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Nutzungsausfall: Entschädigung berechnen

Nutzungsausfall: Entschädigung berechnen

Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf den Mietwagen verzichtet, kann stattdessen für jeden Ausfalltag eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeuggruppe und Alter des Fahrzeugs; die Dauer nach der im Gutachten ausgewiesenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit. Diese Position wird von Versicherern selten von sich aus gezahlt – und von Geschädigten am häufigsten vergessen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch besteht für die erforderliche Ausfallzeit laut Gutachten – ohne Mietwagen wird sie in Geld ersetzt.
  • Tagessätze nach Fahrzeuggruppe als Orientierung; bei älteren Fahrzeugen stufen Versicherer üblicherweise herab.
  • Voraussetzungen: Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit während des Ausfalls.
  • Zusätzlich prüfen: Wertminderung, Kostenpauschale, Abschleppkosten, Schmerzensgeld.

Wie funktioniert der Rechner?

Fahrzeugklasse, Fahrzeugalter und Ausfalltage wählen – der Rechner zeigt den Orientierungsbetrag; der Tagessatz lässt sich anpassen. Maßgeblich ist im Einzelfall die Eingruppierung nach den gebräuchlichen Tabellenwerken.

Häufige Fragen

Was ist Nutzungsausfallentschädigung?

Geldersatz dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen. Der Anspruch folgt aus § 249 BGB und besteht neben den Reparaturkosten – pro Tag der erforderlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.

Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?

Je nach Fahrzeuggruppe bewegen sich die Tagessätze der gebräuchlichen Tabellenwerke etwa zwischen 23 Euro für Kleinstwagen und über 100 Euro für die Luxusklasse. Bei Fahrzeugen über fünf bzw. zehn Jahren wird üblicherweise um eine bzw. zwei Gruppen herabgestuft – dagegen lässt sich je nach Zustand argumentieren.

Für welchen Zeitraum bekomme ich Nutzungsausfall?

Für die erforderliche Ausfallzeit: bei Reparatur die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, jeweils zuzüglich angemessener Überlegungs- und Begutachtungszeit. Verzögert die Versicherung die Regulierung, kann sich der Zeitraum verlängern.

Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?

Wer das Fahrzeug täglich braucht, fährt mit dem Mietwagen oft besser; wer Wege anders organisieren kann, erhält mit dem Nutzungsausfall bares Geld. Beides zusammen für denselben Zeitraum geht nicht. Wir rechnen beide Varianten und übernehmen die Durchsetzung gegenüber der Versicherung.

Welche Voraussetzungen hat der Anspruch?

Nutzungswille (Sie hätten das Fahrzeug genutzt) und hypothetische Nutzungsmöglichkeit (Sie waren nicht ohnehin verhindert, etwa durch unfallbedingten Krankenhausaufenthalt – dann kommen andere Positionen in Betracht). Ein Zweitwagen kann den Anspruch ausschließen, wenn er die Nutzung vollwertig ersetzt.

Versicherung kürzt oder zahlt nicht?

Beim unverschuldeten Unfall trägt die Kosten unserer Tätigkeit in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wir setzen sämtliche Schadenspositionen durch – nicht nur die Reparatur.

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Vertiefend: Anwalt für Verkehrsunfälle in Leipzig