WKR – Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
HIS-Eintragungen nach dem Verkehrsunfall
Einleitung
Nach einem Verkehrsunfall und einer anfänglichen fiktiven Abrechnung landen Ihre Daten oftmals in der HIS-Datenbank, wo sie für mehrere Jahre gespeichert werden. Diese Speicherung kann sich massiv auf Ihre zukünftigen Versicherungsabschlüsse und Prämien auswirken, insbesondere wenn die Daten nicht mehr aktuell oder nachvollziehbar sind. In einem vor dem Amtsgerichts München verhandelten Fall zeigte sich exemplarisch, wie entscheidend ein qualifizierter Reparaturnachweis ist, um eine Löschung dieser Einträge zu erreichen.
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Die Rolle des HIS in der Versicherungswirtschaft
Zielsetzung und Bedeutung des HIS
Das HIS dient der Versicherungswirtschaft als zentrales Instrument zur Frühwarnung vor potenziellen Risiken und zur Aufdeckung von Betrugsversuchen. Für Sie bedeutet das, dass Ihre Unfalldaten und fiktiven Abrechnungen erfasst werden, um eine transparente Schadenhistorie bei künftigen Vertragsabschlüssen zu gewährleisten. So schützt das System Versicherer vor unberechtigten Schadensmeldungen und trägt gleichzeitig zur Stabilität der Prämien bei.
Funktionsweise der Datenspeicherung
Im HIS werden personenbezogene Daten, Unfallumstände sowie Schadensarten systematisch erfasst und für bis zu 4 Jahre gespeichert, mit möglichen Verlängerungen bis zu 10 Jahren bei wiederholten Einträgen. Die Eingaben erfolgen meist durch Versicherungen, beispielsweise nach fiktiven Abrechnungen, und dienen als Grundlage für Risikoprüfungen bei Versicherungsgesellschaften.
Umfasste Daten wie Name, Adresse, Fahrzeuginformationen und der konkrete Meldegrund – etwa „Fiktive Abrechnung“ – ermöglichen eine genaue Nachverfolgung Ihrer Schadenhistorie. Da über 9,5 Millionen Datensätze aus verschiedenen Versicherungssparten im HIS vorhanden sind, hat dieses System eine enorme Reichweite. Zugriff beschränkt sich auf berechtigte Versicherer, die diese Informationen zur Vermeidung von Betrug und zur Einschätzung des individuellen Risikos verwenden. Für Sie heißt das, dass jede Eintragung bei seiner Korrektheit und Rechtmäßigkeit streng überprüft werden sollte, um unberechtigte Einträge zu vermeiden.
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Von der Unfallmeldung zur HIS-Eintragung
Prozess der Dateneintragung
Nach einem Unfall meldet die Versicherung den Schaden und persönliche Fahrzeugdaten an die Informa HIS GmbH. Dabei werden Informationen wie Name, Anschrift, Fahrzeugtyp, Unfallzeitpunkt und der Grund der Meldung – etwa „Fiktive Abrechnung“ – erfasst. Diese Daten dienen der Risikobewertung und sollen Versicherungsbetrug verhindern. Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist sie für den Versicherten einsehbar und hat Auswirkungen auf künftige Versicherungsverträge.
Abschnittsgründe für Eintragungen
Eintragungen im HIS erfolgen vor allem bei Verdacht auf Versicherungsbetrug, nicht oder verspätet regulierten Schadenfällen oder fiktiven Abrechnungen. Weitere Gründe sind wiederholte Schadenmeldungen oder nicht nachgewiesene Reparaturen, die Zweifel an der Schadensabwicklung aufkommen lassen. Diese Meldegründe wirken sich direkt auf Ihr Versicherungsverhältnis aus und können zu höheren Beiträgen oder Ablehnungen führen.
Typische Eintragungsgründe umfassen unter anderem fiktive Schadensabrechnungen, bei denen Reparaturen nicht tatsächlich durchgeführt wurden, sowie Fälle, in denen Schäden mehrfach gemeldet oder nicht ordnungsgemäß reguliert wurden. Auch unklare Umstände bei der Schadenshöhe oder -ursache können eine HIS-Erfassung auslösen. Versicherungen nutzen diese Informationen, um das Risiko künftig besser einschätzen zu können. Für Sie bedeutet das, dass eine unrichtige oder lange unbearbeitete Schadenmeldung schnell zum Nachteil in der HIS-Datenbank führen kann.
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Rechtliche Grundlagen der Löschung von HIS-Einträgen
Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten umfassend und stellt insbesondere in Art. 17 Abs. 1 ein ausdrückliches Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) bereit. Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt auch für HIS-Einträge, wenn z. B. ein fiktiv abgerechneter Schaden endgültig reguliert oder durch einen Reparaturnachweis erledigt ist.
Voraussetzungen für einen Löschungsanspruch
Ein Löschungsanspruch besteht nur, wenn Sie den Zweck der Datenverarbeitung widerlegen können, etwa durch Nachweis der vollständigen und fachgerechten Reparatur. Die bloße Behauptung reicht nicht aus; die Versicherung ist erst nach Vorlage einer qualifizierten Reparaturbestätigung verpflichtet, die Daten aus dem HIS-System zu entfernen.
Die Reparaturbestätigung muss dabei den Schaden vollständig dokumentieren und fachlich verbindlich nachweisen, dass keine weitergehenden Mängel bestehen. Ein Sachverständigengutachten, das den aktuellen Zustand des Fahrzeugs detailliert bestätigt, bietet hier oft die stärkste Beweiskraft. Nur wenn der ursprüngliche Grund – etwa die fiktive Abrechnung – tatsächlich entfallen ist, entfällt auch der gesetzliche Speicherungszweck und die Versicherungen müssen unverzüglich die Löschung vornehmen.
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Der Rechtsstreit: Ein konkreter Fall im Fokus
Hintergrund des Oldtimer-Unfalls
Als Besitzer eines Fiat Uno Turbo, den Sie als Liebhaberfahrzeug nutzen, erlebten Sie einen Schaden, als Ihr geparktes Fahrzeug durch ein bei der beklagten Versicherung versichertes Auto beschädigt wurde. Die fiktiv abgerechneten Reparaturkosten betrugen 4.164,90 Euro. Nachdem die Versicherung keine Regulierung vornahm, konnten Sie vor dem Landgericht Augsburg erfolgreich eine Zahlung erzwingen. Im Anschluss wurde Ihr Name samt weiterer personenbezogener Daten unter dem Meldegrund „Fiktive Abrechnung“ in der HIS-Datenbank erfasst.
Gerichtliche Entscheidungen und deren Auswirkungen
Das Amtsgericht München erkannte Ihren Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten in der HIS-Datenbank gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO an. Das vorgelegte Sachverständigengutachten wurde als gültiger Reparaturnachweis gewertet, der die vollständige Schadensbehebung belegt. Die Versicherung wurde verpflichtet, Ihre Daten zu löschen. Ein geforderter Schadenersatz für immaterielle Schäden wurde jedoch abgelehnt, da kein konkreter Schaden nachgewiesen werden konnte.
Die gerichtliche Bewertung stellt eine wichtige Präzedenz dar: Für Sie bedeutet dies, dass bei Vorlage einer qualifizierten Reparaturbestätigung der ursprüngliche Speicherzweck der HIS-Daten entfällt und somit eine Löschung der Daten erfolgen muss. Dabei spielte insbesondere die Expertise des Sachverständigen eine entscheidende Rolle, der den Ist-Zustand dokumentierte und die Unzulänglichkeit einer bloßen Sichtprüfung relativierte. Diese Entscheidung schützt Sie vor der dauerhaften Stigmatisierung aufgrund fiktiver Abrechnungen und zeigt, wie Sie durch sorgfältige Dokumentation Ihre Datenhoheit zurückgewinnen können.
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Die Auswirkungen eines HIS-Eintrags auf Versicherungsnehmer
Langfristige Folgen für zukünftige Versicherungsabschlüsse
Ein in der HIS-Datenbank gespeicherter Eintrag kann Ihre Versicherungsprämien deutlich erhöhen oder im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung bei der Vertragserstellung führen. Da Versicherer das HIS-System als Risikoprüfung nutzen, wirken sich bestehende Einträge negativ auf Ihre Schadenfreiheitsklasse und damit auf Ihre Jahresbeiträge aus. Selbst nach erfolgreicher Reparatur kann ein nicht rechtzeitig gelöschter Eintrag über Jahre finanzielle und administrative Nachteile mit sich bringen und Ihre Möglichkeiten bei der Wahl des Anbieters einschränken.
Strategien für den Umgang mit einem HIS-Eintrag
Bei einem HIS-Eintrag sollten Sie unverzüglich eine qualifizierte Reparaturbestätigung vorlegen, um die Löschung zu veranlassen und so Ihre Daten zu bereinigen. Klären Sie zudem Ihre Rechte nach Art. 17 DSGVO und lassen Sie die Versicherung zur Löschung verpflichten. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer HIS-Daten durch Auskunftsersuchen kann frühzeitig falsche oder veraltete Einträge aufdecken und Ihnen dabei helfen, negative Folgen zu minimieren.
Zusätzlich empfiehlt sich die Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte oder Datenschutzexperten, die gezielt bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen unterstützen. Proaktive Dokumentation aller Schritte sowie die rechtzeitige Vorlage eines aussagekräftigen Gutachtens erhöhen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Löschungsanspruch erheblich. So beugen Sie unrechtmäßigen Speicherdauern vor und schützen Ihre Bonität gegenüber Versicherern langfristig.
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Praktische Schritte zur Beantragung einer Datenlöschung
Erforderliche Nachweise und Dokumentation
Für die Beantragung der Löschung Ihrer HIS-Daten sollten Sie eine qualifizierte Reparaturbestätigung vorlegen, die den Schaden als vollständig und fachgerecht behoben nachweist. Optimal sind Gutachten oder Bescheinigungen von unabhängigen Sachverständigen oder autorisierten Fachwerkstätten. Eine einfache Sichtprüfung oder selbst ausgestellte Bestätigungen ohne fachliche Grundlage genügen nicht. Achten Sie darauf, dass das Dokument präzise Angaben zum Fahrzeug, zum Schadensumfang und zum Reparaturzeitpunkt enthält.
Tipps zur erfolgreichen Durchsetzung des Löschungsanspruchs
Stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen lückenlos und aussagekräftig sind, um der Versicherung keinen Anlass zur Ablehnung zu bieten. Die Reparaturbestätigung sollte möglichst detailliert sein und den aktuellen Zustand des Fahrzeugs umfassend dokumentieren. Bleiben Sie konsequent und fordern Sie die Löschung schriftlich ein, bezogen auf Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Dokumentieren Sie sämtliche Korrespondenz, um bei Bedarf juristisch nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Pflicht zur Nachweiserbringung nachgekommen sind.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Frist zur Löschung zu setzen und gegebenenfalls auf Unterstützung durch erfahrene Rechtsbeistände zurückzugreifen. Praxisfälle zeigen, dass Versicherungen bei eindeutigen Nachweisen meistens kooperieren, während unvollständige Dokumentationen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Ihre Professionalität und Geduld sind entscheidend, um Ihre Daten erfolgreich aus dem HIS-System entfernen zu lassen.
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Häufige Missverständnisse und Mythen über HIS
Entmystifizierung von Fehlannahmen
Viele glauben, ein HIS-Eintrag führe automatisch zu einer Versicherungsverweigerung oder deutlich höheren Prämien – das ist jedoch nicht generell der Fall. Ein Eintrag dokumentiert lediglich Risiken oder Auffälligkeiten, die Versicherer bei der Risikoabschätzung unterstützen. Ebenfalls hält sich der Mythos, dass Einträge nicht korrigierbar sind; tatsächlich können Sie gemäß DSGVO jederzeit eine Berichtigung oder Löschung verlangen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Falsche Handhabung durch Versicherungen ist keine Seltenheit, doch rechtliche Mittel stehen Ihnen offen, um Ihre Interessen zu wahren.
Fakten vs. Fiktion zur HIS-Datenbank
In der Praxis zeigen sich viele Missverständnisse zur Funktionsweise der HIS-Datenbank. So wird oft angenommen, alle Arten von Versicherungen seien betroffen – tatsächlich jedoch sind private Krankenversicherungen nicht an das HIS-System angeschlossen. Außerdem beträgt die reguläre Speicherdauer der Daten nur 4 Jahre, eine Verlängerung erfolgt nur bei erneuten Meldungen, maximal aber bis zu 10 Jahre. Die Eintragung erfolgt ausschließlich bei konkreten Gründen wie fiktiven oder überhöhten Schadenabrechnungen.
Genauer betrachtet umfasst das HIS-System rund 9,5 Millionen Datensätze, was ungefähr 1% der Versicherten aller angeschlossenen Versicherungsbereiche entspricht. Dabei agiert das System als effizientes Instrument zur Betrugsbekämpfung und Risikoüberwachung, nicht als automatisches Strafregister. Auch wenn die Datenübermittlung ohne Ihre Einwilligung erfolgt, basiert sie auf strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie bestimmen durch Nachweis etwa einer fachgerecht ausgeführten Reparatur maßgeblich, wann eine Löschung zulässig ist und wie sich Ihre Versicherungsakte entwickelt.
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Fazit
Ihre Rechte im Umgang mit HIS-Einträgen
Das Urteil des Amtsgerichts München verdeutlicht, dass Sie nicht hilflos sind, wenn Ihre Daten nach einem Unfall und einer fiktiven Schadensabrechnung im HIS-System gespeichert wurden. Sobald Sie eine qualifizierte Reparaturbestätigung vorlegen können, entfällt der Zweck der Datenspeicherung und Sie haben ein klares Recht auf Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Dabei ist entscheidend, dass der Reparaturnachweis fachgerecht und vollständig sein muss – eine einfache Sichtprüfung oder Eigenbestätigung reichen nicht aus.
Konkrete Praxis und Fallstricke
Der Fall mit dem Oldtimer zeigt exemplarisch, wie komplex die Abwicklung sein kann. Nur weil die Versicherung Ihre Daten eingetragen hat, bedeutet das nicht, dass diese dauerhaft gespeichert bleiben dürfen. Versicherungen sind verpflichtet, bei Nachweis der tatsächlichen Reparatur die Löschung zu veranlassen. Verzögerungen oder unbegründete Weigerungen können Sie erfolgreich gerichtlich anfechten. Gleichzeitig sollten Sie wissen, dass ein pauschaler Schadensersatz für die Verzögerung selten durchsetzbar ist, wenn kein konkreter materieller oder immaterieller Schaden nachgewiesen wird.
Praktische Schritte für Sie
Halten Sie die Reparaturbestätigung von einem unabhängigen Sachverständigen oder einer anerkannten Fachwerkstatt bereit. Dokumentieren Sie den Verlauf sorgfältig und fordern Sie die Versicherung schriftlich zur Löschung auf. Im Zweifel lohnt sich die Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und langfristige Nachteile bei Versicherungskonditionen zu vermeiden.
Schutz Ihrer Daten – ein fortlaufender Prozess
Die HIS-Datenbank spielt eine zentrale Rolle bei der Risikobewertung durch Versicherungen. Mit über 9,5 Millionen Datensätzen betrifft das Thema viele Versicherte. Durch proaktive Nachweise und das Nutzen Ihrer Auskunfts- und Löschungsrechte behalten Sie die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten und schützen sich effektiv vor falschen oder veralteten Einträgen.
Nutzen Sie Ihre Rechte konsequent und lassen Sie sich im Zweifel professionell beraten. So vermeiden Sie bleibende Nachteile und sichern sich eine faire Behandlung im Versicherungswesen.
FAQ