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Ist Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt? – Der Check
Ist Ihre Betriebskostenabrechnung korrekt?
Betriebskostenabrechnungen enthalten häufig Fehler bei Frist, Form oder nicht umlagefähigen Kosten. Prüfen Sie Ihre Abrechnung in wenigen Minuten überschlägig, kostenlos und unverbindlich.
Was der Check prüft
Vier Bereiche entscheiden darüber, ob eine Abrechnung Bestand hat. Der Check geht sie der Reihe nach durch.
Frist
Hat der Vermieter die Zwölfmonatsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB gewahrt? Eine verspätete Abrechnung schließt Nachforderungen in der Regel aus.
Form
Enthält die Abrechnung die nötigen Mindestangaben: Zeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Ihren Anteil?
Umlagefähigkeit
Tauchen Posten auf, die nicht umlagefähig sind, etwa Verwaltungs- oder Reparaturkosten?
Plausibilität
Sind einzelne Kosten ohne Grund stark gestiegen und stimmen die angesetzten Vorauszahlungen?
Häufige Fehler in Betriebskostenabrechnungen
Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu einer Korrektur zugunsten des Mieters.
Verspätete Abrechnung
Geht die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu, ist eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB).
Nicht umlagefähige Kosten
Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen und Rücklagen gehören nicht in die Abrechnung und sind herauszurechnen.
Falscher oder fehlender Verteilerschlüssel
Ist der Umlageschlüssel nicht benannt oder nicht nachvollziehbar, kann die Abrechnung formell unwirksam sein.
Falsche Vorauszahlungen
Werden die geschuldeten statt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen angesetzt, stimmt der Saldo nicht.
Verweigerte Belegeinsicht
Wird die Einsicht in die Belege pflichtwidrig verweigert, dürfen Nachforderung und laufende Vorauszahlungen zurückbehalten werden.
Häufige Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Welche Kosten darf der Vermieter umlegen?
Wie lange habe ich Zeit, Einwendungen zu erheben?
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Ersetzt der Online-Check eine anwaltliche Prüfung?
Wir prüfen Ihre Abrechnung im Detail.
Senden Sie uns Abrechnung und Mietvertrag. Bei bestehendem Mietrechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage für Sie.

