BAG-Urteil: Unwirksame Versetzungsklauseln im Arbeitsvertrag – Was Arbeitnehmer wissen müssen
BGH – Urteil vom 09.05.2006 (Az. 9 AZR 424/05)
Das Wichtigste in Kürze
Versetzungsklauseln in Arbeitsverträgen sind nicht automatisch wirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, wann solche Klauseln unwirksam sind und welche Rechte Arbeitnehmer haben.
Der Fall: Personalsachbearbeiterin gegen Zwangsversetzung
Eine seit 1989 beschäftigte Personalsachbearbeiterin sollte gegen ihren Willen in die Produktionsabteilung versetzt werden. Gleichzeitig reduzierte der Arbeitgeber ihre Wochenarbeitszeit von 40 auf 35 Stunden. Grundlage war eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubte, „falls erforderlich“ nach „Abstimmung der beiderseitigen Interessen“ Art und Ort der Tätigkeit zu ändern
Die Entscheidung des BAG: Klausel unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht entschied eindeutig zugunsten der Arbeitnehmerin. Die Versetzungsklausel wurde als unwirksam eingestuft, da sie eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB darstellt.
Warum war die Klausel unwirksam?
1. Fehlende Gleichwertigkeit
- Die Klausel enthielt keine Garantie, dass nur gleichwertige Tätigkeiten zugewiesen werden.
- Der Arbeitgeber konnte beliebig auch geringwertige Tätigkeiten zuweisen.
2. Schwacher Schutz vor Willkür
- Die „Abstimmung der beiderseitigen Interessen“ erforderte kein Einvernehmen.
- Bei Interessenkonflikten konnte der Arbeitgeber einseitig entscheiden.
- Die „Abstimmung der beiderseitigen Interessen“ erforderte kein Einvernehmen.
- Bei Interessenkonflikten konnte der Arbeitgeber einseitig entscheiden.
- Die Voraussetzung „falls erforderlich“ stellte die Maßnahme in das weite .Organisationsermessen.
3. Umgehung des Kündigungsschutzes
- Die Klausel ermöglichte faktisch eine Vertragsänderung ohne die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes.
- Wesentlicher Grundgedanke des arbeitsrechtlichen Inhaltsschutzes wurde ausgehebelt.
Praktische Konsequenzen für Arbeitnehmer
Prüfung bestehender Arbeitsverträge
Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge auf ähnliche Klauseln überprüfen lassen. Besonders kritisch sind Formulierungen wie:
- falls erforderlich“
- „nach Abstimmung der Interessen“
- „betriebliche Erfordernisse“
Widerspruch bei Versetzungen
Bei geplanten Versetzungen haben Arbeitnehmer das Recht:
- Die Rechtmäßigkeit der Versetzung zu hinterfragen
- Auf Gleichwertigkeit der neuen Tätigkeit zu bestehen
- Arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten
Arbeitszeit und Vergütung
Das Urteil macht deutlich: Auch Arbeitszeitreduzierungen im Zusammenhang mit unwirksamen Versetzungen sind unwirksam. Die ursprünglichen Arbeitsbedingungen bleiben bestehen.
Wie Arbeitgeber rechtssichere Versetzungsklauseln gestalten
Für Arbeitgeber bedeutet das Urteil, dass Versetzungsklauseln präziser formuliert werden müssen.
Wirksame Klauseln sollten:
- Gleichwertigkeit der neuen Tätigkeit garantieren
- Sachliche Gründe für Versetzungen definieren
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berücksichtigen
- Transparente Verfahren vorsehen
Fazit: Starker Schutz für Arbeitnehmer
Das BAG-Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern erheblich. Es zeigt, dass pauschale Versetzungsklauseln nicht automatisch wirksam sind und einer strengen rechtlichen Prüfung unterliegen.
Unser Rat: Lassen Sie verdächtige Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag überprüfen und wehren Sie sich gegen unrechtmäßige Versetzungen. Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei in Leipzig unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Haben Sie Fragen zu Versetzungsklauseln oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Unsere Kanzlei in Leipzig verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht.
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