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Verkehrsunfall-Schadensersatz: LG Freiburg stärkt Geschädigtenrechte bei Reparatur- und Mietwagenkosten

LG Freiburg – Urteil vom 20.03.2020 (Az. 5 O 71/19)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Freiburg hat die Rechte von Verkehrsunfall-Geschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gestärkt. Der Fall zeigt exemplarisch, welche Kosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ersetzt werden müssen und worauf Geschädigte achten sollten.

Der Sachverhalt: Erheblicher Verkehrsunfall mit totalschadennahen Reparaturkosten

Am 10. Oktober 2018 ereignete sich in Gutach im Breisgau ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Mercedes-Benz C-Klasse und einem Ford C-Max. Der Mercedes wurde dabei erheblich beschädigt, sodass Reparaturkosten von über 17.000 Euro entstanden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers regulierte zunächst nur teilweise, was zu einem Gerichtsverfahren führte

Streitpunkte: Was die Versicherung nicht zahlen wollte

Die Beklagte Versicherung verweigerte die vollständige Erstattung folgender Kostenpositionen:

1. Verbringungskosten bei der Fahrzeugreparatur

  • Streitbetrag: 70 Euro (150 Euro gefordert, 80 Euro gezahlt)
  • Gerichtsentscheidung: Vollständige Erstattung

2. Merkantile Wertminderung

  • Streitbetrag: 2.000 Euro (3.500 Euro gefordert, 1.500 Euro gezahlt)
  • Gerichtsentscheidung: Zusätzlich 300 Euro berechtigt

3. Mietwagenkosten

  • Streitbetrag: Über 3.500 Euro (4.851 Euro gefordert, 1.259 Euro gezahlt)
  • Gerichtsentscheidung: Zusätzlich 2.182 Euro berechtigt

4. Abschleppkosten

  • Streitbetrag: 54 Euro bei 180-Euro-Stundensatz
  • Gerichtsentscheidung: Vollständige Erstattung

Die wichtigsten Rechtsgrundsätze aus dem Urteil

Verbringungskosten sind voll erstattungsfähig

Das Gericht stellte klar: Verbringungskosten zwischen Werkstatt und Lackiererei sind vollständig ersatzfähig, wenn sie im Rahmen einer sachgerechten Reparatur entstehen. Eine „Preiskontrolle“ durch die Versicherung ist nicht zulässig, solange die Kosten angemessen sind.

Praxistipp: Lassen Sie sich alle Verbringungskosten detailliert in der Rechnung ausweisen.

Mietwagenkosten: Mittelwert zwischen Schwacke und Fraunhofer

Bei der Berechnung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten wendet das LG Freiburg den arithmetischen Mittelwert zwischen Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste an. Wichtige Details:

  • Kein Unfallzuschlag von 20% ohne echte Notsituation
  • 5% Eigenersparnis-Abzug ist üblich
  • Nebenkosten wie Winterreifen und Zweitfahrer sind erstattungsfähig
  • Vollkaskoversicherung des Mietwagens ist erstattungsfähig

Abschleppkosten: Geschädigte müssen keine „Marktforschung“ betreiben

Auch bei überdurchschnittlichen Stundensätzen müssen Geschädigte die Abschleppkosten nicht selbst tragen. Das Gericht betonte: Es ist unzumutbar, vor einem Abschleppvorgang Preisvergleiche anzustellen.

Merkantile Wertminderung nur nach Sachverständigengutachten

Schematische Berechnungsmethoden für die merkantile Wertminderung lehnte das Gericht ab. Entscheidend ist ein qualifiziertes Sachverständigengutachten, das den individuellen Wertverlust ermittelt.

Zinsen ab Mahnung: Wann Verzug eintritt

Die Versicherung muss Verzugszinsen zahlen, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Mahnung nicht reguliert. Das Gericht stellte klar:

  • Eine Mahnung mit 7-Tage-Frist ist ausreichend
  • Auch eine „Zuvielmahnung“ löst Verzug aus
  • Zinsen entstehen ab dem Tag nach Fristablauf

Kostenverteilung: Teilobsieg für den Geschädigten

Von der ursprünglich geforderten Summe von 6.050 Euro erhielt der Kläger 2.619 Euro zugesprochen. Die Kosten wurden entsprechend der Erfolgsquote verteilt:

  • Kläger: 57% der Gerichtskosten
  • Beklagte: 43% der Gerichtskosten

Praktische Handlungsempfehlungen für Geschädigte

Sofortmaßnahmen nach dem Unfall

  1. Detaillierte Dokumentation aller Schäden
  2. Sachverständigengutachten beauftragen
  3. Kostenvoranschläge von qualifizierten Werkstätten einholen

Bei der Mietwagen-Anmietung beachten

  • Angemessene Fahrzeugklasse wählen
  • Notwendige Zusatzleistungen dokumentieren
  • Vollkaskoversicherung abschließen

Gegenüber der Versicherung

  • Alle Belege sammeln und vollständig einreichen
  • Angemessene Frist zur Regulierung setzen
  • Bei Teilregulierung: Restforderung detailliert aufschlüsseln

Wann sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Die Erfahrung zeigt: Versicherungen regulieren oft nicht vollständig. Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich besonders bei:

  • Reparaturkosten über 10.000 Euro
  • Komplexen Schadensfällen mit mehreren Kostenpositionen
  • Verweigerung der Vollregulierung durch die Versicherung
  • Unklarheiten bei der merkantilen Wertminderung

Fazit: Geschädigte haben starke Rechte

Das Urteil des LG Freiburg zeigt: Verkehrsunfall-Geschädigte müssen nicht jede Kürzung der Versicherung hinnehmen. Mit der richtigen Strategie und vollständiger Dokumentation lassen sich berechtigte Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Versicherung reguliert nicht vollständig? Unsere Verkehrsrechts-Experten prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Schlagwörter: Verkehrsunfall, Schadensersatz, Mietwagenkosten, Verbringungskosten, merkantile Wertminderung, Abschleppkosten, LG Freiburg, Versicherungsrecht

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