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MPU-Check: Droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung?

MPU-Check: Droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung?

Ob die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet, hängt vom Anlass ab und ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt (insb. §§ 13, 14, 11 Abs. 3 FeV). Der Check ordnet Ihre Situation den typischen Anlässen zu und schätzt, wie wahrscheinlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls; die Rechtslage zu Cannabis ist seit der Teillegalisierung in Bewegung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alkohol ab 1,6 Promille oder wiederholte Alkoholfahrt: MPU regelmäßig (§ 13 FeV).
  • Harte Drogen oder Drogenfahrt: Eignungszweifel, MPU oder Entziehung (§ 14 FeV).
  • Acht Punkte: Entziehung nach § 4 StVG; MPU nicht automatisch, aber bei Eignungszweifeln möglich.
  • Cannabis: Rechtslage seit der Teillegalisierung im Wandel und einzelfallabhängig.

Wie funktioniert der MPU-Check?

Wählen Sie alle zutreffenden Anlässe; der Check schätzt die Wahrscheinlichkeit einer MPU und nennt die einschlägige Norm. Bei Cannabisbezug weist er ausdrücklich auf die unsichere Rechtslage hin. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

Häufige Fragen

Wann wird eine MPU angeordnet?

Bei definierten Anlässen der Fahrerlaubnis-Verordnung: insbesondere bei Alkohol ab 1,6 Promille oder wiederholter Alkoholfahrt (§ 13 FeV), beim Konsum harter Drogen oder einer Drogenfahrt (§ 14 FeV) sowie bei erheblichen oder wiederholten Straftaten mit Verkehrsbezug (§ 11 Abs. 3 FeV). Die Behörde entscheidet anlassbezogen.

Ab welcher Promillezahl droht die MPU?

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille wird die MPU regelmäßig angeordnet (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV). Unterhalb dieses Wertes kommt sie im Einzelfall in Betracht, wenn Zusatztatsachen wie Ausfallerscheinungen auf ein Alkoholproblem hindeuten, oder bei wiederholten Verstößen.

Was gilt bei Drogen?

Beim Konsum sogenannter harter Drogen begründet bereits der Konsum, unabhängig von einer Fahrt, regelmäßig Eignungszweifel; die Behörde ordnet eine MPU an oder entzieht die Fahrerlaubnis (§ 14 FeV). Entscheidend sind Art der Substanz und der Nachweis von Konsum oder Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren.

Und bei Cannabis?

Hier ist die Rechtslage seit der Teillegalisierung im Wandel und stark einzelfallabhängig. Eine pauschale Aussage wäre derzeit nicht belastbar. Wenn Ihr Fall einen Cannabisbezug hat, sollten Sie die konkrete Konstellation anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie gegenüber der Behörde Angaben machen.

Kann ich mich gegen die MPU-Anordnung wehren?

Die Anordnung selbst ist nicht isoliert anfechtbar, ihre Rechtmäßigkeit lässt sich aber im weiteren Verfahren angreifen. Häufig ist die Anordnung zu weit gefasst oder stützt sich auf unzureichende Tatsachen. Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob Sie der Anordnung nachkommen müssen, denn wer ein angeordnetes Gutachten nicht beibringt, dem wird die Eignung verneint.

Wie bereite ich mich auf eine MPU vor?

Frühzeitig: Je nach Anlass sind ein belegter Abstinenz- oder kontrollierter Konsumzeitraum, eine Verkehrstherapie und eine glaubhafte Aufarbeitung des Vorfalls entscheidend. Da bereits die Aktenlage über das Ergebnis mitentscheidet, lohnt die anwaltliche Begleitung von Beginn an, idealerweise schon vor der ersten Äußerung gegenüber der Behörde.

MPU-Bescheid oder Eignungszweifel? Sprechen Sie zuerst mit uns.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Anordnung, klären die richtige Reaktionsstrategie und begleiten die Vorbereitung. Mit Verkehrs-Rechtsschutz in der Regel ohne Kostenrisiko.

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