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Mieterhöhung: Zahlung unter Vorbehalt ist keine Zustimmung – Wichtiges Urteil des LG Berlin

LG Berlin – Beschluss vom 25.06.2020 (Az: 64 S 95/20)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Berlin hat in einem wegweisenden Beschluss vom 25.06.2020 klargestellt: Zahlt ein Mieter nach einer Mieterhöhung die höhere Miete „unter Vorbehalt“, stimmt er der Erhöhung damit nicht automatisch zu. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Mietern erheblich und zeigt klare Handlungsoptionen auf.

Der Fall: Mieter zahlt höhere Miete unter Vorbehalt

Ein Vermieter forderte eine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Der Mieter zahlte die erhöhte Miete, erklärte jedoch ausdrücklich, dass dies „unter Vorbehalt“ geschehe. Als der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung einklagen wollte, wehrte sich der Mieter erfolgreich.

Die Entscheidung des Gerichts

Keine konkludente Zustimmung bei Vorbehalt

Das Landgericht Berlin entschied eindeutig: Eine Zahlung der erhöhten Miete unter Vorbehalt stellt keine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung dar.

Das Gericht führte aus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend ist, ob ein objektiver Empfänger aus dem Verhalten des Mieters auf einen Rechtsbindungswillen schließen würde. Bei einem ausdrücklich erklärten Vorbehalt ist dies nicht der Fall.

Auswirkungen des Berliner Mietendeckels

Interessant ist auch die Stellungnahme des Gerichts zum damals geltenden Berliner Mietendeckel: Mieterhöhungsverlangen, die vor dem Stichtag 18. Juni 2019 gestellt wurden, fallen nicht unter den Mietendeckel. Das Gesetz sollte nur zukünftige Mieterhöhungen begrenzen, nicht bereits rechtswirksam gestellte Erhöhungsverlangen.

Was bedeutet das für Mieter?

Strategische Vorteile der Vorbehaltszahlung

Mieter können durch die Zahlung unter Vorbehalt:

  • Zeit gewinnen für die rechtliche Prüfung der Mieterhöhung
  • Kündigungsrisiken vermeiden, die bei Nichtzahlung entstehen könnten
  • Ihre Rechte wahren, ohne der Mieterhöhung zuzustimmen

Praktisches Vorgehen

  1. Schriftlicher Vorbehalt: Erklären Sie bei jeder Zahlung ausdrücklich und schriftlich den Vorbehalt.
  2. Dokumentation: Bewahren Sie alle Überweisungsbelege und Schreiben auf.
  3. Rechtliche Prüfung: Lassen Sie die Berechtigung der Mieterhöhung anwaltlich prüfen.
  4. Widerspruch: Widersprechen Sie der Mieterhöhung fristgerecht.

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Diese Entscheidung bestätigt die gefestigte Rechtsprechung des BGH und gibt Mietern wichtige
Rechtssicherheit. Sie zeigt, dass Mieter nicht vorschnell durch unbedachte Zahlungen ihre Rechte
verlieren.

Mieterhöhungen rechtlich prüfen lassen

Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Häufige Fehlerquellen:

  • Formfehler bei der Begründung
  • Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Zu kurze Fristen zwischen Mieterhöhungen
  • Unzulässige Modernisierungsumlagen

Fazit: Ihre Rechte als Mieter

Das Urteil des LG Berlin stärkt die Position von Mietern erheblich. Die Zahlung unter Vorbehalt ist ein wirksames Instrument, um sich gegen unrechtmäßige Mieterhöhungen zu wehren, ohne das Mietverhältnis zu gefährden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

Schlagwörter: Mieterhöhung, Vorbehaltszahlung, Mietrecht Leipzig, Landgericht Berlin, § 558 BGB, Mieterrechte, Rechtsanwalt Mietrecht

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