OLG Naumburg: Verwertungsverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung – Wichtiges Urteil imVerkehrsrecht
OLG Naumburg – Beschluss vom 6. Mai 2025 (Az. 1 ORbs 104/25)
Das Wichtigste in Kürze
Das Oberlandesgericht Naumburg hat eine wichtige Entscheidung zum Verwertungsverbot bei verkehrsrechtlichen Voreintragungen getroffen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie sich die komplexen Tilgungsfristen im Fahreignungsregister auf Bußgeldverfahren auswirken können.
Der Fall: Geschwindigkeitsüberschreitung mit fatalen Folgen
Ein Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Bußgeld von 350 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Weißenfels hatte bei der Strafzumessung verschiedene verkehrsrechtliche Voreintragungen berücksichtigt – ein folgenschwerer Fehler, wie sich herausstellte.
Das Problem: Tilgungsreife Voreintragung unrechtmäßig verwertet
Das OLG Naumburg hob das Urteil auf, weil das Amtsgericht eine bereits tilgungsreife Voreintragung bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt hatte. Konkret ging es um einen Bußgeldbescheid vom 28. April 2022 wegen Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die rechtlichen Grundlagen
Nach § 29 Abs. 7 S. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 3 StVG gilt ein absolutes Verwertungsverbot für Eintragungen im Fahreignungsregister, die
- bereits gelöscht wurden oder
- tilgungsreif sind
Tilgungsfristen im Überblick
Einfache Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
- Tilgungsfrist: 2 Jahre und 6 Monate
- Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h außerort
Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte)
- Tilgungsfrist: 5 Jahre
- Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung um 58 km/h außerorts
Praktische Auswirkungen für Betroffene
Der Fall verdeutlicht wichtige Aspekte für die Praxis:
- Maßgeblicher Zeitpunkt: Entscheidend für das Verwertungsverbot ist nicht der Tattag, sondern der Zeitpunkt der letzten tatrichterliche Entscheidung.
- Beweislast: Gerichte müssen von Amts wegen prüfen, ob Voreintragungen noch verwertet werden dürfen.
- Verteidigungsstrategie: Eine sorgfältige Prüfung der Tilgungsfristen kann zu erheblichen Strafmilderungen führen.
Unser Fazit: Rechtsbeschwerde kann sich lohnen
Dieser Fall zeigt, dass eine fachkundige Verteidigung in Bußgeldverfahren entscheidend sein kann. Auch scheinbar aussichtslose Fälle können durch eine gründliche Prüfung der Rechtslage erfolgreich angegriffen werden.
Wann sollten Sie Rechtsbeschwerde einlegen?
- Bei Bußgeldern ab 350 Euro (dann ist die Rechtsbeschwerde statthaft)
- Wenn multiple Voreintragungen berücksichtigt wurden
- Bei unklaren Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
Unsere Empfehlung
Lassen Sie Bußgeldbescheide grundsätzlich anwaltlich prüfen, insbesondere wenn:
- Sie bereits Voreintragungen haben
- Das verhängte Bußgeld ungewöhnlich hoch erscheint
- Zweifel an der korrekten Anwendung der Tilgungsfristen bestehen
Sie haben Fragen zu einem Bußgeldverfahren oder möchten Rechtsbeschwerde einlegen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Unsere Verkehrsrechtsexperten prüfen Ihren Fall gründlich und entwickeln die optimale Verteidigungsstrategie.
Schlagwörter: Verkehrsrecht, Bußgeldverfahren, Rechtsbeschwerde, Fahreignungsregister, Tilgungsfrist, Verwertungsverbot, OLG Naumburg, Geschwindigkeitsüberschreitung