CO₂-Kosten – was muss ich beachten?

Die CO₂-Kosten sind seit 2021 als zusätzliche Abgabe eingeführt worden, um den Klimaschutz zu fördern und fossile Brennstoffe weniger attraktiv zu machen. Anfangs trugen allein die Mietenden die zusätzlichen Kosten, doch die gesetzliche Neuregelung stellt nun Vermietende in die Pflicht, einen Teil der finanziellen Last zu übernehmen. Dies wirkt sich direkt auf deine Heizkosten aus und kann zu erheblichen Erstattungen führen, wenn der Anteil korrekt berechnet wurde und geltend gemacht wird.

Einführung

Seit dem Abrechnungsjahr 2023 sind Vermietende verpflichtet, einen Teil der CO₂-Kosten, die durch fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl entstehen, an die Mietenden zu erstatten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung. Wenn du deine Wohnung über eine zentrale Heizungsanlage beheizt bekommst, zeigt die jährliche Abrechnung den anteiligen Erstattungsbetrag deutlich an. Für dich bedeutet das: Du musst nicht selbst aktiv werden, solange die Abrechnung vollständig und korrekt ist

Liegt jedoch eine Gasetagenheizung vor oder beziehst du den Brennstoff direkt, etwa in einem Einfamilienhaus mit eigenem Vertrag, bist du selbst in der Pflicht, den Anteil der Vermietenden zu berechnen und die Erstattung einzufordern. In diesen Fällen solltest du dich mit den relevanten Kenngrößen aus der Abrechnung des Versorgers vertraut machen, um eine korrekte Berechnung und Geltendmachung zu gewährleisten.

Die Aufteilung der CO₂-Kosten erfolgt nach einem gesetzlich vorgegebenen, zehnstufigen Modell, das abhängig vom CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnung oder Gebäude die Kostenquote zwischen Mietenden und Vermietenden bestimmt. Dabei steigt der Anteil der Vermietenden mit zunehmenden CO₂-Emissionen deutlich an – in Gebäuden mit einem Ausstoß von über 52 kg CO₂ pro m² jährlich übernehmen Vermietende bis zu 95 % der Kosten

Für dich ist es entscheidend, genau zu wissen, in welcher Stufe sich deine Wohnung oder dein Gebäude befindet. Denn das beeinflusst, wie hoch dein Anteil an den CO₂-Kosten wirklich ist und wie viel dir von den Vermietenden erstattet werden muss. Um den Erstattungsbetrag zu ermitteln, wird zunächst der jährliche CO₂-Ausstoß aus deinem Energieverbrauch berechnet und anschließend auf deine Wohnfläche bezogen. Anschließend kannst du mit dem offiziellen Berechnungstool des Bundesministeriums die genaue Kostenaufteilung ermitteln.

Die Grundlagen der CO₂-Kosten

Was sind CO₂-Kosten?

CO₂-Kosten entstehen durch die seit 2021 eingeführte CO₂-Abgabe, die beim Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Öl anfällt. Diese Abgabe erhöht den Preis für Brennstoffe entsprechend ihrem Emissionsvolumen. Sie betrifft auch Nah- und Fernwärme, sofern diese nicht vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Seit 2023 müssen Vermietende einen Teil dieser Kosten tragen, sodass sie nicht mehr allein von Mietenden gezahlt werden müssen.

Der Zweck der CO₂-Abgabe und ihre Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Die CO₂-Abgabe soll den klimaschädlichen Ausstoß verringern, indem sie fossile Brennstoffe verteuert und dadurch Anreize zum Energiesparen und Umstieg auf erneuerbare Energien schafft. Für den Wohnungsmarkt bedeutet dies, dass ineffiziente Gebäude mit hohem CO₂-Ausstoß höhere Zusatzkosten tragen, was Investitionen in die Energieeffizienz fördert und langfristig energiebewusstes Wohnen attraktiver macht.

Durch die Staffelung der Kostenbeteiligung anhand des CO₂-Ausstoßes je Quadratmeter Wohnfläche entstehen klare finanzielle Anreize für Vermietende, in Gebäude mit besserer Energiebilanz zu investieren. So können stark sanierte Immobilien für Mietende langfristig günstiger werden, während ineffiziente Gebäude durch die bis zu 95 % vom Vermieter getragenen CO₂-Kosten einen starken Kostenfaktor darstellen. Dies verändert die Marktdynamik maßgeblich und rückt nachhaltige Energieeffizienz in den Fokus von Vermietenden sowie Mietenden.

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Die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietenden und Vermietenden

Szenarien bei zentraler Heizungsversorgung

Lebst du in einem Gebäude mit zentraler Heizungsanlage, das fossile Brennstoffe nutzt, erhältst du einmal jährlich eine Heizkostenabrechnung vom Vermietenden. Darin sind die anteiligen CO₂-Kosten bereits enthalten und der Vermietende muss dir den seinem Anteil entsprechenden Betrag gutschreiben. Du musst somit nichts eigenständig berechnen oder einfordern, solltest aber die Abrechnung sorgfältig prüfen, um sicherzugehen, dass der Erstattungsbetrag korrekt ausgewiesen ist.

Szenarien bei individueller Heizungsversorgung (z.B. Gasetagenheizung)

Bei einer Gasetagenheizung oder wenn du direkt vom Versorger eine Rechnung für Erdgas oder Heizöl erhältst, gibt es keine zentrale Abrechnung durch den Vermietenden. In diesem Fall bist du selbst für die Berechnung des CO₂-Anteils der Vermietenden verantwortlich und musst diesen aktiv von ihnen zurückfordern. Das betrifft vor allem Wohnungen mit eigenständigem Heizvertrag oder gemietete Einfamilienhäuser.

Auch wenn du beispielsweise mit einer Gasetagenheizung oder eigenem Ölheizkessel heizt und die Brennstoffkosten direkt bezahlst, musst du den jährlichen CO₂-Ausstoß deiner Wohnung anhand der verbrauchten Energiemenge und der Wohnfläche berechnen. Danach ordnest du die Wohnung dem passenden Stufenmodell zu, um den vom Vermietenden zu erstattenden Anteil zu bestimmen. Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung der Rückerstattung beträgt 12 Monate ab Erhalt der Gas- oder Ölabrechnung. Ohne fristgerechtes Einfordern kannst du den Erstattungsanspruch verlieren. Nutze dabei offizielle Berechnungstools und lege den Vermietenden die Rechnung sowie deine Berechnung vor, um die korrekte Rückerstattung zu sichern.

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Das Stufenmodell zur Kostenverteilung

Die zehn Stufen der CO₂-Emissionen

Das Stufenmodell unterteilt die CO₂-Emissionen je Quadratmeter Wohnfläche in zehn Kategorien, von weniger als 12 kg bis zu 52 kg oder mehr pro Jahr. Während bei Gebäuden mit sehr guter Energieeffizienz der Mieter 100 % der CO₂-Kosten trägt, übernehmen Vermietende bei besonders ineffizienten Gebäuden bis zu 95 % der Kosten. Dazwischen staffelt sich die Kostenübernahme in Zehnerschritten, abhängig von der Höhe der jährlichen CO₂-Emissionen pro Quadratmeter. Diese Staffelung sorgt für eine differenzierte und faire Verteilung der Kosten.

Funktionsweise des Stufenmodells

Die Einordnung in eine der zehn Stufen basiert auf dem errechneten jährlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter der Wohnfläche. Daraus lässt sich genau ablesen, welchen Anteil an den CO₂-Kosten Vermietende und Mietende übernehmen müssen. Dieses System verknüpft den energetischen Zustand des Gebäudes direkt mit der finanziellen Beteiligung, sodass höherer Schadstoffausstoß auch mit höherem Anteil an Vermieterkosten verbunden ist.

So wird beispielsweise bei einem Gebäude mit einem CO₂-Ausstoß von 35 kg/m²/Jahr (Stufe 6) der Anteil zwischen Vermietenden und Mietenden je zur Hälfte geteilt. Das Stufenmodell setzt damit einen Anreiz für Vermietende, in energetische Sanierungen zu investieren, da sich durch eine bessere Einstufung die eigene Kostenlast erheblich mindert. Für Mietende bedeutet es außerdem Transparenz darüber, wie sich ihre Heizkosten zusammensetzen und welchen Einfluss die Gebäudeeffizienz auf die Kostenverteilung hat.

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Berechnung der Erstattungsansprüche

Schritte zur Ermittlung des CO₂-Ausstoßes

Der jährliche CO₂-Ausstoß wird aus dem Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh) multipliziert mit dem passenden Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) ermittelt. Anschließend teilst du den ermittelten CO₂-Ausstoß durch die Wohnfläche in Quadratmetern, um den CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter je Jahr zu erhalten. Anhand dieses Wertes erfolgt die Einordnung in das gesetzliche Stufenmodell zur Bestimmung des Verteilungsschlüssels zwischen dir und deinem Vermieter.

Ermittlung des Erstattungsbetrags für Vermietende

Der Vermieteranteil ergibt sich aus dem im Stufenmodell festgelegten Prozentsatz auf die im Abrechnungszeitraum entstandenen CO₂-Kosten. Diese Kosten berechnest du, indem du den jährlichen CO₂-Ausstoß in Kilogramm durch 1000 teilst, um Tonnen zu erhalten, und diesen Wert mit dem jeweiligen Jahres-CO₂-Preis multiplizierst. Die Umsatzsteuer – meist 7 % oder 19 % abhängig vom Energieträger – kommt noch hinzu. Vom daraus errechneten Anteil zahlt der Vermieter seinen festgelegten Prozentsatz an dich zurück.

Wichtig: Die genaue Einordnung in eine der zehn Stufen wirkt sich erheblich auf die Kostenverteilung aus. Bei hohen CO₂-Emissionen übernimmt dein Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Kosten, während bei sehr energieeffizienten Gebäuden seine Erstattung bei 0 % liegt. Das Berechnungstool der Bundesregierung hilft dir dabei, die exakten Beträge nachvollziehbar zu ermitteln und so deine Erstattungsansprüche präzise geltend zu machen.

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Die Informationspflicht der Brennstoff- und Wärmelieferanten

Notwendige Kennwerte für die Berechnung

Damit du die CO₂-Kosten korrekt berechnen kannst, müssen in der Brennstoff- oder Wärmerechnung bestimmte Werte ausgewiesen sein: der Energiegehalt in kWh, der heizwertbezogene Emissionsfaktor in kg CO₂/kWh, der daraus resultierende CO₂-Ausstoß in Kilogramm sowie die damit verbundenen CO₂-Kosten. Diese Angaben bilden die Grundlage für die weitere Einordnung im Stufenmodell und die Ermittlung der Erstattungsbeträge.

Wie Mietende die notwendigen Informationen erhalten

Die erforderlichen Kennwerte sind in der Jahresabrechnung deines Brennstoff- oder Wärmelieferanten enthalten und müssen dort klar und verständlich ausgewiesen sein. Ohne diese Angaben kannst du den anteiligen CO₂-Kostenbetrag nicht zuverlässig ermitteln oder gegenüber deinem Vermieter durchsetzen. Oftmals findest du den Energiegehalt und den Emissionsfaktor direkt auf der letzten Seite der Jahresabrechnung oder in einem gesonderten Abschnitt. Sollten diese Informationen fehlen oder unklar formuliert sein, steht dir der Lieferant laut Gesetz zur Auskunft verpflichtet. Manche Versorger stellen auch Online-Portale oder Kundenberater bereit, über die du alle relevanten Werte abrufen kannst. Indem du diese Daten sorgfältig prüfst, vermeidest du Fehler in der Forderung deiner Erstattung und kannst eine transparente Abrechnung sicherstellen.

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Fristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

Fristen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen

Mietende müssen ihren Erstattungsanspruch innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Brennstoff- oder Wärmelieferantenrechnung in Textform geltend machen, beispielsweise per Brief, E-Mail oder Fax. Versäumst du diese Frist, entfällt der Anspruch für das jeweilige Abrechnungsjahr. Eine mündliche Forderung reicht nicht aus – die Schriftform stellt die Beweisbarkeit sicher und schützt deine Rechte nachhaltig.

Fristen für Vermietende zur Erstattung der CO₂-Kosten

Vermietende sind verpflichtet, ihren Anteil der CO₂-Kosten zu erstatten. Die Erstattungspflicht beginnt somit nicht automatisch mit der Abrechnung, sondern sobald du als Mietender den Erstattungsanspruch gegenüber deinem Vermieter geltend gemacht hast. Weigert sich der Vermieter oder verzögert er die Rückzahlung, steht dir das Recht zu, rechtliche Schritte einzuleiten. Da es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, sind klare Fristen und Nachweise essenziell. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Bereite dich darauf vor, dass manche Vermietende die Frist möglicherweise voll ausnutzen – frühzeitiges Handeln verschafft dir größeren zeitlichen Spielraum.

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Häufige Fragen zur CO₂-Kosten-Regelung

Klärung von Missverständnissen

Viele vermuten fälschlicherweise, dass Vermietende ab 2023 sämtliche CO₂-Kosten übernehmen müssen. Tatsächlich schreibt das Gesetz ein Stufenmodell mit differenzierten Anteilen vor. Auch gilt die Erstattungspflicht nur für den CO₂-Anteil, nicht für gesamte Heizkosten. Bei Gasetagenheizungen ohne Abrechnung durch Vermietende bist du als Mieterin oder Mieter selbst gefragt, deinen Anteil genau zu berechnen und einzufordern.

Tipps für Mietende und Vermietende

Kommunikation ist der Schlüssel: Prüfe deine Heizkostenabrechnung sorgfältig auf die korrekte Ausweisung der CO₂-Kosten und deren Aufteilung. Nutze das offizielle Online-Tool zur Berechnung deines Erstattungsanspruchs, um Unsicherheiten zu vermeiden. Für Vermietende lohnt sich eine frühzeitige Information der Mietenden, um Missverständnisse vorzubeugen und den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Zusätzlich sollten Mietende alle relevanten Rechnungen, insbesondere die Angaben zum Energieverbrauch und Emissionsfaktor, genau dokumentieren. Vermietende profitieren von Transparenz, wenn sie klare Abrechnungen mit ausgewiesenem CO₂-Anteil und Erstattungsbetrag bereitstellen. So lassen sich Streitigkeiten vermeiden, und die Abrechnung wird für beide Seiten nachvollziehbar gestaltet. Wichtig ist, dass du als Mieterin oder Mieter deine gesetzlichen Rechte innerhalb der Frist geltend machst, um deine Ansprüche zu sichern.

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Abschlussfolgerungen und Empfehlungen für Mietende und Vermietende

Für Mietende

Prüfe deine jährliche Heizkostenabrechnung genau daraufhin, ob der Vermietende den korrekten Anteil der CO₂-Kosten ausweist und erstatten muss. Gerade bei zentral beheizten Wohnungen werden dir die Erstattungsbeträge in der Abrechnung gutgeschrieben, sodass du selbst nichts weiter unternehmen musst – sofern die Berechnung stimmt. Bei Gasetagenheizungen oder wenn du direkt vom Versorger eine Rechnung erhältst, bist du selbst gefordert, die CO₂-Kostenanteile mit dem Vermietenden zu klären. Nutze dafür das offizielle Berechnungstool der Bundesregierung (https://co2kostenaufteilung.bmwk.de), um anhand deiner Wohnfläche und der Emissionswerte den richtigen Erstattungsbetrag zu ermitteln.

Innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Versorgerrechnung musst du deine Erstattung schriftlich beim Vermietenden geltend machen, idealerweise per E-Mail oder Brief. Versäumst du diese Frist, verfällt dein Anspruch unwiderruflich. Eine klare und nachvollziehbare Dokumentation deiner Berechnung hilft dabei, mögliche Konflikte zu vermeiden.

Für Vermietende

Als Vermietender bist du ab dem Abrechnungsjahr 2023 verpflichtet, deinen Anteil der CO₂-Kosten transparent auszuweisen und dem Mietenden zu erstatten. Je nach Energieeffizienzklasse deines Gebäudes kann dieser Anteil sehr unterschiedlich ausfallen – von 0 % in sehr gut sanierten Gebäuden bis zu 95 % in älteren, energetisch schlechten Objekten. Damit verbunden sollte eine genaue Kenntnis und Prüfung des Gebäudestatus sowie der entsprechenden CO₂-Emissionen vorliegen.

Die Heizkostenabrechnung muss den CO₂-Kostenanteil klar ausweisen, um das Vertrauen der Mietenden zu stärken und Streitigkeiten zu vermeiden. Die gesetzlich zulässige Frist zur Erstattung des von dir zu tragenden Anteils beträgt ebenfalls bis zu 12 Monate nach Zugang der Zahlungsaufforderung.

Gemeinsame Handlungsempfehlungen

Verbindliche Kommunikation und vollständige Informationen auf beiden Seiten sind entscheidend. Mietende sollten ihre Abrechnungen sorgfältig analysieren und bei Unklarheiten rechtzeitig Fragen stellen sowie ihren Erstattungsanspruch zeitgerecht einfordern. Vermietende wiederum profitieren von einer transparenten und korrekten Abrechnung sowie zügigen Erstattungen, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine regelmäßige Überprüfung der Emissionswerte und energetischen Einstufungen des Gebäudes kann beiden Seiten dabei helfen, den CO₂-Anteil im Blick zu behalten und gegebenenfalls Energiesparmaßnahmen zu priorisieren. So kann nicht nur der finanzielle Aufwand reduziert, sondern auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Kurz zusammengefasst: Lade dir das Bundes-Tool herunter, prüfe deine Werte, halte Fristen ein und setze auf offene Kommunikation. So stellst du sicher, dass die Aufteilung der CO₂-Kosten fair verläuft und deine Ansprüche bzw. Verpflichtungen korrekt umgesetzt werden.


FAQ

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH