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Wechselmodell abgelehnt: Wann Elternkonflikte dem Kindeswohl schaden

AG Köln – Beschluss vom 02. Juli 2025 (Az. 312 F 130/25)

Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Köln hat die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells abgelehnt und stattdessen eine erweiterte Umgangsregelung getroffen. Die Entscheidung zeigt deutlich, welche Voraussetzungen für ein Wechselmodell erfüllt sein müssen und wann Elternkonflikte dem Kindeswohl entgegenstehen.

Der Fall: Vater beantragt Wechselmodell

Ein Vater zweier Kinder (9 und 5 Jahre) beantragte beim Familiengericht die Anordnung eines Wechselmodells. Die Eltern üben das gemeinsame Sorgerecht aus und wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft. Bislang verbrachten die Kinder jedes zweite Wochenende und jeden Donnerstag beim Vater.

Argumente des Vaters für das Wechselmodell

  • Liebevolle Bindung zu beiden Elternteilen
  • Förderung der Bindungskontinuität
  • Positive Auswirkungen auf psychische Stabilität der Kinder
  • Flexible Arbeitszeiten beim Arbeitgeber bereits vereinbart

Warum das Gericht das Wechselmodell ablehnte

Das Amtsgericht Köln stellte klare Kriterien für die Anordnung eines Wechselmodells auf und kam zu dem Schluss, dass diese im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren.

Voraussetzungen für ein Wechselmodell nach BGH

  1. Tragfähige Bindung zu beiden Elternteilen (erfüllt)
  2. Kindeswille ❌ (nicht eindeutig feststellbar)
  3. Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern ❌ (nicht gegeben)
  4. Geeignete äußere Rahmenbedingungen (erfüllt)
  5. Keine hohe elterliche Konfliktbelastung ❌ (nicht erfüllt)

Entscheidende Faktoren gegen das Wechselmodell

Schwerwiegende Kommunikationsprobleme:

  • Kommunikation nur per SMS bei „kleinorganisatorischen Dingen“
  • Wechselseitige Beleidigungen
  • Mutter ignoriert den Vater weitgehend
  • Erfolglose Beratungsversuche bei mehreren Stellen

Belastung der Kinder durch Elternkonflikte: Die vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin
stellte fest:

  • 9-jährige Tochter leidet unter den Elternkonflikten
  • Kind zieht sich zurück, um Streitigkeiten zu entgehen
  • Eltern ignorieren sich bei Schulfesten
  • Kind gerät in Loyalitätskonflikte
  • 5-jähriger Sohn verweigerte richterliche Anhörung

Die gerichtliche Lösung: Erweiterte Umgangsregelung

Statt des Wechselmodells ordnete das Gericht eine strukturierte Umgangsregelung an:

Regelmäßiger Umgang

  • 14-tägiger Turnus: Donnerstag nach Schule/Kindergarten bis Sonntag 18:00 Uhr
  • Zusätzlich: In umgangsfreien Wochen Donnerstag bis Freitag
  • Feiertagsregelung: Verlängerung bei angrenzenden Feiertagen

Ferienregelung

  • Sommerferien: Hälftige Aufteilung zwischen den Eltern
  • Weitere Ferien: Wechselnde Aufteilung nach ungeraden/geraden Jahren
  • Weihnachten: Spezielle Regelung für Heiligabend und Silvester

Praktische Umsetzung

  • Übergabe über Schule/Kindergarten
  • Ausfallregelung bei Krankheit
  • Nachholmöglichkeit verpasster Umgangswochenenden

Rechtliche Einordnung und Bedeutung

Kindeswohl steht im Mittelpunkt

Das Gericht betonte, dass das Kindeswohl der entscheidende Maßstab bei Umgangsregelungen ist. Ein Wechselmodell stellt höhere Anforderungen an alle Beteiligten und ist nur dann anzuordnen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht.

Hohe Konfliktbelastung als Ausschlusskriterium

Besonders relevant ist die Feststellung des Gerichts: Bei bestehender hoher elterlicher Konfliktbelastung entspricht das Wechselmodell in der Regel nicht dem Kindeswohl. Kinder werden durch vermehrte Kontakte verstärkt mit elterlichem Streit konfrontiert und geraten in Loyalitätskonflikte.

Warnung vor KI-generierten Rechtsausführungen

Bemerkenswert ist die scharfe Kritik des Gerichts an der Antragsgegnerin wegen falscher Rechtszitate, die offenbar mittels Künstlicher Intelligenz generiert wurden. Das Gericht wies darauf hin, dass solche Ausführungen:

  • die Rechtsfindung erschweren
  • unkundige Leser irreführen
  • das Ansehen der Anwaltschaft schädigen
  • einen Verstoß gegen § 43a Abs. 3 BRAO darstellen können

Praxistipps für Eltern und Anwälte

Für Eltern

  1. Kommunikationsfähigkeit entwickeln – Dies ist Grundvoraussetzung für ein Wechselmodell.
  2. Professionelle Beratung nutzen – Bei Konflikten frühzeitig Hilfe suchen.
  3. Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen – Eigene Interessen zurückstellen.
  4. Realistische Erwartungen – Auch erweiterte Umgangsregelungen können dem Kindeswohl entsprechen.

Für Anwälte

  1. Sorgfältige Prüfung der Wechselmodell-Voraussetzungen
  2. Dokumentation der Kommunikationsfähigkeit der Eltern
  3. Einbeziehung von Verfahrensbeiständen und Sachverständigen
  4. Vorsicht bei KI-generierten Rechtsinhalten

Fazit: Qualität vor Quantität beim Umgang

Der Beschluss des AG Köln macht deutlich: Nicht die Menge der Umgangszeit ist entscheidend, sondern die Qualität der Beziehung und das Wohl des Kindes. Eine gut strukturierte Umgangsregelung kann bei konfliktreichen Elternbeziehungen dem Kindeswohl besser dienen als ein paritätisches Wechselmodell.

Eltern sollten daher zunächst an ihrer Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit arbeiten, bevor sie ein Wechselmodell beantragen. Professionelle Beratung und Mediation können dabei wertvolle
Unterstützung bieten.


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Schlagwörter: Wechselmodell, Umgangsrecht, Familienrecht Leipzig, Kindeswohl, Elternkonflikte, Sorgerecht, Amtsgericht Köln

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