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Durchbruch für Autofahrer: VG Hamburg erklärt Abschleppen bei defekter E-Ladesäule für rechtswidrig

Verwaltungsgericht Hamburg – Urteil vom 18.03.2025 – Az. 21 K 3886/24

Das Wichtigste in Kürze

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Das Abschleppen eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor von einem E-Auto-Parkplatz ist unverhältnismäßig und rechtswidrig, wenn die zugehörige Ladesäule offensichtlich defekt ist. Der Kläger erhielt seine Abschleppkosten von 472,10 Euro vollständig erstattet.

Der Fall: Abgeschleppt trotz defekter Ladesäule

Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug (Verbrennungsmotor) auf einem mit entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesenen Parkplatz für Elektrofahrzeuge mit Ladesäule. Obwohl die Ladesäule mit einem deutlich sichtbaren Schild als „außer Betrieb“ gekennzeichnet war, wurde das Fahrzeug abgeschleppt. Die Behörde begründete dies mit einem Verstoß gegen das Parkverbot für Nichtelektrofahrzeuge.

Die Rechtslage: Wann ist Abschleppen erlaubt?

Grundsätzliche Regelung

Normalerweise gilt: Parkt ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem E-Auto-Parkplatz, kann es auch ohne konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer abgeschleppt werden. Dies dient dem Schutz der Parkbevorrechtigung für Elektrofahrzeuge.

Die Ausnahme: Offensichtlich defekte Ladesäule

Das VG Hamburg stellte jedoch fest: War die Funktionsunfähigkeit der Ladesäule offensichtlich erkennbar, greift der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. In diesem Fall war an der Ladesäule ein DINA4-großes Schild mit dem Text angebracht: „Hier entsteht in Kürze ein neuer HPC-Standort. Sobald er an unser Stromnetz angeschlossen ist, können Sie hier mit 150 kW laden.“

Wann liegt „offensichtliche“ Funktionsunfähigkeit vor?

Das Gericht betonte, dass nicht jede Funktionsunfähigkeit auf den ersten Blick erkennbar ist. Entscheidend sind deutlich sichtbare Hinweise wie:

  • Gut lesbare Schilder über Defekte oder Wartungsarbeiten
  • Offensichtliche Beschädigungen der Ladesäule
  • Deutliche Kennzeichnungen als „außer Betrieb“

Besonderheit: Parkverbot „während des Ladevorgangs“

Entscheidend war hier auch die spezielle Ausgestaltung des Parkverbots. Die Verkehrszeichen erlaubten das Parken nur für Elektrofahrzeuge „während des Ladevorgangs“. Bei einer defekten Ladesäule war ein Ladevorgang unmöglich – der Parkplatz stand also niemandem zur Verfügung.

Praktische Konsequenzen für Autofahrer

Was bedeutet das Urteil?

  • Für Betroffene: Wurde Ihr Fahrzeug bei offensichtlich defekter Ladesäule abgeschleppt, können Sie die Kosten zurückfordern.
  • Für die Zukunft: Behörden müssen bei erkennbar defekten Ladesäulen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten.
  • Wichtig: Das Urteil gilt nur bei offensichtlicher Funktionsunfähigkeit.

Vorgehen bei unrechtmäßigem Abschleppen

  1. Dokumentation der defekten Ladesäule (Fotos, Schilder)
  2. Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
  3. Bei Ablehnung: Klage vor dem Verwaltungsgericht
  4. Rechtsbeistand empfehlenswert für optimale Erfolgsaussichten

Bedeutung für die Rechtsprechung

Dieses Urteil schafft wichtige Klarheit im Spannungsfeld zwischen:

  • Schutz der E-Auto-Parkbevorrechtigung
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Eingriffen in das Eigentumsrecht
  • Praktischen Problemen bei der Verkehrsüberwachung

Unser Rat: Rechte kennen und durchsetzen

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei:

  • Widersprüchen gegen unrechtmäßige Abschleppgebühren
  • Klagen vor Verwaltungsgerichten
  • Schadensersatzansprüchen bei rechtswidrigem Abschleppen

Das Hamburger Urteil zeigt: Auch Behörden müssen sich an geltendes Recht halten. Lassen Sie sich nicht alles gefallen – Ihre Rechte sind durchsetzbar.


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