Häufige Fragen (FAQ) zum Thema verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren

Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen zum obigen Rechtsproblem. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, Ihnen einen kurzen Überblick über einzelne Rechtsfragen zu verschaffen. Solche Antworten können die Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Sofern Sie also persönlich rechtliche Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine auf Ihren Fall ein erstes telefonische Beratungsgespräch..

Was ist eine Bußgeldverfahren?

Ein Bußgeldverfahren wird bei einem Ordnungswidrigkeitverstoß im Straßenverkehr eingeleitet, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Parkverstößen, Abstandsverstößen und dient der Ahnung dieser Verkehrsverstöße.

Kann ich einen Anwalt einschalten und wer zahlt diesen?

Sie haben im Bußgeldverfahren jederzeit das Recht einen eigenen Anwalt einschalten. Da Sie diesen aber zumeist selber zahlen müssen, lohnt sich die Einschaltung nach unserer Erfahrung nur, bei erheblichen Verstößen oder bei drohendem Fahrverbot. Sollte Sie über eine entsprechende Rechtschutzversicherung verfügen, so empfehlen wir Ihnen stets ein erstes Gespräch mit einem Anwalt, da dieser mit Ihnen zumeist kostenfrei klären kann, ob sich ein die Einschaltung eines Anwalts in ihrem fall lohnt.

Brauche ich zwingend einen Rechtsanwalt vor Ort?

Nein! Aus unserer Sicht ist die Qualifikation und die Erfahrung ihres Rechtsanwaltes viel wichtiger als dessen Kanzleisitz. Heutzutage ist es ein leichtes ein solches Mandat auch telefonisch, per Email und Videokonferenzen abzuwickeln. Nur ein Anwalt mit viel Praxiserfahrung wird Ihnen die richtigen Tipps geben können und Ihnen weiterhelfen können.

Was passiert, wenn ich auf einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen reagiere?

Sollte Sie einen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden, so müssen Sie zwingend innerhalb von 14 Tagen hierauf reagieren, da bei Nichtreaktion der Bescheid – egal ob er richtig oder falsch ist – rechtskräftig ist und damit nur in absoluten Ausnahmefällen noch angreifbar ist.

Was ist ein Zeugefragebogen?

Solange die Polizei noch nicht ermittelt hat, wer Fahrer bei der Ordnungswidrigkeit war, versucht sie u.a. durch die Befragung von Zeugen, wie z.B. dem Halter des Fahrzeuges, herauszubekommen, wer am Tattag gefahren.
Sollten Sie einen solchen Zeugefragebogen erhalten haben, so achten Sie bitte darauf, dass sie ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben oder wenn Sie mit dieser Person verwandt, verlobt oder verheiratet sind. In allen anderen Fällen sind sie wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Sollte Sie der tatsächliche Fahrer gewesen sein und wollen Sie sich gegen die Beschuldigungen währen, so raten wir Ihnen, umgehend mit einem geeigneten Anwalt ein erstes Beratungsgespräch zu führen, da zu diesem Zeitpunkt bereits die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Verfahren gestellt werden können.

Was sind Punkte in Flensburg?

Als Punkte in Flensburg werden umgangssprachlich Eintragungen im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg bezeichnet. Sollte Sie in den letzten 5 Jahren vor diesem Bußgeldbescheid bereits eine andere Ordnungswidrigkeit begangen haben, so empfehlen wir Ihnen dringend, eine entsprechende Punkteabfrage in Flensburg zu stellen, da bereits ab 5 Punkten Sanktionen drohen könnten. Nähere Information finden Sie hier.

WKR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH