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Neue Wertgrenze für Fahrerlaubnisentzug: LG Hamburg hebt Grenze auf 1.800 Euro an

Landgericht Hamburg – Beschluss vom 09.08.2023 (Az. 612 Qs 75/23)

Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Hamburg hat in einer wegweisenden Entscheidung die Wertgrenze für einen „bedeutenden Fremdschaden“ bei Verkehrsunfällen von 1.500 Euro auf 1.800 Euro angehoben. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf den Entzug der Fahrerlaubnis nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Hintergrund: Wann droht der Führerscheinentzug?

Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich jemand unerlaubt vom Unfallort entfernt und dabei weiß oder wissen kann, dass:

  • ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder
  • an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist

Bei der polizeilichen Befragung gab der Betroffene zunächst an, „jeden Tag zu rauchen“ und „jeden Tag Auto zu fahren“, stellte diese Aussage später jedoch als Scherz dar.

Die neue Rechtsprechung im Detail

Bisherige Praxis

  • Alte Wertgrenze: 1.500 Euro (seit 2007)
  • Gültig für alle Verkehrsbeschwerdekammern des LG Hamburg

Neue Regelung ab 2023

  • Neue Wertgrenze: 1.800 Euro
  • Begründung: Anpassung an Inflation und gestiegene Reparaturkosten
  • Einheitliche Anwendung durch alle Verkehrsbeschwerdekammern

Begründung des Gerichts

Das Landgericht Hamburg führt mehrere überzeugende Argumente für die Anhebung an.

1. Inflation und Kostensteigerung

  • Allgemeine Preissteigerung berücksichtigen
  • Beispiel: 2022 stiegen Verbraucherpreise um 7,9%
  • Reparaturkosten für Kraftfahrzeuge besonders betroffen

2. Verhältnismäßigkeit wahren

  • Balance zwischen verschiedenen Tatbestandsmerkmalen
  • Relation zu „Tötung oder nicht unerhebliche Verletzung“ beachten
  • Vermeidung unverhältnismäßiger Härten

3. Rechtssicherheit schaffen

  • Einheitliche Anwendung durch alle Kammern
  • Vorhersehbare Rechtsfolgen für Verkehrsteilnehmer

Praktische Auswirkungen für Autofahrer

Was bedeutet das konkret?

  • Schäden unter 1.800 Euro: Kein automatischer Führerscheinentzug wegen „bedeutendem Schaden“
  • Schäden ab 1.800 Euro: Regelbeispiel für Fahrerlaubnisentzug erfüllt
  • Wichtig: Andere Entziehungsgründe nach § 69 Abs. 1 StGB bleiben unberührt

Vorsicht bei Unfallflucht

Auch bei Schäden unter 1.800 Euro kann der Führerschein entzogen werden, wenn:

  • Die Tat charakterliche Ungeeignetheit zeigt
  • Gesundheitliche Mängel vorliegen
  • Andere Umstände gegen die Fahreignung sprechen

Der zugrundeliegende Fall

Im entschiedenen Fall ging es um einen Parkplatzunfall mit folgenden Fakten:

  • Schaden: 1.625,25 Euro am beschädigten Fahrzeug
  • Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Entscheidung: Keine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung
  • Begründung: Schaden unterschreitet neue 1.800-Euro-Grenze

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Signalwirkung

Diese Entscheidung könnte bundesweite Ausstrahlung haben, da:

  • Schlüssige Begründung vorliegt
  • Andere Gerichte ähnliche Überlegungen anstellen könnten
  • Rechtssicherheit für Verkehrsteilnehmer erhöht wird

Anwaltliche Praxis

Für die Verteidigung bedeutet dies:

  • Genauere Schadensprüfung bei Unfallfluchtsachen
  • Neue Argumentationslinien bei Einsprüchen
  • Überprüfung laufender Verfahren möglich

Was sollten Betroffene tun?

Bei drohendem Fahrerlaubnisentzug

  1. Sofortige anwaltliche Beratung suchen
  2. Schadenshöhe genau prüfen lassen
  3. Alle Umstände des Einzelfalls dokumentieren
  4. Fristen für Rechtsmittel beachten

Bei laufenden Verfahren

  • Prüfung auf Anwendung der neuen Rechtsprechung
  • Gegebenenfalls Beschwerde oder Revision erwägen
  • Fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen

Fazit: Maßvolle Anpassung an die Realität

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist eine sachgerechte Anpassung an die wirtschaftliche Realität. Die Anhebung von 1.500 auf 1.800 Euro trägt der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung und schafft mehr Verhältnismäßigkeit im Verkehrsstrafrecht.

Dennoch gilt: Unfallflucht bleibt eine schwerwiegende Straftat. Die beste Strategie ist immer, am Unfallort zu bleiben und die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.


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