Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Verkehrsunfall
Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen zum obigen Rechtsproblem. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, Ihnen einen kurzen Überblick über einzelne Rechtsfragen zu verschaffen. Solche Antworten können die Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Sofern Sie also persönlich rechtliche Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine auf Ihren Fall ein erstes telefonische Beratungsgespräch..
Wann sollte ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten und wer zahlt ihn?
Immer! Bei einem Verkehrsunfall empfehlen wir ein erstes kostenloses Erstberatungsgespräch, wie es viele Anwälte, wie z.B. auch die WKR, jedem anbieten. Der Durchschnittautofahrer hat alle 8 bis 10 Jahre einen Verkehrsunfall und ihm fehlt somit die Erfahrung, wie er hiermit umgehen muss. Aus diesem Grund ist es wichtig, in jedem Fall frühzeitig einen Profi einzuschalten, der mit seiner Erfahrung und aufgrund der aktuellen Rechtslage am besten einschätzen kann, wer rechtlich den Unfall verursacht hat und was zu tun ist. Nur anhand dieser Informationen können Sie dann im Folgenden entscheiden, welches Vorgehen in ihrem konkreten Fall notwendig ist und ob die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei Ihnen sinnvoll ist.
Wer zahlt den Anwalt beim Verkehrsunfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten ihres Rechtsanwaltes vom Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei Vorliegen einer Teilschuld sind die Kosten anteilig je nach Mitverschulden zu zahlen. Haben Sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht, z.B: beim ADAC, werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von dieser übernommen.
Brauche ich zwingend einen Rechtsanwalt vor Ort?
Nein! Aus unserer Sicht ist die Qualifikation und die Erfahrung ihres Rechtsanwaltes viel wichtiger als dessen Kanzleisitz. Heutzutage ist es ein leichtes ein solches Mandat auch telefonisch, per Email und Videokonferenzen abzuwickeln. Nur ein Anwalt mit viel Praxiserfahrung wird Ihnen die richtigen Tipps geben können und Ihnen weiterhelfen können.
Was ist nach einem Verkehrsunfall zwingend zu tun?
1. Führen Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich von ihm ihre Situation rechtlich einschätzen.
2. Lassen Sie sich von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag mit Fotodokumentation, kein Gutachten, erstellen. Die Gutachterkosten werden bei Mitschuld (teilweise) nicht übernommen.
3. Kontaktieren Sie Ihre Kaskoversicherung und ggf. die gegnerische Haftpflichtversicherung schildern Sie dort den Sachverhalt.
Ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in jedem Fall sinnvoll?
Grundsätzlich dürfen Sie in jedem Fall eines Sachverständigen einschalten wenn der Fahrzeugschaden oberhalb von 1.000 Euro ist. Da die Kosten aber nach dem jeweiligen Verschuldensgrad zu zahlen sind, halten wir dieses nur dann für sinnvoll, wenn ein unverschuldeter Unfall stattfand oder wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt (lt. den meisten Leasingverträgen ist die Einschaltung Pflicht). Alternativ ist ein Kostenvoranschlag einer anerkannten Werkstatt sinnvoll, wobei zwingend darauf zu achten ist, dass der Zustand des gesamten Fahrzeuges damit durch Bilder der Werkstatt festgehalten wird.
Wie lange dauert es, bis ich von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine erste Zahlung bekomme?
Nach unser Erfahrung kann das durchaus je nach Versicherung auch mal 4 bis 6 Monate dauern, wobei wir die Erfahrung gemacht haben, dass bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts die Abwicklung schneller geht.
Sollte ich die Polizei bei einem Unfall rufen?
Ja, die Einschaltung der Polizei ist immer sinnvoll und wichtig, da gerne später entscheidende Sachverhalte auch mal wahrheitswidrig dargestellt werden und dann u.U. keine Nachweise vorgelegt werden können.
Bekanntermaßen teilt die Polizei bei Anrufen gerne mal mit, dass sie bei Unfall ohne Verletzte nicht kommen wird oder es länger dauern wird. Versuchen Sie in diesen Fällen stets die Polizei vom Kommen trotzdem zu überzeugen.