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Winterreifenpflicht 2026/27: Was gilt, was droht, wer haftet?
Das Wichtigste in Kürze: In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen (§ 2 Abs. 3a StVO). Seit dem 1. Oktober 2024 genügen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, reine M+S-Reifen reichen nicht mehr. Wer bei Glätte mit ungeeigneten Reifen fährt, riskiert mindestens 60 Euro und einen Punkt, nach einem Unfall zudem Kürzungen bei der eigenen Versicherung.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Die Pflicht gilt immer dann, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Ein fester Zeitraum wie die oft genannte Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) steht nicht im Gesetz, ist aber eine sinnvolle Orientierung. Entscheidend ist allein der Straßenzustand im Moment der Fahrt.
Welche Reifen erfüllen die Pflicht?
Zulässig sind nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), also Winterreifen und Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung (§ 36 Abs. 4 StVZO). Die Übergangsregel für ältere, nur mit M+S gekennzeichnete Reifen ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern; für den Winter empfehlen Fachleute mindestens 4 Millimeter.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer kostenlosen Erstberatung.
Welches Bußgeld droht ohne Winterreifen?
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren mit ungeeigneter Bereifung bei Winterwetter | 60 € | 1 |
| mit Behinderung anderer | 80 € | 1 |
| mit Gefährdung | 100 € | 1 |
| mit Unfall | 120 € | 1 |
| Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt | 75 € | 1 |
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob Sie die Frist noch einhalten, zeigt unser Einspruchsfrist-Checker. Ein häufiger Angriffspunkt ist die Frage, ob zum Tatzeitpunkt tatsächlich winterliche Verhältnisse herrschten und wie die Behörde das belegt.
Was passiert mit der Versicherung nach einem Unfall?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners auch dann, wenn Sie ohne geeignete Reifen unterwegs waren. Für Ihre eigenen Ansprüche kann die fehlende Winterbereifung aber als Mitverschulden zählen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt hat (§ 254 BGB, § 17 StVG), sodass Sie einen Teil Ihres Schadens selbst tragen. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen, wenn Ihr Vertrag keinen Verzicht auf diesen Einwand enthält.
Waren Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und hatte der Unfallgegner keine Winterreifen, stärkt das Ihre Position bei der Regulierung. Mehr dazu auf unserer Seite Anwalt für Verkehrsunfälle.
FAQ
Konkreter Fall? Wir prüfen ihn kostenlos.
Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen: Wir rufen Sie noch am selben Werktag zurück und vereinbaren einen Termin (bei Anfragen werktags bis 15 Uhr). Rechtsschutzversichert? Dann holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
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