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Eigenbedarfskündigung unwirksam: Was Vermieter bei der Begründung beachten müssen

LG Berlin – Urteil vom 15.11.2016 – 67 S 247/16

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 15. November 2016 eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt, weil die Begründung unzureichend war. Vermieter müssen konkrete Tatsachen darlegen – pauschale Angaben reichen nicht aus.

Der Fall

Ein Vermieter kündigte seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs die Wohnung in Berlin. Als Begründung gab er lediglich an, dass er:

  • seit zwei Jahren in Berlin lebe
  • ein Restaurant betreibe
  • derzeit bei Freunden wohne
  • die Wohnung ersteigert habe, um dort einzuziehen

Die Mieterin wehrte sich gegen die Kündigung – mit Erfolg.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Berlin erklärte die Eigenbedarfskündigung für unwirksam. Die Begründung des Vermieters genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 573 Abs. 3 BGB.

Warum die Begründung unzureichend war

Das Gericht bemängelte mehrere Punkte:

  1. Zu unkonkret: Die Angabe „bei Freunden wohnen“ ist zu pauschal und nicht nachprüfbar.
  2. Fehlende Einzelheiten: Unklar blieb:
  • Ob ein (Unter-)Mietvertrag mit den Freunden besteht
  • Wie groß der verfügbare Wohnraum ist
  • Ob es sich nur um eine Notlösung handelt
  1. Widersprüchliche Angaben: An anderer Stelle hieß es, der Vermieter wohne in seinem Restaurant.
  2. Bloße Leerformel: Die Aussage „weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige“ umschreibt nur den Begriff Eigenbedarf, ohne konkrete Informationen zu liefern.

Was Vermieter beachten müssen

Die richtige Begründung bei Eigenbedarfskündigung

Nach § 573 Abs. 3 BGB müssen Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung die wesentlichen
Tatsachen
darlegen. Das bedeutet:

Konkrete Angaben zu:

  • Der aktuellen Wohnsituation
  • Den Gründen für den Bedarf der Wohnung
  • Der geplanten Nutzung
  • Den persönlichen Umständen

Nicht ausreichend sind:

  • Pauschale Formulierungen
  • Bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts
  • Unkonkrete Angaben ohne Details
  • Nicht nachprüfbare Behauptungen

Schutzzweck der Begründungspflicht

Die Begründungspflicht soll es dem Mieter ermöglichen:

  • Seine Rechtsstellung frühzeitig zu bewerten
  • Die Kündigung zu überprüfen
  • Zu entscheiden, ob Widerspruch sinnvoll ist

Praktische Tipps für Vermieter

So formulieren Sie eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung

1. Detaillierte Darstellung der aktuellen Wohnsituation

  • Genaue Beschreibung der derzeitigen Unterbringung
  • Größe und Art der aktuellen Wohnung/Unterkunft
  • Dauer und rechtliche Grundlage der Unterbringung

2. Konkrete Begründung des Bedarfs

  • Genaue Beschreibung der derzeitigen Unterbringung
  • Größe und Art der aktuellen Wohnung/Unterkunft
  • Dauer und rechtliche Grundlage der Unterbringung

3. Vollständige und widerspruchsfreie Angaben

  • Alle Aussagen müssen nachprüfbar sein
  • Keine widersprüchlichen Informationen
  • Bei Bedarf Belege beifügen

Rechtliche Konsequenzen unwirksamer Kündigungen

Eine unwirksame Eigenbedarfskündigung hat schwerwiegende Folgen:

  • Die Kündigung ist von Anfang an nichtig
  • Das Mietverhältnis besteht fort
  • Nachträgliche Heilung ist nicht möglich
  • Der Vermieter trägt die Prozesskosten beider Instanzen

Unser Rat

Für Vermieter

Lassen Sie Eigenbedarfskündigungen vorab anwaltlich prüfen. Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert kostspielige Rechtsstreitigkeiten.

Für Mieter

Prüfen Sie erhaltene Eigenbedarfskündigungen kritisch. Oft sind die Begründungen unzureichend. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie eine Kündigung akzeptieren.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt: Eigenbedarfskündigungen müssen sorgfältig begründet werden. Pauschale Angaben und Leerformeln genügen nicht. Vermieter sollten konkrete, nachprüfbare Tatsachen darlegen und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen.


Sie benötigen rechtliche Beratung bei einer Eigenbedarfskündigung? Unsere Fachanwälte für Mietrecht stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

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