BGH-Urteil zu Fluggastrechten: Entschädigung auch bei getrennt gebuchten Anschlussflügen möglich
BGH – Urteil vom 9. Mai 2023 (Az. X ZR 15/20)
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesgerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung zu Fluggastrechten getroffen. Das Urteil erweitert die Anspruchsgrundlage für Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen erheblich und stärkt die Rechte von Fluggästen bei komplexen Reisebuchungen.
Der entscheidende Fall
Die Klägerin machte Fluggastrechte für eine Reise geltend, die aus drei separaten Flügen bestand:
- Stuttgart nach Zürich (Swiss)
- Zürich nach Philadelphia (Beklagte Fluggesellschaft)
- Philadelphia nach Kansas City (Beklagte Fluggesellschaft)
Obwohl die Flüge von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden, hatte das Reisebüro einen einheitlichen Flugschein ausgestellt. Der letzte Teilflug verspätete sich, wodurch die Reisende mit über vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam.
Die bahnbrechende Entscheidung des BGH
Erweiterte Definition von „direkten Anschlussflügen“
Der BGH stellte klar, dass der Begriff „direkte Anschlussflüge“ nach Art. 2 Buchst. h der Fluggastrechteverordnung der EU auch dann greift, wenn:
- Verschiedene Fluggesellschaften die Teilflüge durchführen
- Keine besondere rechtliche Beziehung zwischen den Luftfahrtunternehmen besteht
- Ein einheitlicher Flugschein von einem Reiseunternehmen ausgestellt wurde
Kernaussagen des Urteils
- Einheitliche Buchung entscheidend: Maßgeblich ist nicht die Beteiligung derselben Fluggesellschaft, sondern die einheitliche Buchung durch das Reisebüro.
- Gesamtbetrachtung: Die drei Teilflüge werden als einheitlicher Flug betrachtet, wenn eine einheitliche bestätigte Buchung vorliegt.
- Haftung aller beteiligten Fluggesellschaften: Jede ausführende Fluggesellschaft haftet für die Entschädigung, unabhängig davon, ob ihr Flug die Verspätung verursacht hat.
Praktische Auswirkungen für Fluggäste
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
- Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel
- Einheitlicher Flugschein vom Reisebüro oder Reiseveranstalter
- Abflug aus der EU oder Ankunft in der EU mit EU-Fluggesellschaft
- Entschädigungshöhe: Bis zu 600 Euro je nach Flugstrecke
Was ändert sich durch das Urteil?
Vorher: Nur bei Flügen derselben Fluggesellschaft oder bei Codesharing-Vereinbarungen bestand ein Anspruch.
Jetzt: Auch bei komplett getrennten Fluggesellschaften ohne rechtliche Verbindung ist eine
Entschädigung möglich, wenn ein einheitlicher Flugschein vorliegt.
Rechtslage und Durchsetzung
Ihre Rechte im Überblick
- Sofortige Betreuungsleistungen bei Verspätung (Verpflegung, Übernachtung)
- Ausgleichszahlung von 250-600 Euro je nach Flugstrecke
- Erstattung der Flugkosten bei Annullierung
- Schadensersatz für weitere Kosten
Verjährung beachten
Fluggastrechte unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Lassen Sie sich daher nicht zu lange Zeit mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Wann sollten Sie anwaltliche Hilfe suchen?
Die Durchsetzung von Fluggastrechten kann komplex sein, besonders bei:
- Komplexen Reisebuchungen mit mehreren Fluggesellschaften
- Verweigerung der Zahlung durch die Fluggesellschaft
- Unklaren Haftungsverhältnissen
- Internationalen Flügen
Unser Service für Sie
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig unterstützen wir Sie bei:
- Prüfung Ihrer Ansprüche nach der neuen Rechtslage
- Außergerichtliche Durchsetzung gegen Fluggesellschaften
- Gerichtliche Vertretung bei hartnäckigen Fällen
- Kostenfreie Erstberatung zu Ihren Fluggastrechten
Fazit: Gestärkte Rechte für Fluggäste
Das BGH-Urteil stellt einen Meilenstein für Fluggastrechte dar. Es schließt eine wichtige Lücke in der bisherigen Rechtsprechung und stärkt die Position von Reisenden bei komplexen Buchungen über Reisebüros.
Die Entscheidung macht deutlich: Nicht die formale Struktur der Buchung, sondern die tatsächliche Reiseerfahrung des Fluggastes steht im Mittelpunkt des Schutzes durch die Fluggastrechteverordnung der EU.
Haben Sie Fragen zu Ihren Fluggastrechten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung. Unsere Experten prüfen Ihren Fall und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten nach der neuen Rechtslage.
WKR Rechtanwaltsgesellschaft mbH
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