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Todesfall 1

Die 9 wichtigsten Schritte nach einem Todesfall – was Angehörige beachten müssen

Sofortige medizinische Maßnahmen und die Leichenschau

Verständigung des Hausarztes oder Notdienstes

Unmittelbar nach Eintritt des Todes müssen Sie unverzüglich einen Arzt benachrichtigen. Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Notdienst. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt die Einrichtung selbst die Verständigung des zuständigen Arztes zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen.

Ablauf der ärztlichen Leichenschau

Der hinzugezogene Arzt führt eine gründliche Untersuchung des Verstorbenen durch. Dabei werden Todeszeitpunkt und Todesursache medizinisch festgestellt. Diese Leichenschau ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Klärung der Todesumstände sowie dem Ausschluss unnatürlicher Todesursachen.

Während der ärztlichen Leichenschau prüft der Mediziner verschiedene körperliche Merkmale wie Totenflecken, Leichenstarre und Körpertemperatur. Ergeben sich Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache, muss die Polizei informiert werden. Zusätzlich dokumentiert der Arzt alle relevanten Befunde ausführlich, die später für die amtlichen Dokumente benötigt werden. Sie sollten dem Arzt alle bekannten Informationen über Vorerkrankungen und die Umstände des Todeseintritts mitteilen.

Dokumentation durch Todesbescheinigungen

Nach abgeschlossener Untersuchung stellt der Arzt zwei wichtige Dokumente aus: den Leichenschauschein und die Todesbescheinigung. Diese amtlichen Bescheinigungen benötigen Sie zwingend für alle weiteren behördlichen Schritte. Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf, da sie für die Bestattung unerlässlich sind.

Der Leichenschauschein enthält detaillierte medizinische Angaben zur Todesursache und zum Todeszeitpunkt, während die Todesbescheinigung als offizielles Dokument für das Standesamt dient. Ohne diese Bescheinigungen kann keine Bestattung durchgeführt und kein Sterbeeintrag im Sterberegister vorgenommen werden. Fordern Sie vom Arzt ausreichend Ausfertigungen an, da verschiedene Institutionen wie Versicherungen, Banken und Behörden Originale oder beglaubigte Kopien benötigen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei bei unserer kostenlosen Erstberatung.

Die gesetzliche Bestattungspflicht und Wahl des Bestatters

Die rechtliche Hierarchie der Bestattungspflichtigen

Gesetzlich sind Sie als nächste Angehörige verpflichtet, innerhalb der vorgegebenen Fristen eine ordnungsgemäße Bestattung zu organisieren. Dabei gilt eine klare Rangfolge: Zunächst sind Ehepartner verantwortlich, gefolgt von Kindern, dann Eltern und schließlich Enkeln. Diese gesetzliche Hierarchie bestimmt eindeutig, wer die Bestattungspflicht trägt.

Bestattungspflicht versus testamentarische Erbeinsetzung

Wichtig zu verstehen ist, dass die Bestattungspflicht völlig unabhängig von der testamentarischen Erbfolge besteht. Selbst wenn Sie nicht als Erben eingesetzt wurdet, können Sie dennoch bestattungspflichtig sein. Diese rechtliche Trennung überrascht viele Angehörige.

Tatsächlich kann es vorkommen, dass Sie die Bestattung organisieren und finanzieren müssen, obwohl das gesamte Erbe an andere Personen oder Institutionen geht. Die gesetzliche Bestattungspflicht orientiert sich ausschließlich an der Verwandtschaftsbeziehung, nicht am Testament. Falls der Nachlass die Bestattungskosten nicht deckt, müssen Sie als Bestattungspflichtige unter Umständen aus eigener Tasche zahlen, selbst wenn Sie enterbt wurden.

Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen

Sobald Sie Ihre Bestattungspflicht kennt, sollten Sie zeitnah ein Bestattungsinstitut beauftragen. Prüfen Sie zunächst, ob bereits Vorsorgeverträge mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen existieren. Solche Vereinbarungen sind für Sie bindend und erleichtern die Organisation erheblich.

Bestehende Vorsorgeverträge enthalten oft bereits detaillierte Wünsche des Verstorbenen zur Bestattungsart, zum Ablauf der Trauerfeier und zur Grabgestaltung. Das beauftragte Bestattungsinstitut übernimmt zahlreiche administrative Aufgaben, von der Überführung des Verstorbenen über die Erledigung behördlicher Formalitäten bis zur Organisation der Trauerfeier. Besprechen Sie alle offenen Fragen transparent und klären Sie alles im Detail, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Zeitkritische Meldungen an Versicherungen und Arbeitgeber

Meldepflichten bei Lebens- und Unfallversicherungen

Benachrichtigen Sie unverzüglich die Lebens- und Sterbegeldversicherungen des Verstorbenen, damit die Versicherungsträger die Todesursache prüfen können. Bei Unfallversicherungen müssen Sie die 48-Stunden-Frist unbedingt einhalten, da sonst Leistungsansprüche verfallen können. Halten Sie die Sterbeurkunde und relevante Unterlagen für die Meldung bereit.

Information der Arbeitgeber und Personalabteilungen

Informieren Sie zeitnah den Arbeitgeber des Verstorbenen über den Todesfall, damit offene Gehaltszahlungen und Vertragsangelegenheiten geklärt werden können. Gleichzeitig sollten Sie Ihren eigenen Arbeitgeber kontaktieren, um Sonderurlaub für die Trauerzeit zu beantragen.

Zusätzlich zur reinen Todesmeldung benötigt die Personalabteilung des verstorbenen Arbeitnehmers verschiedene Dokumente zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören Sterbeurkunde, Erbschein und gegebenenfalls Vollmachten der Erben. Der Arbeitgeber muss Resturlaub abrechnen, ausstehende Gehaltszahlungen überweisen und betriebliche Altersvorsorge sowie andere Zusatzleistungen klären. Fragen Sie aktiv nach Betriebsrenten oder Hinterbliebenenleistungen, die Ihnen möglicherweise zustehen.

Inanspruchnahme von Sonderurlaub für Hinterbliebene

Anspruch auf Sonderurlaub haben nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern des Verstorbenen. Reicht den Antrag mit Nachweis der Sterbeurkunde bei eurem Arbeitgeber ein. Die Dauer variiert je nach Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.

Gesetzlich ist Sonderurlaub bei Todesfällen nicht eindeutig geregelt, weshalb sich die Ansprüche nach Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen richten. Üblich sind ein bis drei Tage für nahe Angehörige. Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Personalabteilung, welche Regelungen in Ihrem Betrieb gelten und ob der Sonderurlaub bezahlt oder unbezahlt gewährt wird. Bei längerer Abwesenheit können Sie zusätzlich regulären Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.

Abmeldung bei Krankenversicherung und Haftpflichtschutz

Formalitäten bei der Kranken- und Pflegeversicherung

Unverzüglich müssen Sie die Kranken- und Pflegeversicherung des Verstorbenen über den Todesfall informieren. Die Versicherungskarte ist dabei an die Krankenkasse zurückzugeben, da der Versicherungsschutz mit dem Tod endet. Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis ein, um die Abmeldung ordnungsgemäß abzuschließen.

Automatisches Erlöschen der Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen enden automatisch mit dem Todeszeitpunkt der versicherten Person. Informieren Sie den Versicherer dennoch umgehend schriftlich über den Sterbefall. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da der Vertrag durch den Tod seine Gültigkeit verliert.

Beachten Sie, dass trotz des automatischen Erlöschens eine schriftliche Mitteilung an die Haftpflichtversicherung wichtig ist. Dies ermöglicht dem Versicherer, seine Unterlagen zu aktualisieren und eventuelle laufende Vorgänge ordnungsgemäß abzuschließen. Fügen Sie Ihrer Benachrichtigung eine Kopie der Sterbeurkunde sowie die Versicherungsnummer bei. Der Versicherer wird Ihnen dann eine Bestätigung über das Vertragsende zusenden und gegebenenfalls eine anteilige Beitragsrückerstattung vornehmen.

Rückerstattungsansprüche bei Versicherungsbeiträgen

Zeitnahe Benachrichtigung der Versicherer sichert Ihnen mögliche Beitragsrückerstattungen. Wurden Versicherungsbeiträge im Voraus bezahlt, steht Ihnen eine anteilige Erstattung zu. Je schneller Sie die Versicherungen informieren, desto unkomplizierter erfolgt die Rückzahlung der überzahlten Beträge.

Versicherungen berechnen Beiträge häufig monatlich, vierteljährlich oder jährlich im Voraus. Nach dem Todesfall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge für den Zeitraum nach dem Sterbedatum. Dies gilt sowohl für die Kranken- und Pflegeversicherung als auch für die Haftpflichtversicherung. Fordern Sie die Rückerstattung aktiv an und geben Sie dabei Ihre Bankverbindung für die Überweisung an. Die meisten Versicherer nehmen die Erstattung innerhalb weniger Wochen vor, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt

Fristen und Zuständigkeiten des Standesamts

Gesetzlich sind Sie verpflichtet, den Sterbefall innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig ist dabei das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort der verstorbenen Person. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Erforderliche Dokumente für die Beurkundung

Zur Beurkundung müssen Sie mehrere wichtige Unterlagen vorlegen: Ihren Personalausweis, den Totenschein sowie Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Achten Sie darauf, dass alle Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopien vorliegen. Der Totenschein wird normalerweise vom behandelnden Arzt oder Notarzt ausgestellt und bescheinigt den Tod sowie die Todesursache. Bei verheirateten Personen benötigen Sie die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners. Falls der Verstorbene einen ausländischen Pass hatte, sollten Sie auch diesen mitbringen.

Verwendung der Sterbeurkunde im Rechtsverkehr

Empfehlenswert ist die Beantragung von 5 bis 10 Ausfertigungen der Sterbeurkunde, da Sie diese für verschiedene Behörden, Banken, Versicherungen und weitere Institutionen benötigen. Jede Stelle verlangt in der Regel ein Original.

Unterschiedliche Institutionen fordern die Sterbeurkunde für verschiedene Zwecke an: Banken benötigen sie zur Sperrung oder Auflösung von Konten, Versicherungen für die Auszahlung von Leistungen, Rentenversicherungsträger zur Einstellung der Rentenzahlungen und das Nachlassgericht für Erbschaftsangelegenheiten. Zusätzlich verlangen Krankenkassen, Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und Vermieter häufig eine Ausfertigung. Planen Sie daher großzügig, denn Nachbestellungen sind zwar möglich, verursachen aber zusätzlichen Aufwand und Kosten.

Rechtliche Pflichten im Umgang mit dem Testament

Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht

Sobald Sie ein Testament des Verstorbenen finden, trifft Sie eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Ablieferung beim zuständigen Nachlassgericht. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob Sie selbst als Erbe bedacht wurden oder nicht. Jede Verzögerung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und den gesamten Nachlassverfahren erheblich beeinträchtigen.

Strafrechtliche Konsequenzen der Urkundenunterdrückung

Wer ein Testament zurückhält oder unterdrückt, begeht eine Straftat mit erheblichen Folgen. Die Urkundenunterdrückung kann mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Dieses strafrechtliche Risiko besteht selbst dann, wenn Sie glauben, im Interesse anderer Beteiligter zu handeln.

Staatsanwaltschaften verfolgen Fälle der Urkundenunterdrückung konsequent, da sie das ordnungsgemäße Nachlassverfahren gefährden. Bereits das bloße Zurückhalten eines gefundenen Testaments erfüllt den Straftatbestand, unabhängig von Ihren Beweggründen. Selbst gutgemeinte Absichten schützen Sie nicht vor strafrechtlicher Verfolgung. Die Gerichte bewerten solche Handlungen als schwerwiegende Eingriffe in die Testierfreiheit des Verstorbenen und die Rechte der rechtmäßigen Erben.

Erbrechtliche Folgen und Erbunwürdigkeit

Neben strafrechtlichen Konsequenzen droht Ihnen bei Unterschlagung letztwilliger Verfügungen die Erbunwürdigkeit. Diese führt dazu, dass Sie vom Erbe vollständig ausgeschlossen werden, selbst wenn Sie im Testament bedacht wurden. Andere Erben können Ihre Erbunwürdigkeit gerichtlich feststellen lassen und sämtliche bereits erhaltenen Nachlassgegenstände zurückfordern.

Erbunwürdigkeit stellt die schärfste zivilrechtliche Sanktion im Erbrecht dar und wirkt rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Erbfalls. Sie verlieren nicht nur Ihren Erbanspruch, sondern müssen auch bereits gezogene Nutzungen erstatten. Zudem können Ihre eigenen Abkömmlinge von dieser Rechtsfolge betroffen sein. Die Feststellung der Erbunwürdigkeit erfolgt auf Antrag anderer Erbberechtigter und kann auch Jahre nach dem Erbfall noch geltend gemacht werden, sofern die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.

Erteilung des Erbscheins und Testamentseröffnung

Nach der Bestattung müssen Sie sich mit den rechtlichen Aspekten des Nachlasses auseinandersetzen. Das zuständige Nachlassgericht setzt einen Termin zur Testamentseröffnung fest, sofern ein Testament vorhanden ist. Parallel dazu sollten Sie den Erbschein beantragen, der als offizieller Nachweis Ihrer Erbberechtigung dient. Besonders wichtig ist dieser für den Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen. Existiert kein Testament, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die das Vermögen nach festgelegten Verwandtschaftsgraden verteilt.

Ablauf der gerichtlichen Testamentseröffnung

Sobald das Nachlassgericht Kenntnis vom Todesfall erhält, wird ein offizieller Termin zur Testamentseröffnung festgesetzt. Alle gesetzlichen Erben und im Testament benannten Personen werden zu diesem Termin geladen. Dabei verliest das Gericht das Testament und übersendet Ihnen anschließend eine beglaubigte Abschrift des Testamentsinhalts.

Der Erbschein als Legitimationspapier bei Banken

Banken verlangen für die Freigabe von Konten des Verstorbenen einen rechtsgültigen Erbschein als Legitimationsnachweis. Diesen müssen Sie beim Nachlassgericht beantragen, wobei Gebühren nach Nachlasswert anfallen. Der Erbschein weist Sie eindeutig als berechtigten Erben aus.

Ohne dieses Dokument können Sie als Erbe nicht über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Der Erbschein dient Banken, Versicherungen und anderen Institutionen als verbindlicher Nachweis Ihrer Erbberechtigung. Die Beantragung erfolgt beim Nachlassgericht durch persönliche Vorsprache oder notarielle Beurkundung. Sie müssen dabei Angaben zu allen möglichen Erben machen und entsprechende Nachweise wie Geburts- und Sterbeurkunden vorlegen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen, weshalb Sie den Antrag zeitnah stellen sollten.

Feststellung der gesetzlichen Erbfolge

Fehlt ein Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dabei erben Verwandte nach festgelegter Ordnung: Kinder und Ehepartner zuerst, dann Eltern und Geschwister. Das Nachlassgericht stellt die Erbfolge verbindlich fest.

Die gesetzliche Erbfolge orientiert sich an Verwandtschaftsgraden und teilt die Erben in verschiedene Ordnungen ein. Erben erster Ordnung sind die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel und Urenkel. Der überlebende Ehepartner erhält je nach Güterstand ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses. Existieren keine Erben erster Ordnung, rücken Eltern, Geschwister und deren Nachkommen als Erben zweiter Ordnung nach. Diese gesetzliche Regelung gilt verbindlich, wenn Sie sie nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag abändern.

Steuerrechtliche Meldepflichten der Erben

Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt

Gesetzlich Sind Sie verpflichtet, die Erbschaft innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe des Nachlasses. Anschließend prüft das Finanzamt, ob eine Erbschaftssteuerpflicht besteht und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.

Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen

Verpflichtend müssen Sie als Erbe eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen erstellen, die alle Einkünfte bis zum Todestag umfasst. Besonders bei alleinstehenden Verstorbenen liegt diese Verantwortung vollständig bei Ihnen. Sammeln Sie dafür sämtliche relevanten Unterlagen und Steuerbescheide aus den Vorjahren.

Berücksichtigen Sie dabei alle Einkommensarten wie Gehalt, Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die der Verstorbene im laufenden Jahr bis zu seinem Tod bezogen hat. Häufig übersehen Erben, dass auch anteilige Jahreseinkünfte oder bereits ausgezahlte Beträge korrekt deklariert werden müssen. Nutzen Sie die Steuerbescheide der Vorjahre als Orientierung, um keine Einkunftsquellen zu vergessen. Das Finanzamt kann bei Unvollständigkeit Nachforderungen stellen oder Schätzungen vornehmen, die meist nachteilig ausfallen.

Dokumentation steuerlich relevanter Ausgaben

Sorgfältig sollten Sie alle Belege und Vorjahresbescheide des Verstorbenen sammeln und systematisch ordnen. Diese Dokumentation ermöglicht es Ihnen, absetzbare Ausgaben geltend zu machen und mögliche Steuerrückerstattungen zu erhalten. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen mindestens bis zum Abschluss des Steuerverfahrens auf.

Zu den steuerlich relevanten Ausgaben zählen unter anderem Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen, Versicherungsbeiträge und Spenden, die der Verstorbene bis zu seinem Tod geleistet hat. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigt werden. Erstellen Sie am besten eine chronologische Übersicht aller Ausgaben mit den zugehörigen Nachweisen. Je vollständiger Ihr Dokumentation ist, desto einfacher gestaltet sich die Kommunikation mit dem Finanzamt und desto höher fallen potenzielle Steuererstattungen aus.

Ummeldung von Versorgungsverträgen bei Wohnungsverbleib

Übernahme von Energie- und Wasserverträgen

Falls Sie die Wohnung des Verstorbenen weiterhin nutzen möchtet, müssen Sie zeitnah die Verträge für Energie und Wasser auf Ihren Namen ummelden. Kontaktieren Sie die jeweiligen Dienstleister umgehend, um Versorgungslücken zu vermeiden und eine reibungslose Fortsetzung der Belieferung sicherzustellen.

Anpassung von Telekommunikationsanschlüssen

Telefonanschlüsse und Internetverträge erfordern ebenfalls eine schnelle Ummeldung auf den Namen der Angehörigen. Informieren Sie die Telekommunikationsanbieter zeitnah über den Todesfall, um die Weiternutzung der bestehenden Anschlüsse ohne Unterbrechung zu gewährleisten und unnötige Kündigungen zu verhindern.

Beachten Sie dabei, dass viele Telekommunikationsanbieter spezielle Formulare für den Vertragseintritt im Todesfall bereitstellen. Sie benötigen in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde sowie einen Nachweis über Ihre Berechtigung als Erbe oder Haushaltsmitglied. Prüfen Sie bestehende Vertragslaufzeiten und Sonderkonditionen, da diese oft auf den neuen Vertragsinhaber übertragen werden können. Manche Anbieter ermöglichen auch eine vorzeitige Vertragsanpassung oder einen Tarifwechsel im Zuge der Ummeldung.

Rechtliche Aspekte des Vertragseintritts

Rechtlich treten Sie als Erbe automatisch in bestehende Verträge ein, können diese jedoch mit Sonderkündigungsrecht innerhalb bestimmter Fristen beenden. Dokumentieren Sie alle Ummeldungen schriftlich und bewahren Sie Bestätigungen der Dienstleister sorgfältig auf, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Wichtig ist, dass der Vertragseintritt nicht bedeutet, dass Sie zwingend alle Konditionen übernehmen müsst. Als Erbe haben Sie das Recht, Verträge innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls zu kündigen, unabhängig von ursprünglichen Vertragslaufzeiten. Dies gilt besonders für langfristige Verträge mit ungünstigen Konditionen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt, um Ihre Rechte vollständig zu verstehen und keine Fristen zu versäumen.

Beantragung von Hinterbliebenenrenten

Rentenleistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, selbst wenn der Verstorbene langjährig versichert war. Sie müssen zwingend einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, um Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten zu erhalten. Diese finanziellen Leistungen von Todes wegen dienen Ihrer Absicherung und können eine wichtige Einkommensquelle darstellen. Versäumen Sie nicht, diesen Schritt zeitnah zu gehen, da die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann.

Antrag auf Witwen- und Witwerrente

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen den Antrag persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen und entsprechende Nachweise wie Heiratsurkunde und Sterbeurkunde vorlegen. Die Höhe der Rente richtet sich nach den Rentenansprüchen des Verstorbenen.

Versorgung minderjähriger Kinder durch Waisenrente

Kinder des Verstorbenen erhalten Halb- oder Vollwaisenrente, abhängig davon, ob noch ein Elternteil lebt. Diese Leistung stehen Ihnen bis zum 18. Lebensjahr zu, bei Ausbildung oder Studium sogar bis zum 27. Lebensjahr. Beantragen Sie die Waisenrente umgehend bei der Rentenversicherung.

Waisenrenten sichern die finanzielle Grundversorgung Ihrer Kinder nach dem Verlust eines Elternteils. Die Halbwaisenrente beträgt etwa 10 Prozent, die Vollwaisenrente circa 20 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Zusätzlich zum eigenen Einkommen wird die Waisenrente gewährt, wobei bei höherem Einkommen Anrechnungen erfolgen können. Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, besteht der Anspruch über das 27. Lebensjahr hinaus.

Verfahrensablauf bei der Rentenversicherung

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die Rentenversicherung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Anspruchshöhen. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise mehrere Wochen, in dringenden Fällen sind Vorschüsse möglich.

Während des Prüfverfahrens kontaktiert die Rentenversicherung Sie bei fehlenden Dokumenten oder Unklarheiten. Halten Sie daher Versicherungsverläufe, Einkommensnachweise und persönliche Dokumente bereit. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Rentenbescheid, der Höhe und Zahlungsbeginn festlegt. Gegen ablehnende Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beratungsstellen der Rentenversicherung unterstützen Sie kostenlos bei Fragen zum Verfahren und helfen beim korrekten Ausfüllen der Antragsformulare.

Fazit: Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall im Überblick

Trotz Ihrer Trauer müssen Sie nach einem Todesfall wichtige Aufgaben bewältigen. Sie organisiert die Bestattung, erledigen notwendige Behördengänge beim Standesamt und Nachlassgericht und informieren zeitnah Versicherungen sowie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Zudem müssen Sie bestehende Verträge kündigen oder ummelden. Diese strukturierte Vorgehensweise hilft Ihnen, alle rechtlichen und organisatorischen Pflichten fristgerecht zu erfüllen.

Inhalt
  1. Sofortige medizinische Maßnahmen und die Leichenschau
  2. Die gesetzliche Bestattungspflicht und Wahl des Bestatters
  3. Zeitkritische Meldungen an Versicherungen und Arbeitgeber
  4. Abmeldung bei Krankenversicherung und Haftpflichtschutz
  5. Die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  6. Rechtliche Pflichten im Umgang mit dem Testament
  7. Erteilung des Erbscheins und Testamentseröffnung
  8. Steuerrechtliche Meldepflichten der Erben
  9. Ummeldung von Versorgungsverträgen bei Wohnungsverbleib
  10. Beantragung von Hinterbliebenenrenten
  11. Fazit: Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall im Überblick

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