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Mieter haftet für Wasserschäden durch defekte Toilettenspülung – LG Hanau bestätigt Obhutspflicht

LG Hanau – Urteil vom vom 30.12.2020 (Az. 2 S 123/19)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Hanau hat die Haftung eines Mieters für Wasserschäden durch eine defekte Toilettenspülung bestätigt. Die Entscheidung zeigt deutlich auf, welche Kontrollpflichten Mieter in ihrer Wohnung haben und wann sie für entstehende Schäden haften müssen.

Der Fall: Hohe Wasserkosten durch defekte Spülung

In dem verhandelten Fall ging es um eine Betriebskostennachzahlung von 1.803,18 EUR für das Jahr 2016. Der erhöhte Wasserverbrauch war durch einen defekten Spülkasten entstanden, den die Mieterin über mehrere Monate nicht bemerkt hatte.

Die Mieterin argumentierte, dass:

  • der Defekt weder hörbar noch sichtbar gewesen sei
  • Sie den Wasserverlust nicht hätte bemerken können
  • die Vermieterin selbst hätte den hohen Verbrauch früher kontrollieren müssen

Gerichtsentscheidung: Mieter trifft Obhutspflicht

Das Landgericht Hanau wies die Berufung der Mieterin zurück und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hanau. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit klaren Worten:

Zentrale Rechtsgrundsätze

1. Obhutspflicht des Mieters

  • Mieter schulden dem Vermieter ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“
  • Regelmäßige Kontrolle der Mietsache ist erforderlich
  • Diese Pflicht gilt auch bei häufiger Abwesenheit

2. Erkennbarkeit von Defekten

  • Ein „massiver Wasserverlust“ über mehrere Monate ist bei normaler Aufmerksamkeit erkennbar
  • Widersprüchlicher Vortrag der Mieterin schwächte ihre Position
  • Späteres eigenes Bemerken des Defekts bewies die grundsätzliche Erkennbarkeit

3. Keine erweiterte Kontrollpflicht für Vermieter

  • Vermieter sind nicht automatisch zur Kontrolle der Wasserleitungen verpflichtet
  • Besonders nicht bei Defekten in der Mieterausstattung

Praktische Konsequenzen für Mieter und Vermieter

Für Mieter

  • Regelmäßige Kontrollen aller Wasserinstallationen durchführen
  • Bei ungewöhnlichen Geräuschen oder Wasserverbrauch sofort handeln
  • Abwesenheit entbindet nicht von der Kontrollpflicht
  • Dokumentation von Kontrollen kann im Streitfall hilfreich sein

Für Vermieter

  • Betriebskostenabrechnungen zeitnah erstellen und versenden
  • Bei auffällig hohem Wasserverbrauch nachfragen
  • Schadensersatzansprüche konsequent geltend machen
  • Rechtliche Beratung bei größeren Schäden einholen

Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Das Landgericht nutzte das vereinfachte Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO, da die Berufung „offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ hatte. Dies zeigt, wie eindeutig die Rechtslage in solchen Fällen ist.

Kostentipp: Das Gericht empfahl der Mieterin die Rücknahme der Berufung, um Kosten zu sparen ein Hinweis darauf, wie aussichtslos das Rechtsmittel war.

Fazit: Aufmerksamkeit schützt vor hohen Kosten

Die Entscheidung des LG Hanau unterstreicht die Eigenverantwortung der Mieter für ihre Wohnung. Wer seine Obhutspflichten vernachlässigt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen.

Unser Rat: Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten um Betriebskosten und Schadensersatz hilft eine frühzeitige rechtliche Beratung, teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.


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Rechtsgebiete: Mietrecht | Schadensersatz | Betriebskosten | Wohnraum Gerichtsinstanz: Landgericht Hanau Aktenzeichen: 2 S 123/19

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