensatz oder Pauschale passt sich dem Aufwand an und kann bei komplexen Fällen sinnvoller sein. Vorteilhaft sind klare Abrechnungen und Budgetplanung; nachteilig ist, dass Sie oft einen Eigenanteil tragen und die Rechtsschutzversicherung meist nur RVG-Leistungen übernimmt. Vorgerichtlich lassen sich Gebühren nach § 4 Abs. 1 RVG reduzieren.

Praktisch sollten Sie jede Vereinbarung schriftlich fixieren: Honorarhöhe, Abrechnungsintervall (z. B. monatlich), Leistungsumfang und eine Kostenobergrenze. Übliche Stundensätze liegen beispielsweise zwischen etwa 100–300 € pro Stunde; bei 10 Stunden à 150 € wären das 1.500 €. Achten Sie darauf, ob Erfolgshonorare möglich sind und klären Sie zuvor die Deckung durch Ihre Versicherung, sonst können unerwartete Eigenkosten entstehen.

Praktische Beispiele zur Anwaltskostenkalkulation

Fallstudie 1: Anwaltskosten bei Klagen

Bei einer Eigenbedarfskündigung mit einer Monatskaltmiete von 800 € beträgt der Streitwert 9.600 €; seit 1. Juni 2025 ist die Geschäftsgebühr bis 10.000 € mit 652 € angesetzt. Ihr Anwalt kann eine 1,3-fache Verfahrensgebühr und eine 1,2-fache Terminsgebühr berechnen; vorgerichtliche Kosten werden zur Hälfte angerechnet, weshalb Sie in diesem Beispiel mit rund 1.459,18 € Anwaltsgebühren rechnen müssen.

Fallstudie 2: Außergerichtliche Vertretung und ihre Gebühren

Wenn Sie nur ein Schreiben an Ihren Vermieter brauchen, kann der Anwalt eine Geschäfts- und gegebenenfalls eine Einigungsgebühr verlangen; in unserem Beispiel führen die Leistungen zu Kosten von etwa 973,66 €. Bei erfolgreicher Vergleichsvermittlung fällt zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr an, die die Kosten weiter erhöhen kann.

Genaueres zur außergerichtlichen Abrechnung: Die Gesamtsumme setzt sich meist aus der Geschäftsgebühr (z. B. Basis: 652 €), Mehrwertsteuer, Pauschalen für Auslagen und eventuell einer Einigungsgebühr zusammen; Rechtsschutzversicherer übernehmen in der Regel nur Leistungen nach dem RVG, sodass Sie bei einer individuellen Honorarvereinbarung oft Teile selbst tragen müssen.

Anwaltskosten vor Gericht: Ein detaillierter Blick

Vergleich der verschiedenen Gebührentypen

Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Einigungs- und Termingebühr unterscheiden sich in Anwendung und Höhe: Bei einem Streitwert bis 10.000 € beträgt die Geschäftsgebühr aktuell 652 €, die Verfahrensgebühr wird häufig mit 1,3‑fach angesetzt, die Einigungsgebühr beträgt 1,5‑fach und die Termingebühr 1,2‑fach. Vorgerichtliche Kosten werden zur Hälfte angerechnet, wodurch sich Ihre effektiven Kosten deutlich verändern können.

Die Bedeutung der Einigungsgebühr und Termingebühr

Die Einigungsgebühr fällt an, wenn Sie außergerichtlich oder durch Vergleich eine Lösung erreichen und erhöht das Honorar um typischerweise 1,5‑fach; endet die Klage mit einem Vergleich, kommt zusätzlich oft eine Vergleichsgebühr hinzu. Für gerichtliche Verhandlungen wird die Termingebühr mit 1,2‑fach berechnet, sie deckt die Präsenz im Termin und die Vor- und Nachbereitung ab, was Ihre Gesamtkosten spürbar steigen lassen kann.

Zur konkreten Berechnung nehmen Sie die im RVG festgelegte Geschäftsgebühr als Basis und multiplizieren Sie diese mit dem jeweiligen Faktor. Beispiel: Bei der Basisgebühr von 652 € ergibt die Einigungsgebühr 978 € (652×1,5) und die Termingebühr 782,40 € (652×1,2). Waren vorgerichtliche Tätigkeiten nötig, reduziert die Hälfte dieser Kosten die Verfahrensgebühr, sodass ein Vergleich trotz zusätzlicher Gebühren oft wirtschaftlich sinnvoll sein kann; mehrere beteiligte Anwälte teilen die Gebührenverteilung meist untereinander auf.

Anwaltskostenrechner: Ihr digitales Hilfsmittel

Funktionsweise und Nutzen eines Anwaltskostenrechners

Ein Anwaltskostenrechner verlangt von Ihnen Angaben wie Streitwert, Art der Tätigkeit (außergerichtlich/gerichtlich) und die geschätzte Anzahl der Gebühren; daraus errechnet er sofort eine Euro-Schätzung unter Berücksichtigung der RVG-Tabellen (Anlage 2) und der seit 1. Juni 2025 geltenden Gebührenerhöhung von rund 6 %. Sie bekommen so eine schnelle Orientierung, müssen aber beachten, dass das Ergebnis nicht verbindlich ist und Vergütungsvereinbarungen unberücksichtigt bleiben.

Empfohlene Tools und Tipps zur Nutzung

Nutzen Sie den vom Anwalt-Suchservice bereitgestellten Rechner als erstes Tool; ergänzend können Sie Rechner auf seriösen Anwaltsportalen wie anwalt.de oder vergleichbaren Diensten testen. Achten Sie darauf, den Streitwert korrekt einzugeben (bei Mietkündigungen z. B. Jahresmiete) und die richtigen Gebührentypen (Geschäfts-, Verfahrens-, Einigungs- oder Termingebühr) auszuwählen. Speichern Sie die Ergebnisse als Screenshot und vergleichen Sie diese mit dem Angebot Ihreres Anwalts.

Bei Unsicherheiten hilft das o.g. Anton-Beispiel: Geben Sie eine Monatsmiete von 800 Euro ein, setzen Sie als Streitwert 9.600 Euro an; der Rechner sollte dann eine Geschäftsgebühr von rund 652 Euro (Stand KostBRÄG 2025) ausweisen und mögliche Mehrfachsätze wie 1,3-fach für die Verfahrensgebühr oder 1,2-fach für Terminsgebühren berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, dass Rechtsschutzversicherer in der Regel nur Leistungen nach RVG übernehmen und Vergütungsvereinbarungen zu abweichenden Kosten führen können.

Strategien zur Reduzierung von Anwaltskosten

Kostenbewusstsein und frühzeitige rechtliche Beratung

Nutzen Sie frühzeitig ein Beratungsgespräch (maximal 190 Euro zzgl. MwSt., also 226,10 Euro nach §34 RVG) und bereiten Sie Ihre Unterlagen vor, damit Ihr Anwalt schnell handelt. Durch ein gezieltes außergerichtliches Schreiben lassen sich oft teure Gerichtsverfahren vermeiden: Im Beispiel der Eigenbedarfskündigung wären 973,66 Euro außergerichtlich vs. 1.459,18 Euro vor Gericht möglich. Vereinbaren Sie vorab einen klaren Kostenvoranschlag oder eine Honorarobergrenze, um überraschende Mehrkosten zu vermeiden.

Die Bedeutung von Rechtsschutzversicherungen

Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungssummen, Wartezeiten und Selbstbeteiligung passend regelt: Versicherer übernehmen in aller Regel nur die Kosten nach dem RVG und schließen oft Vergütungsvereinbarungen aus. Achte auf typische Wartezeiten (z. B. 3 Monate) und eine mögliche Selbstbeteiligung von etwa 150–250 Euro.

Vergleichen Sie Policen gezielt: Achten Sie auf den Umfang (Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz), Vertragsausnahmen (manche Tarife schließen Arbeits- oder Familienrecht aus) und die Frage, ob der Versicherer eine Deckungszusage vor Kostenentstehung verlangt. Praktisch: Lassen Sie sich vor Abschluss bestätigen, ob außergerichtliche Kosten, Mediation oder Vergleichsgebühren gedeckt sind. Im Schadensfall melden Sie den Fall sofort; vermeiden Sie, eigenständig eine höhere Vergütungsvereinbarung bei Ihrem Anwalt zu unterschreiben, denn die Versicherung zahlen dann meist nur den RVG-Anteil und Sie tragen die Differenz.

Fazit

Kernaussagen

Wichtig: Die Anwaltskosten lassen sich zuverlässig mit drei Werten abschätzen – Streitwert, Gebühr nach RVG und Anzahl der Gebühren. Seit dem 1. Juni 2025 sind die Gebühren durch das KostBRÄG im Schnitt um rund 6 Prozent gestiegen; die Geschäftsgebühr bis 10.000 € liegt seither bei 652 €. Im Durchschnitt rechnen Anwältinnen und Anwälte in Zivilverfahren mit einer 1,3-fachen Gebühr.

Praktische Tipps für Deine Entscheidung

Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung vor Mandatierung: Viele Versicherer übernehmen nur Kosten nach dem RVG. Verhandeln Sie eine abweichende Vergütungsvereinbarung, tragen Sie oft einen Teil selbst — das kann teuer werden. Für ein erstes Beratungsgespräch darf die Gebühr für Privatpersonen ohne gesonderte Vereinbarung nicht höher als 226,10 € (inkl. MwSt.) sein; ein Gutachten kostet mindestens 250 € zzgl. MwSt. Nutzen Sie den Anwaltskostenrechner des Anwalt‑Suchservices, um den passenden Streitwert für Ihren Fall zu finden.

Konkrete Hinweise und Risiken

Anhand des o. g. Beispiels: Außergerichtlich kann ein Schreiben schnell rund 973,66 € kosten; führt der Weg vor Gericht, können sich die Anwaltsgebühren auf etwa 1.459,18 € erhöhen (bei einer Jahresmiete von 9.600 € und den genannten Gebührensätzen). Deshalb: Lassen Sie sich eine Schätzung oder eine Aufstellung der zu erwartenden Gebühren geben, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Wenn Sie einer höheren Vergütungsvereinbarung zustimmen, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung häufig nicht den gesamten Betrag – diese Zustimmung sollten Sie nur schriftlich und nach Prüfung geben.

FAQ

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH