Räumungsklage ohne Mietvertrag erfolgreich: AG München stärkt Eigentumsrechte
AG München II – Urteil vom 25.04.2018 (Az. 433 C 777/18)
Das Wichtigste in Kürze
Rechtssicherheit für Vermieter bei unbefugter Wohnungsnutzung
Das Amtsgericht München hat ein wichtiges Signal für Vermieter und Eigentümer gesetzt: Wer ohne Mietvertrag in fremden Räumlichkeiten wohnt, kann sofort zur Räumung verurteilt werden – auch ohne Räumungsfrist.
Der Fall: Ehepaar zieht nach Kündigung erneut ein
Die Ausgangslage war eindeutig: Nach der berechtigten Kündigung des ursprünglichen Mietvertrags wegen Lärmstörungen und erfolgter Wohnungsrückgabe zogen die beklagten Eheleute eigenmächtig wieder in die 26,33 qm große 1-Zimmer-Wohnung ein. Ein neuer Mietvertrag mit der Eigentümerin bestand zu keinem Zeitpunkt.
Chronologie der Ereignisse
- Juli 2014: Ursprünglicher Mietvertrag für 485 Euro monatlich
- November 2017: Kündigung wegen Lärmstörungen, Wohnungsrückgabe
- Dezember 2017: Ehepaar zieht eigenmächtig wieder ein
- Januar 2018: Räumungsklage wird eingereicht
Anerkenntnis und Widerruf: Rechtliche Fallstricke
Besonders interessant ist der Verfahrensverlauf: Die Beklagten erkannten zunächst schriftlich ihren Räumungsanspruch an und baten um eine Räumungsfrist bis Ende März 2018. Später versuchten sie jedoch, dieses Anerkenntnis zu widerrufen – erfolglos.
Wichtige Rechtsgrundsätze:
- Ein Anerkenntnis nach Rechtshängigkeit ist grundsätzlich bindend.
- Ein Widerruf ist nur bei Restitutions- oder Abänderungsgründen möglich.
- Ohne triftigen Grund bleibt das Anerkenntnis wirksam.
Keine Räumungsfrist bei unbefugter Nutzung
Das Gericht lehnte die beantragte Räumungsfrist kategorisch ab. Ausschlaggebend waren mehrere Faktoren:
Gründe gegen eine Räumungsfrist:
- Kein Mietvertrag: Fehlende Rechtsgrundlage für den Aufenthalt
- Störungen: Nächtlicher Lärm und verursachte Wasserschäden
- Überbelegung: 4 Personen in einer 1-Zimmer-Wohnung
- Eigentumsinteressen: Vorrang der Eigentümerin überwiegt deutlich
Praktische Konsequenzen für Vermieter
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Eigentümern erheblich:
- Schnelle Handhabe: Bei unbefugter Nutzung ist sofortige Räumung möglich
- Keine Kulanz: Auch familiäre Umstände rechtfertigen keine Duldung
- Klare Rechtslage: Eigentum verpflichtet – aber schützt auch
Vorgehen bei unbefugter Wohnungsnutzung
Empfohlenes Vorgehen:
- Dokumentation: Nachweis der unbefugten Nutzung sammeln
- Aufforderung: Schriftliche Räumungsaufforderung mit Frist
- Rechtsberatung: Frühzeitige anwaltliche Beratung einholen
- Klageerhebung: Bei Verweigerung umgehend klagen
Bedeutung für das Mietrecht
Das Urteil unterstreicht einen wichtigen Grundsatz: Das Eigentumsrecht steht über sozialen Erwägungen, wenn keine rechtliche Grundlage für die Nutzung besteht. Vermieter müssen sich nicht unbegrenzt gedulden, wenn Dritte ihre Immobilie ohne Berechtigung nutzen.
Fazit und rechtlicher Ausblick
Das AG München hat mit diesem Urteil klargestellt: Wer ohne Mietvertrag in fremden Räumen wohnt, kann sich nicht auf mieterschützende Bestimmungen berufen. Die sofortige Räumung ohne Frist ist möglich und rechtens.
Für Eigentümer bedeutet dies:
- Stärkung der Eigentumsrechte
- Effektiver Schutz vor unbefugter Nutzung
- Rechtssicherheit bei klarer Sach- und Rechtslage
Für Mieter gilt:
- Nur gültige Mietverträge schaffen Schutz
- Anerkenntnis sollte wohlüberlegt erfolgen
- Bei Rechtsunsicherheit sofort Beratung suchen
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