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BGH-Urteil zum merkantilen Minderwert: Wichtige Änderungen bei der Schadensberechnung nach Verkehrsunfällen

BGH – Urteil vom 16. Juli 2024 (Az. VI ZR 243/23)

Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesgerichtshof hat wichtige Klarstellungen zur Berechnung des merkantilen Minderwerts bei Verkehrsunfällen getroffen. Diese Entscheidung betrifft alle Geschädigten von Verkehrsunfällen und hat erhebliche Auswirkungen auf die Schadensabwicklung.

Was ist der merkantile Minderwert?

Der merkantile Minderwert bezeichnet die Wertminderung eines Fahrzeugs, die auch nach einer ordnungsgemäßen Reparatur verbleibt. Grund dafür ist die Abneigung vieler Käufer gegen Unfallfahrzeuge, da:

  • Verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind
  • Das Risiko höherer Schadensanfälligkeit besteht
  • Unfallfahrzeuge generell einen geringeren Wiederverkaufswert haben

Die neue BGH-Rechtsprechung im Detail

Grundsatz: Netto- statt Bruttoverkaufspreis

Der BGH stellt klar: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts ist ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs, wobei von Netto-, nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen ist.

Korrektur bei Bruttobewertung erforderlich

Wurde der merkantile Minderwert abweichend vom Grundsatz ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, muss er korrigiert werden:

Ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag ist vom ermittelten Minderwert abzuziehen.

Praktische Auswirkungen für Geschädigte

Rechenbeispiel des BGH

Das Gericht verdeutlicht die Problematik anhand eines konkreten Beispiels:

  • Bruttoverkaufspreis ohne Unfall: 15.000 €
  • Bruttoverkaufspreis nach Unfall: 13.000 €
  • Zunächst ermittelter Minderwert: 2.000 €

Für umsatzsteuerpflichtige Geschädigte:

  • Nettoerlös ohne Unfall: 12.605,04 €
  • Nettoerlös nach Unfall: 10.924,37 €
  • Tatsächlicher Minderwert: 1.680,67 €
  • Kürzung um: 319,33 €

Warum diese Korrektur notwendig ist

Ohne die Korrektur würde der Geschädigte mehr erhalten, als ihm tatsächlich durch den Unfall entgangen ist. Dies führte zu einer unzulässigen Bereicherung, die das Schadensersatzrecht nicht vorsieht.

Bedeutung für die Rechtspraxis

Für Geschädigte

  • Niedrigere Minderwertentschädigung bei Berechnung vom Bruttopreis
  • Genauere Prüfung der Gutachten erforderlich
  • Rechtliche Beratung vor Schadensregulierung empfehlenswert

Für Versicherungen

  • Überprüfung bestehender Regulierungspraxis notwendig
  • Anpassung der Schadensbearbeitung an neue Rechtsprechung
  • Mögliche Nachforderungen bei bereits regulierten Schäden

Expertentipp unserer Kanzlei

Als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte in Leipzig empfehlen wir:

  1. Prüfung des Sachverständigengutachtens auf Netto-/Brutto-Bewertung
  2. Frühzeitige rechtliche Beratung zur optimalen Schadensabwicklung
  3. Professionelle Vertretung gegenüber Versicherungen

Fazit

Das BGH-Urteil bringt mehr Rechtssicherheit in die Berechnung des merkantilen Minderwerts. Geschädigte sollten jedoch beachten, dass sich die Entschädigungshöhe reduzieren kann, wenn Gutachten vom Bruttoverkaufspreis ausgehen.


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Schlagwörter: Verkehrsunfall Leipzig, Merkantiler Minderwert, BGH-Urteil, Schadensersatz, Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Leipzig, Umsatzsteuer, Fahrzeugschaden

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