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BGH-Urteil: Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung

BGH – Urteil vom 16. Januar 2024 (Az. VI ZR 253/22)

Das Wichtigste in Kürze

Wichtige Entscheidung für Verkehrsunfallopfer: BGH stärkt Schadensersatzansprüche

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 16. Januar 2024 (Az. VI ZR 253/22) eine wichtige Entscheidung zum Werkstattrisiko getroffen, die für alle Verkehrsunfallopfer von großer Bedeutung ist. Das Gericht stellte klar, dass sich Geschädigte auch bei unbezahlter Werkstattrechnung auf das Werkstattrisiko berufen können.

Was ist das Werkstattrisiko?

Das Werkstattrisiko beschreibt den Grundsatz, dass der Schädiger das Risiko trägt, wenn eine Werkstatt überhöhte Reparaturkosten in Rechnung stellt. Dies gilt auch dann, wenn die Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder überhöhte Preise verlangt. Der Geschädigte muss diese Mehrkosten nicht selbst tragen, sondern kann sie vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen.

Die bisherige Rechtslage

Bisher war umstritten, ob das Werkstattrisiko nur dann gilt, wenn der Geschädigte die Werkstattrechnung bereits bezahlt hat. Viele Gerichte vertraten die Auffassung, dass bei unbezahlter Rechnung der Geschädigte auf die objektiv erforderlichen Reparaturkosten beschränkt sei.

Die neue BGH-Entscheidung

Kernaussage des Urteils

Der BGH hat nun eindeutig entschieden: Das Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung. Geschädigte können sich darauf berufen und die Zahlung weiterer Reparaturkosten verlangen, auch wenn sie die Werkstattrechnung noch nicht beglichen haben.

Wichtige Einschränkung

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Bei unbezahlter Rechnung kann der Geschädigte die Zahlung nicht an sich selbst, sondern nur an die Werkstatt verlangen. Dies geschieht Zug um Zug gegen Abtretung seiner Ansprüche gegen die Werkstatt an den Schädiger.

Praktische Auswirkungen für Unfallopfer

Vorteile der neuen Rechtsprechung

  • Schutz vor überhöhten Werkstattkosten: Geschädigte müssen nicht befürchten, auf überhöhten Reparaturkosten sitzen zu bleiben.
  • Keine Vorauszahlung erforderlich: Es ist nicht nötig, die Werkstattrechnung erst zu bezahlen, um sich auf das Werkstattrisiko zu berufen.
  • Stärkung der Verhandlungsposition: Die Rechtssicherheit stärkt die Position gegenüber Versicherungen.

Grenzen des Werkstattrisikos

Das Werkstattrisiko hat auch Grenzen:

  • Reparaturen, die nur bei Gelegenheit mitausgeführt wurden, sind nicht erstattungsfähig.
  • Der Geschädigte muss beweisen, dass die Schäden unfallbedingt sind.
  • Bei Auswahl- oder Überwachungsverschulden kann der Schutz entfallen.

Vorgehen bei Verkehrsunfällen

Empfehlungen für Geschädigte

  1. Dokumentation: Sichern Sie alle Belege und Gutachten.
  2. Werkstattauswahl: Wählen Sie eine seriöse Fachwerkstatt.
  3. Rechtsberatung: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.
  4. Korrekte Antragstellung: Beantragen Sie bei unbezahlter Rechnung die Zahlung an die Werkstatt.

Bedeutung für die Praxis

Diese Entscheidung erleichtert es Unfallopfern erheblich, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sie müssen nicht mehr in Vorleistung gehen und können sich auf den Schutz durch das Werkstattrisiko verlassen.

Fazit

Das BGH-Urteil vom 16. Januar 2024 ist ein wichtiger Erfolg für Verkehrsunfallopfer. Es stärkt deren Rechtsposition und schafft Rechtssicherheit in einem wichtigen Bereich des Verkehrsrechts. Geschädigte sollten sich jedoch bewusst sein, dass bei unbezahlter Rechnung die Zahlung an die Werkstatt zu verlangen ist.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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