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Mietkaution zurückfordern: Wer haftet nach Eigentümerwechsel?

LG Berlin II – Urteil vom 04.07.2024 (AZ.: 67 T 37/24)

OLG entscheidet über Schadensersatzansprüche nach Schlüsseldiebstahl – Wichtige Rechtsprechung für WEG-Verwaltung und Wohnungseigentümer

Der Fall

Das Landgericht Berlin II musste entscheiden, wer für die Prozesskosten aufkommen muss, wenn Mieter ihre Mietkaution zurückfordern und dabei den falschen Ansprechpartner verklagen.

Die Ausgangssituation

Mieter hatten ihre Kaution vom (ursprünglichen) Vermieter zurückverlangt. Dieser hatte das Grundstück jedoch bereits an Dritte verkauft, ohne die Mieter darüber zu informieren. Rechtlich war daher der neue Eigentümer für die Kautionsrückgabe zuständig.

Die Entscheidung

Informationspflicht des Vermieters

Das Gericht stellte klar: Der Vermieter ist verpflichtet, seine Mieter über einen Eigentümerwechsel zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus:

  • § 242 BGB (Treu und Glauben)
  • § 555e Abs. 1 BGB (entsprechende Anwendung)

Konsequenzen bei unterlassener Information

Versäumt der Vermieter die Mitteilung, entstehen ihm materielle Nachteile:

  • Erstattung der Prozesskosten
  • Rechtliche Verantwortung trotz Eigentumsübertragung
  • Schadensersatzansprüche der Mieter

Praktische Bedeutung für Mieter

Was Mieter wissen sollten

  1. Keine Verpflichtung zur Grundbuchprüfung: Mieter müssen nicht selbst das Grundbuch einsehen.
  2. Berechtigtes Vertrauen: Ohne ausdrückliche Mitteilung dürfen Mieter weiterhin vom ursprünglichen Vermieter als Ansprechpartner ausgehen.
  3. Kautionsrückforderung: Auch bei Eigentümerwechsel können Mieter zunächst den bekannten Vermieter in Anspruch nehmen.

Empfehlungen für Betroffene

  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter dokumentieren
  • Bei ausbleibender Kautionsrückgabe rechtliche Beratung einholen
  • Fristen beachten für Rückforderungsansprüche

Bedeutung für Vermieter und Eigentümer

Handlungsempfehlungen

Vermieter und neue Eigentümer sollten:

  • Mieter unverzüglich über Eigentümerwechsel informieren
  • Übergabeprotokoll mit allen relevanten Mieterdaten erstellen
  • Kautionsübertragung ordnungsgemäß dokumentieren

Rechtliche Risiken vermeiden

Eine unterlassene Information kann zu erheblichen Zusatzkosten führen:

  • Prozesskosten beider Instanzen
  • Anwaltskosten der Gegenseite
  • Zeitaufwand für unnötige Rechtsstreitigkeiten

Fazit: Klare Kommunikation schützt alle Beteiligten

Das Urteil des Landgerichts Berlin II macht deutlich: Transparenz im Mietverhältnis ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Vermieter, die ihre Mieter rechtzeitig über Änderungen informieren, vermeiden kostspielige Rechtsstreitigkeiten.

Ihre Rechte als Mieter

Bei Problemen mit der Kautionsrückforderung oder anderen mietrechtlichen Fragen unterstützen
wir Sie gerne. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und
Möglichkeiten.


Benötigen Sie rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Leipzig für eine persönliche Beratung zu Ihrem Mietrechtsfall.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


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