Fahrerlaubnisentziehung bei 8 Punkten: VG Gelsenkirchen bestätigt automatischen Führerscheinentzug
Aktenzeichen: VG Gelsenkirchen, Az.: 7 L 2115/15, Beschluss vom 28.10.2015
Das Wichtigste in Kürze
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem wichtigen Beschluss klargestellt: Wer 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister erreicht, dem wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen – ohne Ermessensspielraum für die Behörde.
Die Rechtslage: Automatischer Führerscheinentzug ab 8 Punkten
Seit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes am 5. Dezember 2014 gilt: Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Anders als früher haben die Behörden dabei kein Ermessen – der Entzug erfolgt automatisch.
Wichtige Änderungen durch die StVG-Reform 2014
- Alte Regelung: Entzug ab 18 Punkten
- Neue Regelung: Entzug ab 8 Punkten
- Kein Ermessen: Behörde muss entziehen
- Keine aufschiebende Wirkung: Klage stoppt den Entzug nicht automatisch
Der konkrete Fall vor dem VG Gelsenkirchen
Der BGH begründete seine Entscheidung folgenDer Antragsteller hatte zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung 10 Punkte im Fahreignungsregister erreicht. Trotz mehrerer Verwarnungen und der Teilnahme an einem Aufbauseminar beging er weitere Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen der Geschwindigkeit.
Chronologie der Ereignisse:
- 29. Januar 2013: Erste Verwarnung bei 13 Punkten (altes System)
- Januar/Februar 2014: Teilnahme am Aufbauseminar bei 16 Punkten
- 3. März 2014: Weitere Geschwindigkeitsüberschreitung
- Februar/März 2015: Zusätzliche Ordnungswidrigkeiten
- 10. September 2015: Fahrerlaubnisentziehung bei 10 Punkten
Eilantrag erfolglos: Keine aufschiebende Wirkung
Der Betroffene stellte einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage. Das Gericht lehnte diesen ab, da:
- Rechtmäßige Verfügung: Die Fahrerlaubnisentziehung war bei summarischer Prüfung rechtmäßig.
- Keine offensichtliche Rechtswidrigkeit: Die Behörde hatte korrekt gehandelt.
- Überwiegendes öffentliches Interesse: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer steht im Vordergrund.
Übergang zum neuen Punktesystem
Ein besonders wichtiger Aspekt des Urteils betrifft den Übergang zwischen den Punktesystemen:
Umrechnung der Punkte
- 17 Punkte (altes System) = 7 Punkte (neues System)
- Weitere Verstöße führten zu 8, dann 10 Punkten
- Keine Wiederholung bereits erteilter Verwarnungen nötig
Das Gericht stellte klar: Bereits nach altem Recht erteilte Verwarnungen müssen nicht unter dem neuen System wiederholt werden.
Berufliche Härten rechtfertigen keine Ausnahme
Der Antragsteller argumentierte mit beruflichen Schwierigkeiten durch den Führerscheinentzug. Das Gericht entschied jedoch eindeutig:
Die berufliche Nutzung der Fahrerlaubnis hat gerade zu den zahlreichen, gefährlichen Verkehrszuwiderhandlungen geführt.
Interessenabwägung: Der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die beruflichen Belange des Betroffenen.
Praktische Konsequenzen für Betroffene
Was bedeutet das Urteil für Verkehrssünder?
- Kein Ermessensspielraum: Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug automatisch.
- Eilanträge meist erfolglos: Nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Behördenentscheidung.
- Berufliche Gründe unerheblich: Auch berufliche Fahrer erhalten keine Privilegien.
- Rechtskraft entscheidend: Behörde ist an rechtskräftige Bußgeldbescheide gebunden.
Wie können Sie sich schützen?
- Regelmäßige Kontrolle des Punktestands
- Rechtzeitige Teilnahme an Fahreignungsseminaren (bis 5 Punkte)
- Anwaltliche Beratung bei drohender Fahrerlaubnisentziehung
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide vor Rechtskraft prüfen
Fazit: Konsequente Rechtsprechung zum Verkehrsrecht
Das VG Gelsenkirchen bestätigt mit diesem Beschluss die strenge Linie der deutschen Rechtsprechung beim Fahrerlaubnisentzug. Die Reform von 2014 sollte das Verkehrsrecht verschärfen – und wird von den Gerichten konsequent umgesetzt.
Unser Rat: Lassen Sie es nicht auf 8 Punkte ankommen. Bei bereits 4-5 Punkten sollten Sie professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und präventive Maßnahmen ergreifen.
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